Wallstreet: Börsen-Sonderregeln sollen Angst vor

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Wallstreet: Börsen-Sonderregeln sollen Angst vor

 
16.09.01 21:56
Sonntag, 16. September 2001     Berlin, 21:53 Uhr

Börsen-Sonderregeln sollen Angst vor Turbulenzen mildern  

TV-Sender CNBC beteiligt sich an Vertrauenskampagne

Washington - Um die Ängste der Marktteilnehmer vor heftigen Kursausschlägen und Liquiditätsengpässen zu mildern, hat die US-Börsenaufsicht SEC für den ersten Handelstag nach den Terroranschlägen umfangreiche Sonderregeln erlassen. Zuletzt waren solche Maßnahmen vor mehr als einem Jahrzehnt ergriffen worden.
Im Mittelpunkt der Sonderregeln steht die vereinfachte Möglichkeit von Aktienrückkäufen durch die börsennotierten Unternehmen. Ihnen werden für eine begrenzte Zeit Aktienrückkäufe gestattet, ohne dass die sonst vorgeschriebenen Beschränkungen bei den Volumina und bei den Zeitvorgaben gelten. Zudem hätten Aktienrückaufe nicht die sonst üblichen negativen Konsequenzen in der Bilanzierung, erklärte die SEC. Im Vorfeld der Mitteilung hatten bereits der weltgrößte Netzwerkausrüster Cisco Systems und das Finanzunternehmen H&R Block den Rückkauf eigener Aktien angekündigt. Schon nach dem Börsencrash 1987 hatten zahlreiche Unternehmen eigene Aktien zurückgekauft - für die Investoren ein Signal, dass die Firmen sowohl in das eigene Unternehmen als auch in die Märkte Vertrauen haben.

Eine weitere Sonderregel besteht darin, dass Fondsgesellschaften verbundenen Parteien Kredite geben und von ihnen Gelder leihen können. Auch seien die Vorschriften für Board-Sitzungen der Gesellschaften gelockert worden, erklärte die US-Börsenaufsichtsbehörde. Sie werde die Markteröffnung am Montag genau beobachten, hieß es weiter.

Auch die US-Medien beteiligen sich an der Vertrauenskampagne. Der US-Finanzsender CNBC stellt den US-Börsen und der SEC Sonntagabend vier Stunden seiner Sendezeit zur Verfügung, damit diese die Anleger informieren kann
www.welt.de/daten/2001/09/17/0917fi282608.htx
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Bislang gibt es aber keine konkreten Hinweise auf

 
16.09.01 21:58
Sonntag, 16. September 2001     Berlin, 21:56 Uhr

Spekulationen über Insider-Geschäfte  

Bislang gibt es aber keine konkreten Hinweise auf auffällige Transaktionen vor Terroranschlägen gegen die USA

Berlin - An den Finanzmärkten mehren sich Spekulationen, dass es im Vorfeld des Terrorangriffs auf die USA zu Insidergeschäften gekommen sein könnte. Möglicherweise hätten sich Personen aus dem Umfeld des als Drahtziehers der Anschläge geltenden Osama bin Laden, die von den Plänen Kenntnis gehabt haben, durch Börsengeschäfte bereichert, heißt es. Der Nachrichtensender n-tv berichtete, dass es beispielsweise bei der Aktie der Münchener Rück zu auffälligen Bewegungen gekommen sei. Der Mitarbeiter einer Bank, der namentlich nicht genannt werden wollte, wies laut n-tv auf hohe Umsätze im Zusammenhang mit einem rapide gesunkenen Kurs der Aktie der Münchener Rück unmittelbar vor dem Anschlag hin. Dies spreche nach seiner Ansicht für Leerverkäufe durch Mitwisser des Attentats.
Am Freitag hatte die japanische Wertpapieraufsichtsbehörde bereits erklärt, dass sie untersuche, ob es ungewöhnliche Handelsaktivitäten um den Zeitpunkt der Terrorattacke gegen die USA gegeben habe. Ziel der Prüfungen an den Terminmärkten in Tokio und Osaka sei es, mögliche Verbindungen zu bin Laden aufzudecken. In Zeitungsberichten hieß es zudem, dass britische und amerikanische Geheimdienste Transaktionen in US-Futures und europäischen Terminkontrakten unter die Lupe nähmen.

Tatsächlich könnten Mitwisser, die über die Anschläge informiert gewesen sind, mit Spekulationen auf fallende Kurse erhebliche Profite erwirtschaftet haben. Das Mittel hierzu wären Leerverkäufe am Kassamarkt oder der Erwerb von Verkaufsoptionen an der Terminbörse. In beiden Fällen spekuliert man auf sinkende Notierungen einer Aktie oder auch eines Index. Während die Verkaufsoptionen im Prinzip ebenso funktionieren wie die überwiegend von Privatanlegern gehandelten Put-Optionsscheine, ist das so genannte Short-Selling eher ein Instrument für professionelle Investoren. Die Leerverkäufer leihen sich dabei Aktien für eine bestimmte Zeit - etwa von Fondsgesellschaften - und verkaufen diese in der Hoffnung, dass der Kurs bis zum Ende der Leihfrist fällt. Geht die Spekulation auf, kann der Short-Seller die zurückzugebenden Aktien billig einkaufen und die Differenz zum erzielten Verkaufspreis abzüglich einer Gebühr an den Verleiher als Gewinn einstreichen. Im Falle bin Ladens könnten solche Transaktionen beispielsweise über ihm verbundene Banken gelaufen sein.

Bisher habe die Handelsüberwachung in Frankfurt aber keine Auffälligkeiten festgestellt, hieß es am Wochenende von Seiten der Deutsche Börse AG. Dies gelte auch für Transaktionen rund um die Münchener Rück.

Tatsächlich sind die Kassamarkt-Umsätze mit Aktien des Rückversicherers erst am Tag der Katastrophe markant in die Höhe geschnellt. Zuvor gab es zwar bereits Kursverluste, diese könnten jedoch auch auf den insgesamt sehr schwachen deutschen Aktienmarkt zurückzuführen sein. Zudem waren die Ende August vorgelegten Halbjahreszahlen der Münchener von Analysten zwar positiv gewertet worden, dennoch reduzierten einige ihre Gewinnschätzungen und Kursziele. tex.

www.welt.de/daten/2001/09/17/0917fi282609.htx





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