dpa-AFX  |  aufrufe Aufrufe: 1296

Roche-Tochter erhält Zulassung für Lungenkrebs-Mittel Tecentriq in Japan

BASEL/TOKIO (dpa-AFX) - Der Schweizer Pharmakonzern Roche darf seine Krebsimmuntherapie Tencentriq ab sofort auch in Japan vertreiben. Die Roche-Tochter Chugai erhielt von den zuständigen Behörden grünes Licht, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte. Das Mittel darf künftig bei bestimmten Lungenkrebs-Patienten mit dem nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinom (NSCLC) eingesetzt werden.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
ARIVA Newsletter
Chugai Pharmaceutical Ltd 40,66 $ Chugai Pharmaceutical Ltd Chart -34,7%
Roche Holding AG Genussscheine 272,40 CHF Roche Holding AG Genussscheine Chart +1,15%

Es handelt sich um die erste Zulassung für Tecentriq in Japan. In den USA, Europa und mehr als 50 weiteren Ländern ist das Mittel bereits zur Therapie von bereits zuvor anderweitig behandelten NSCLC-Patienten zugelassen sowie für jene Betroffenen, die für eine Chemotherapie mit dem Arzneistoff Cisplatin ungeeignet sind./hr/ra/AWP/tav


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Community-Beiträge zu Roche Holding AG Genussscheine

aus Forum-Thread: Roche Holding :: Kaufsignal auf allen Zeitebenen
Avatar des Verfassers
05.06.2024 - 16:51 Uhr
dreherth
Nachkauf war nicht nötig, denn sie hat
das Tal durchschritten und nun geht es gemächlich wie bei Roche so üblich wieder zu neuen Höhen. Weiter so.
Avatar des Verfassers
01.02.2024 - 20:36 Uhr
Tamakoschy
Zahlen
https://de.marketscreener.com/kurs/aktie/NOVARTIS-AG-9364983/news/Roche-wagt-nach-schwachem-Jahr-2023-nur-vorsichtige-Prognose-45861858/
Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend