Arbeit mit einer Pinzette an einem Schaltkreis (Symbolbild).
Montag, 13.11.2017 15:09 von | Aufrufe: 635

Qualcomm-Führunsspitze weist 130-Milliarden-Offerte von Broadcom zurück

Arbeit mit einer Pinzette an einem Schaltkreis (Symbolbild). © krystiannawrocki / E+ / Getty Images http://www.gettyimages.de

SAN JOSE (dpa-AFX) - Die Führungsspitze des Chipherstellers Qualcomm (Qualcomm Aktie) hat den 130 Milliarden Dollar (Dollarkurs) hohen Übernahmevorstoß des Konkurrenten Broadcom erwartungsgemäß abgelehnt. Der Vorschlag bewerte Qualcomm "signifikant" zu niedrig und berge einige regulatorische Risiken, teilte das Unternehmen am Montag in San Jose mit. Experten hatten mit diesem Schritt gerechnet. Broadcom hatte vor einer Woche angekündigt, Qualcomm übernehmen zu wollen. Den Wert der Offerte für den Infineon-Konkurrenten , die zum Teil in Aktien bezahlt werden soll, bezifferte das Unternehmen damals inklusive der zu übernehmenden Schulden auf rund 130 Milliarden Dollar (112 Mrd Euro)./zb/she

Werbung

ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Apple
VM9WXH
Ask: 0,78
Hebel: 4,25
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VM9WXH,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

212,56 $
-0,77%
Apple Chart
Broadcom (bis 01.02.2016) Chart
36,50
-3,77%
Infineon AG Chart
215,36 $
-1,10%
Qualcomm Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Broadcom (bis 01.02.2016) Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News