Zehn ganz legale Bilanztricks
Verschiebungen im Konzern, erwartete Gewinne, höhere Bewertungen - Manager haben viele Möglichkeiten, die Zahlen zu schönen.
1. Ansatz eines Vermögensgegenstandes auf Basis zu hoher Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) abzüglich niedriger Abschreibung
Gebäude, Maschinen oder andere Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) bewertet. Doch was gehört alles zu den AHK? Auch die Kosten der Einkaufsabteilung im Unternehmen oder nur der reine Einkaufspreis? Nach US-Regeln dürfen alle Gemeinkosten hier addiert werden, in Deutschland lediglich bestimmte Gemeinkosten, so dass bereits hier unterschiedliche Wertansätze möglich sind. Wer also einen hohen Wert in der Bilanz ausweisen will, wird versuchen, viele Kosten bei den AHK aufzuführen und möglichst die Abschreibung (Absetzungen in den Buchwerten in Abhängigkeit von der Abnutzung, kurz AfA) auf eine lange Zeit zu verlagern, damit lange ein hoher Wert in der Bilanz steht, selbst wenn der Gegenstand abgenutzt ist.
2. Wertaufholung bzw. Zuschreibung
US-Unternehmen haben die Pflicht, deutsche Unternehmen haben das Wahlrecht bei nachhaltiger Wertsteigerung eines Gutes, diesen Wert in der Bilanz aufzuholen, d.h. zuzuschreiben. Dieses Gegenteil von Abschreibung werden Unternehmen nutzen, wenn sie eine große Bilanzsumme zaubern wollen. Den Nachweis nachhaltiger Steigerung holt man sich von Sachverständigen. Der historisch niedrige Wert in der Bilanz wird durch den vermeintlich hohen aktuellen Wert ersetzt, und Finanzämter werden hier keine Einwände gegen die außerordentliche Wertsteigerung und damit zu versteuernden Erträge haben, zumal hier vielleicht am allerwenigsten Sachverständige für Spezialgüter zu finden sind. Dass die Wertsteigerung nicht realisiert ist und damit Steuern auf Buchgewinne anfallen, stört den Manager mit Anspruch auf Gewinnanteile nicht.
3. Ansatz von Aufwendungen für Ingangsetzung
Unternehmen, die neu gegründet sind oder denen sich neue Geschäftsfelder eröffnen, können anfängliche Verluste, anstatt diese auszuweisen, in die Bilanz als Vermögensposition übertragen. Wenn also z.B. eine Werbeagentur eine Mailingaktion für 1 Mio Euro umsetzt und wenn diese Ausgaben zu Verlusten führen, so hat die Agentur die Wahl, die Verluste auszuweisen oder die Mailingaktion als „Aufwendungen für Ingangsetzung“ wie einen realen Vermögensgegenstand in die Bilanz zu buchen. Dies ist dann möglich, wenn zu erwarten ist, dass künftige Erträge aufgrund der kostentreibenden Aktion zu erwirtschaften sind. Dass hier unter der Position Aufwand für Ingangsetzung auf der Vermögensseite der Bilanz in Höhe von 1 Mio Euro kein reales Vermögen, sondern nur Zukunftserwartungen verbucht sind, stört den Manager ebenfalls nicht.
4. Nichtabschreibung von Forderungen
Jedes Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen verkauft, wird diese von den Kunden nie in vollem Umfang und sofort bar bezahlt bekommen. Die entstehenden Forderungen werden in der Bilanz als Vermögensgegenstand gebucht, da hier ja Liquidität erwartet wird. Bei Zahlungseingang wird dann einfach von Forderungen zu Kasse umgebucht, so dass der Erfolg – unabhängig vom Kassenzufluss – bereits bei der Umsatzverbuchung in der Bilanz sichtbar ist. Wenn nun aber zu erwarten ist, dass der Kunde nicht zahlen kann oder will, so sollte die Forderung, wenn sie nicht verkauft wird („Factoring“) abgeschrieben werden. Diese Abschreibung wird der Manager natürlich so lange nicht vornehmen, solange er nach dem „Prinzip Hoffnung“ noch glaubt , die Forderung eintreiben zu können. Dass der Manager insgeheim die Forderung schon abgeschrieben hat, merkt ja keiner.
5. Immaterielle Vermögensgegenstände
Patente, Lizenzen und andere Rechte dürfen in Deutschland nur als Vermögen gebucht werden, wenn sie fremdbeschafft wurden und damit ein Anschaffungspreis vorliegt, der als Bewertungsansatz dienen kann. Selbsterstellte Patente und Rechte dürfen also nach § 248 HGB nicht angesetzt werden, was in den USA möglich wäre. Will ein deutscher Unternehmer nun immaterielles Vermögen verbuchen, so wird er z.B. über die Vergütung an Mitarbeiter derartige Patente fremdbeschaffen oder seine Forschungsabteilung als eigene Unternehmung auslagern, von der dann die immateriellen Güter gekauft und damit bilanziert werden können.
6. Rückstellungen bis zum Anschlag
Rückstellungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung vom Umsatz abgezogene Aufwendungen, die allerdings erst später zu Auszahlungen führen. Hier werden demnach Gelder für spätere eventuell eintretende Schäden oder Schulden in der Unternehmung belassen. Würden die Rückstellungen nicht gebildet und entstünden Gewinne, so könnten diese ja an die Eigentümer, z.B. Aktionäre, ausgeschüttet werden und somit das Vermögen im Unternehmen schmälern. Der Manager wird daher für alle nur denkbaren Risiken Rückstellungen (§ 250 HGB) bilden, auch wenn diese später nicht eintreten und er die Risiken bereits im Vorfeld persönlich niedriger einschätzt.
7. Leasing oder Eigentum
In Bilanzen stehen nicht nur Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen juristisch gehören, sondern alle Vermögensgegenstände, die das Unternehmen nutzt. Nicht juristisches Eigentum, sondern wirtschaftliche Nutzung ist das ausschlaggebende Moment für die Aktivierung eines Vermögensgegenstandes in einer Bilanz. Dies führt immer wieder dazu, dass Unternehmen auch Gegenstände in der Bilanz ausweisen dürfen, die ihnen gar nicht gehören und im Liquidationsfall für die Gläubiger auch keine Haftungsmasse darstellen. Dies ist z.B. bei geleasten Gegenständen der Fall. Die Rechtsprechung ist hier komplex, aber der Manager findet ausreichend Möglichkeiten, den Leasingvertrag so zu gestalten, dass der gemietete Fuhrpark in der Bilanz auftaucht.
8. Verschiebungen im Konzern oder der Holding
Wenn eine Mutter oder eine Tochter in einem Konzern zu wenig Vermögensgegenstände für ihre Bilanz ausweist, so schenkt man sich gegenseitig einfach zu Weihnachten, also kurz vor Bilanzstichtag, das eine oder andere Grundstück, Vorräte oder Forderungen. Insbesondere bei der Eintreibung von Forderungen kann die Mutter sich ja von der Tochter oder umgekehrt helfen lassen, und so tauchen die Vermögensgegenstände vermeintlich immer dort auf, wo die Bilanz gerade „aufzuhellen“ ist. Die gegenseitigen Verrechnungspreise müssen ja nicht den Marktpreisen entsprechen. In normalen Familien kann der Sohn auch nicht immer den fairen Preis für das Rasenmähen durchsetzen.
9. Versicherer haben gute Voraussetzungen
Unternehmen wie Banken und Versicherungen haben spezielle Vorschriften. Normalerweise sind diese strenger, so dass eigentlich das Prinzip Vorsicht oder das Niederstwertprinzip noch deutlicher einzuhalten sind. Weit gefehlt bei Versicherungen seit Juli 2002. Nachdem deren Beteiligungsbesitz an Unternehmen dank der sinkenden Börsenkurse deren Bilanzen drastisch zu schmälern drohte, beschloss der Bundestag einfach einen neuen § 341b im HGB, wonach das Niederstwertprinzip für Versicherungen nicht gelten soll. Dies bedeutet, dass hier trotz sinkender Vermögenswerte weiterhin die alten, hohen Wertansätz beibehalten werden dürfen. Der Versicherungsmanager wird dies gerne tun.
10. Derivate oder Rechte
In der modernen Finanzwelt wimmelt es von neuen Finanzprodukten wie Swaps, Optionen, Futures oder Forwards. Ohne diese kennen zu müssen, ist wichtig zu wissen, dass es sich stets um Rechte und meist gar um Zukunftsrechte handelt. Wenn der Manager also das Recht gegen eine Prämie kauft, in zwei Jahren 1 Mio US-Dollar zu einem vorher definierten Preis zu erwerben, so wird die Option umso wertvoller, je stärker der aktuelle US-Dollar sich von dem vereinbarten Basispreis nach oben abhebt und so vermeintlich billig die Währung zum Bezugstermin gekauft werden kann. Nun stellt dieses Recht ja wiederum ein verkaufbares Gut dar, das ebenfalls einen Preis (Optionspreis) hat. Soll nun das Recht in der Bilanz erscheinen ? Unser Manager wird dies sicher bejahen und die Option in die Bilanz als Vermögensgegenstand buchen. Grundsätzlich werden derzeit noch solche Geschäfte unter dem Bilanzstrich gebucht bzw. nur im Anhang erwähnt. Zunehmend sind aber Ausweise in Bilanzen zu sehen; sie erhöhen so das Vermögen.
