Zwölf Tips für Steuernachzügler (!)

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Zwölf Tips für Steuernachzügler (!)

 
16.05.05 18:46
Zwölf Tips für Steuernachzügler

10. Mai 2005 In diesem Jahr müssen sich Millionen Bundesbürger ihre Erstattung vom Finanzamt besonders hart verdienen. Denn bei der Steuererklärung 2004 müssen Steuerzahler eine deutliche Kürzung einiger Freibeträge und Pauschalen berücksichtigen. Die zwölf wichtigsten Tips gibt es hier im Überblick, denn schon am 31. Mai 2005 endet die Frist für die Abgabe der Erklärung 2004.
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1) Für mehr Steuerzahler lohnt sich jetzt das Auflisten der Werbungskosten: Die Werbungskostenpauschale, die Arbeitnehmern bei der Steuererklärung 2004 ohne Vorlage der Belege gewährt wird, sinkt von 1.044 auf 920 Euro. Für mehr Arbeitnehmer lohnt es sich deshalb, alle Belege über beruflich bedingte Ausgaben zu sammeln. Von den Kosten für Fachzeitschriften über den Weg zur Arbeit bis hin zum Schreibtisch fürs Heimbüro.

2) Melden Sie alle Ausbildungskosten, der Steuervorteil vervierfacht sich: Für 2004 sind erstmals automatisch bis zu 4.000 Euro Ausbildungskosten steuerlich absetzbar. Davon profitieren alle Steuerzahler, die sich in Bereichen weiterbilden, die nicht unmittelbar mit dem aktuell ausgeübten Job zusammenhängen. Bei der Steuererklärung 2003 waren nur maximal 920 Euro Ausbildungskosten absetzbar, bei auswärtiger Unterbringung 1.227 Euro.

3) Arbeitszimmer können berufstätige Ehepaare letztmals beide absetzen: Jeweils 1.250 Euro Kosten können berufstätige Partner absetzen, wenn sie gemeinsam ein Arbeitszimmer in den heimischen vier Wänden nutzen. Ab der Steuererklärung 2005 ist der Höchstbetrag auf das Zimmer bezogen, Ehepaare kassieren dann nicht mehr doppelt. Wichtig: Ausgaben für Büromöbel subventioniert der Fiskus stets zusätzlich. Kosten für den Schreibtisch oder den Bürostuhl von weniger als 410 Euro netto sind sofort voll absetzbar.

4) Beim Arbeitsweg sollten Arbeitnehmer auch tatsächliche Kosten melden: Bei der jetzt fälligen Steuererklärung ist der Finanzminister beim Weg zur Arbeit nicht mehr so großzügig. Einheitlich 30 Cent pro Entfernungskilometer sind absetzbar, statt wie bisher gestaffelt bis zu 40 Cent. Wer an einzelnen Tagen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt und dafür mehr bezahlt als die Pauschalen, sollte die Tickets auf jeden Fall einreichen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts München, Aktenzeichen 8 K4370/03, muß für jeden einzelnen Arbeitstag untersucht werden, ob die Kosten höher liegen und deshalb die Steuererstattung steigt. Über die Revision des unterlegenen Finanzamts entscheidet der Bundesfinanzhof.

5) Einen teilweise privat genutzten PC können Sie steuerlich geltend machen: Der Bundesfinanzhof hat per Urteil, Aktenzeichen VI R 135/01, endgültig dafür gesorgt, daß ab der Steuererklärung 2004 auch Computer, die zu mehr als zehn Prozent privat genutzt werden, steuerlich absetzbar sind. Die Kosten dürfen nun entsprechend aufgeteilt werden.

6) Längerer Zuschuß für den Zweitwohnsitz: Der Steuervorteil für die doppelte Haushaltsführung ist nicht länger auf zwei Jahre begrenzt. Kosten beispielsweise für die Miete der Zweitwohnung oder für eine Heimfahrt pro Woche sind jetzt länger absetzbar. Das gilt auch, wenn die nach altem Recht geltende Zwei-Jahres-Frist vor 2004 ablief. Dann können Wochenendpendler den Steuervorteil neu beantragen.

