"Lauterbach täuscht die Öffentlichkeit", sagte Gerlach. "Denn ab dem Jahr 2026 kommen mit dem von ihm geplanten Transformationsfonds zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe auf die Krankenkassen zu."
Insgesamt müssten die Kassen von 2026 an bis 2035 laut dem von der Ampel-Koalition beschlossenen Gesetz zur Krankenhausreform bis zu 25 Milliarden an Kosten für den Umbau der Kliniklandschaft bezahlen. Diese erst übernächstes Jahr anfallenden Kosten seien in die jüngste Prognose des Schätzerkreises für die Anhebung der Zusatzbeiträge nicht eingepreist. "Die jetzt für 2025 prognostizierten Erhöhungen sind die Folge der bisherigen Politik der Bundesregierung und nicht der geplanten Krankenhausreform", kritisierte Gerlach.
Historischer Anstieg des Zusatzbeitrags
Lauterbach (SPD) hat die von Experten vorhergesagte Erhöhung der Beiträge historisch genannt. Fachleute des Schätzerkreises hatten für 2025 eine rechnerisch nötige Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen ermittelt. Bei dem Wert handelt es sich um eine theoretische Größe. Wie sehr der Beitragssatz steigt, entscheidet jede Krankenkasse für sich. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.
Lauterbach erwartet nach der prognostizierten Erhöhung der Krankenkassenbeiträge keine weiteren Steigerungen für 2026, wie er der "Bild am Sonntag" sagte. "Mit den Reformen, die wir jetzt schon gemacht haben, die jetzt anfangen zu wirken, und den Reformen, die wir gerade machen, kommt tatsächlich auch dieser Beitragssatzanstieg zu einem Stopp." Ohne Krankenhausreform wäre der Beitragssatz nicht so stark gestiegen, wie es nun erwartet werde./als/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.