Verschiebungen im Konzern, erwartete Gewinne, höhere Bewertungen - Manager haben viele Möglichkeiten, die Zahlen zu schönen.
1. Ansatz eines Vermögensgegenstandes auf Basis zu hoher Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) abzüglich niedriger Abschreibung
Gebäude, Maschinen oder andere Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) bewertet. Doch was gehört alles zu den AHK? Auch die Kosten der Einkaufsabteilung im Unternehmen oder nur der reine Einkaufspreis? Nach US-Regeln dürfen alle Gemeinkosten hier addiert werden, in Deutschland lediglich bestimmte Gemeinkosten, so dass bereits hier unterschiedliche Wertansätze möglich sind. Wer also einen hohen Wert in der Bilanz ausweisen will, wird versuchen, viele Kosten bei den AHK aufzuführen und möglichst die Abschreibung (Absetzungen in den Buchwerten in Abhängigkeit von der Abnutzung, kurz AfA) auf eine lange Zeit zu verlagern, damit lange ein hoher Wert in der Bilanz steht, selbst wenn der Gegenstand abgenutzt ist.
2. Wertaufholung bzw. Zuschreibung
US-Unternehmen haben die Pflicht, deutsche Unternehmen haben das Wahlrecht bei nachhaltiger Wertsteigerung eines Gutes, diesen Wert in der Bilanz aufzuholen, d.h. zuzuschreiben. Dieses Gegenteil von Abschreibung werden Unternehmen nutzen, wenn sie eine große Bilanzsumme zaubern wollen. Den Nachweis nachhaltiger Steigerung holt man sich von Sachverständigen. Der historisch niedrige Wert in der Bilanz wird durch den vermeintlich hohen aktuellen Wert ersetzt, und Finanzämter werden hier keine Einwände gegen die außerordentliche Wertsteigerung und damit zu versteuernden Erträge haben, zumal hier vielleicht am allerwenigsten Sachverständige für Spezialgüter zu finden sind. Dass die Wertsteigerung nicht realisiert ist und damit Steuern auf Buchgewinne anfallen, stört den Manager mit Anspruch auf Gewinnanteile nicht.
3. Ansatz von Aufwendungen für Ingangsetzung
Unternehmen, die neu gegründet sind oder denen sich neue Geschäftsfelder eröffnen, können anfängliche Verluste, anstatt diese auszuweisen, in die Bilanz als Vermögensposition übertragen. Wenn also z.B. eine Werbeagentur eine Mailingaktion für 1 Mio Euro umsetzt und wenn diese Ausgaben zu Verlusten führen, so hat die Agentur die Wahl, die Verluste auszuweisen oder die Mailingaktion als „Aufwendungen für Ingangsetzung“ wie einen realen Vermögensgegenstand in die Bilanz zu buchen. Dies ist dann möglich, wenn zu erwarten ist, dass künftige Erträge aufgrund der kostentreibenden Aktion zu erwirtschaften sind. Dass hier unter der Position Aufwand für Ingangsetzung auf der Vermögensseite der Bilanz in Höhe von 1 Mio Euro kein reales Vermögen, sondern nur Zukunftserwartungen verbucht sind, stört den Manager ebenfalls nicht.
4. Nichtabschreibung von Forderungen
Jedes Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen verkauft, wird diese von den Kunden nie in vollem Umfang und sofort bar bezahlt bekommen. Die entstehenden Forderungen werden in der Bilanz als Vermögensgegenstand gebucht, da hier ja Liquidität erwartet wird. Bei Zahlungseingang wird dann einfach von Forderungen zu Kasse umgebucht, so dass der Erfolg – unabhängig vom Kassenzufluss – bereits bei der Umsatzverbuchung in der Bilanz sichtbar ist. Wenn nun aber zu erwarten ist, dass der Kunde nicht zahlen kann oder will, so sollte die Forderung, wenn sie nicht verkauft wird („Factoring“) abgeschrieben werden. Diese Abschreibung wird der Manager natürlich so lange nicht vornehmen, solange er nach dem „Prinzip Hoffnung“ noch glaubt , die Forderung eintreiben zu können. Dass der Manager insgeheim die Forderung schon abgeschrieben hat, merkt ja keiner.
5. Immaterielle Vermögensgegenstände
Patente, Lizenzen und andere Rechte dürfen in Deutschland nur als Vermögen gebucht werden, wenn sie fremdbeschafft wurden und damit ein Anschaffungspreis vorliegt, der als Bewertungsansatz dienen kann. Selbsterstellte Patente und Rechte dürfen also nach § 248 HGB nicht angesetzt werden, was in den USA möglich wäre. Will ein deutscher Unternehmer nun immaterielles Vermögen verbuchen, so wird er z.B. über die Vergütung an Mitarbeiter derartige Patente fremdbeschaffen oder seine Forschungsabteilung als eigene Unternehmung auslagern, von der dann die immateriellen Güter gekauft und damit bilanziert werden können.