7) Weniger Bürokratie bei Spenden für die Flutopfer: 516 Millionen Euro spendeten die Bundesbürger für die Flutkatastrophe in Südostasien. Diese Wohltaten sind auch steuerlich absetzbar, wenn der Bundesbürger keine offizielle Zuwendungsbestätigung vorlegt. Das Überweisungsformular oder der Ausdruck der Online-Anweisung reichen.

8) Melden Sie alle Betreuungskosten für Ihre Kinder: Sind beide Eltern berufstätig oder absolvieren beide eine Ausbildung, können sie Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren absetzen, etwa die Gebühren für den Kindergarten, den Lohn für die Tagesmutter oder das Au-Pair-Mädchen. Jeweils 1.500 Euro pro Jahr und Kind sind absetzbar, wenn zuvor 1.548 Euro Betreuungskosten selbst getragen werden.

9) Verdient der Nachwuchs zu viel, gefährdet das staatliche Zuschüsse: Verdienen Kinder, die studieren oder eine Ausbildung absolvieren, eigenes Geld, entlastet das zunächst zwar die Haushaltskasse. Doch zu groß darf der Nebenverdienst nicht sein, sonst bleibt unterm Strich weniger Geld übrig. Steigen für 2004 die Einnahmen eines volljährigen Kindes nämlich auf über 7.680 Euro im Jahr, streicht das Finanzamt das Kindergeld (154 Euro im Monat) und Freibeträge für die Eltern. Um die maßgeblichen Einkünfte zu drücken, sollten Kinder in der Steuererklärung 2004 alle mit der Ausbildung oder dem Studium zusammenhängenden Ausgaben melden: Fachliteratur, Büromaterial, Fahrtkosten zur Uni und einmal pro Woche zu den Eltern.

10) Reichen Sie auch private Handwerker-Rechnungen ein: Wer 2004 einen Handwerker beauftragt hat, um die Wände im Wohnzimmer zu streichen, die Fenster zu putzen oder den Garten in Ordnung zu bringen, kann die Kosten jetzt ans Finanzamt melden. Dieses übernimmt 20 Prozent der Kosten, maximal 600 Euro pro Jahr. Voraussetzung für die Großzügigkeit: Die Arbeit kann normalerweise auch selbst erledigt werden, und es sind keine Baumaterialien dafür notwendig. Deshalb gibt es etwa für die Renovierung des Bades keine Zuschüsse.

11) Bei Angaben zu Kapitaleinkünften müssen Sie besonders sorgfältig sein: Erstmals für 2004 stellen Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister Jahresbescheinigungen zu den Kapitalerträgen aus. Aufgelistet werden neben Zinsen und Dividenden auch Spekulationsgeschäfte. Die Bescheinigungen gehen zwar an die Anleger, doch Finanzämter können sie anfordern, wenn sie bestimmte Angaben überprüfen wollen. Deshalb ist es wichtig, bei den Kapitaleinkünften ganz genau zu sein. Verstärkt wird diese Notwendigkeit, weil 2004 auch der Sparerfreibetrag gesunken ist, von 1.550 auf 1.370 Euro pro Person.

12) Bei Vermietung an Angehörige müssen Familien neu kalkulieren: Bei der verbilligten Vermietung an Angehörige gilt ab 2004 eine neue Grenze. Der Fiskus akzeptiert nur noch dann die vollen Finanzierungskosten und Abschreibungen, wenn der Verwandte mindestens 56 Prozent der Marktmiete zahlt. Bisher reichten 50 Prozent. Um nachzuweisen, daß diese neue Grenze eingehalten wird, sollten Steuerzahler die Marktpreise im Umfeld genau prüfen. Diese sind in vielen Regionen auf Grund der wirtschaftlichen Probleme zuletzt gefallen. 2005 hilft eventuell eine geringfügige Anhebung der vom Angehörigen verlangten Miete.


Der Beitrag stammt aus den „Infos für kritische Bankkunden”, Ausgabe April 2005. Einer Pressepublikation von ING-Diba.

Text: @JüB
 
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