Nicht umsonst gibt es hier im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern kein Wahlrecht für Ausländer - mit Ausnahme des kommunalen Wahlrechts für EU-Ausländer.
"Ausländer
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Ausländer genießen grundsätzlich Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Sie können in politischen Parteien und kommunalen Ausschüssen (soweit das Landesrecht dies vorsieht) mitwirken. Das Grundgesetz lässt jedoch mit Ausnahme des Kommunalwahlrechts für Unionsbürger kein Wahlrecht für Ausländer bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen zu. "
Die Nicht-EU-Ausländer, die hier teilweise seit Jahrzehnten wohnen, müssen ihren politischen Willen eben irgendwie anders formulieren...
Aber steuerrechtlich sind sie immerhin den Deutschen gleichgestellt.
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