6. Rückstellungen bis zum Anschlag
Rückstellungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung vom Umsatz abgezogene Aufwendungen, die allerdings erst später zu Auszahlungen führen. Hier werden demnach Gelder für spätere eventuell eintretende Schäden oder Schulden in der Unternehmung belassen. Würden die Rückstellungen nicht gebildet und entstünden Gewinne, so könnten diese ja an die Eigentümer, z.B. Aktionäre, ausgeschüttet werden und somit das Vermögen im Unternehmen schmälern. Der Manager wird daher für alle nur denkbaren Risiken Rückstellungen (§ 250 HGB) bilden, auch wenn diese später nicht eintreten und er die Risiken bereits im Vorfeld persönlich niedriger einschätzt.
7. Leasing oder Eigentum
In Bilanzen stehen nicht nur Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen juristisch gehören, sondern alle Vermögensgegenstände, die das Unternehmen nutzt. Nicht juristisches Eigentum, sondern wirtschaftliche Nutzung ist das ausschlaggebende Moment für die Aktivierung eines Vermögensgegenstandes in einer Bilanz. Dies führt immer wieder dazu, dass Unternehmen auch Gegenstände in der Bilanz ausweisen dürfen, die ihnen gar nicht gehören und im Liquidationsfall für die Gläubiger auch keine Haftungsmasse darstellen. Dies ist z.B. bei geleasten Gegenständen der Fall. Die Rechtsprechung ist hier komplex, aber der Manager findet ausreichend Möglichkeiten, den Leasingvertrag so zu gestalten, dass der gemietete Fuhrpark in der Bilanz auftaucht.
8. Verschiebungen im Konzern oder der Holding
Wenn eine Mutter oder eine Tochter in einem Konzern zu wenig Vermögensgegenstände für ihre Bilanz ausweist, so schenkt man sich gegenseitig einfach zu Weihnachten, also kurz vor Bilanzstichtag, das eine oder andere Grundstück, Vorräte oder Forderungen. Insbesondere bei der Eintreibung von Forderungen kann die Mutter sich ja von der Tochter oder umgekehrt helfen lassen, und so tauchen die Vermögensgegenstände vermeintlich immer dort auf, wo die Bilanz gerade „aufzuhellen“ ist. Die gegenseitigen Verrechnungspreise müssen ja nicht den Marktpreisen entsprechen. In normalen Familien kann der Sohn auch nicht immer den fairen Preis für das Rasenmähen durchsetzen.
9. Versicherer haben gute Voraussetzungen
Unternehmen wie Banken und Versicherungen haben spezielle Vorschriften. Normalerweise sind diese strenger, so dass eigentlich das Prinzip Vorsicht oder das Niederstwertprinzip noch deutlicher einzuhalten sind. Weit gefehlt bei Versicherungen seit Juli 2002. Nachdem deren Beteiligungsbesitz an Unternehmen dank der sinkenden Börsenkurse deren Bilanzen drastisch zu schmälern drohte, beschloss der Bundestag einfach einen neuen § 341b im HGB, wonach das Niederstwertprinzip für Versicherungen nicht gelten soll. Dies bedeutet, dass hier trotz sinkender Vermögenswerte weiterhin die alten, hohen Wertansätz beibehalten werden dürfen. Der Versicherungsmanager wird dies gerne tun.
10. Derivate oder Rechte
In der modernen Finanzwelt wimmelt es von neuen Finanzprodukten wie Swaps, Optionen, Futures oder Forwards. Ohne diese kennen zu müssen, ist wichtig zu wissen, dass es sich stets um Rechte und meist gar um Zukunftsrechte handelt. Wenn der Manager also das Recht gegen eine Prämie kauft, in zwei Jahren 1 Mio US-Dollar zu einem vorher definierten Preis zu erwerben, so wird die Option umso wertvoller, je stärker der aktuelle US-Dollar sich von dem vereinbarten Basispreis nach oben abhebt und so vermeintlich billig die Währung zum Bezugstermin gekauft werden kann. Nun stellt dieses Recht ja wiederum ein verkaufbares Gut dar, das ebenfalls einen Preis (Optionspreis) hat. Soll nun das Recht in der Bilanz erscheinen ? Unser Manager wird dies sicher bejahen und die Option in die Bilanz als Vermögensgegenstand buchen. Grundsätzlich werden derzeit noch solche Geschäfte unter dem Bilanzstrich gebucht bzw. nur im Anhang erwähnt. Zunehmend sind aber Ausweise in Bilanzen zu sehen; sie erhöhen so das Vermögen.