Erste Versuchsballone einer präsidialen Arbeitsgruppe
Die implizite und explizite Behauptung vieler hochrangiger Enron-Manager, von den undurchsichtigen Machenschaften rund um die obskuren Partnerschaften des Energiekonzerns nichts gewusst zu haben, hat die Administration Bush dazu bewogen, eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten von Managern ins Auge zu fassen.
Die amerikanische Regierung erwägt im Gefolge der unvermindert anrollenden Enron- Affäre, «unwissende» Manager stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen. Konkret zur Debatte steht dabei die Abgrenzung des Tatbestandes der Irreführung der Aktionäre durch die Geschäftsleitung bzw. durch einzelne Mitglieder des Direktoriums. Schadenersatzklagen seitens düpierter Aktionäre gegen ihre Manager setzten bisher den Nachweis betrügerischer Machenschaften und damit aktiver Handlungen durch die inkriminierten Personen voraus, was für gewöhnlich die Messlatte für eine erfolgreiche Verurteilung vor Gericht relativ hoch ansetzte. Neu könnte nun bereits der Vorwurf des sorglosen oder fahrlässigen Handelns, worunter zum Beispiel das Anführen von Unkenntnis über bestimmte Abläufe und Zusammenhänge in der eigenen Firma fiele, Haftungsansprüche, aber auch strafrechtliche Konsequenzen begründen.
Unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz
An die Öffentlichkeit getragen wurden die noch im Anfangsstadium stehenden Vorschläge von Schatzsekretär Paul O'Neill. Dieser steht einer Anfang Januar von Präsident Bush eingesetzten Arbeitsgruppe vor, die mit Blick auf den Problemkreis der «Corporate Governance», dem im Gefolge des Enron-Konkurses ein neu entfachtes Interesse zuteil geworden ist, allfällige Lehren ziehen sowie daraus entsprechende Änderungsvorschläge für den geltenden Rechtsrahmen ableiten soll. Obwohl die Aussagen von O'Neill keinen direkten Bezug auf die Geschehnisse rund um den gestrauchelten Energiehandels-Konzern nahmen, lässt sich der Ursprung der gegenüber der Presse gelüfteten Inspirationen kaum leugnen. Fast mehr noch als die Tatsache, dass eine Mehrzahl der bisher vor die Ausschüsse des Kongresses zitierten Enron-Manager von ihrem verfassungsmässig garantierten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, erzürnte nämlich eine breite Öffentlichkeit die implizite - und im Falle des früheren Enron-Vorsitzenden, Jeffrey Skillings, sogar explizite - Haltung vieler Zeugen, wonach man selber nichts über die allfälligen Irregularitäten und obskuren Konstrukte zur Verschleierung der wahren Finanzlage des Unternehmens gewusst habe.
Republikaner im Dilemma
Der Gedanke, auch passive Unterlassungen im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht von Managern letztlich strafbar zu machen, stösst indes nicht überall auf eitel Zustimmung - weder innerhalb der Administration Bush noch in der erwähnten Arbeitsgruppe, der unter anderem Fed-Chef Alan Greenspan sowie die Vorsitzenden verschiedener Regulierungsbehörden aus dem Finanzbereich angehören. Das Propagieren von Massnahmen, die angesichts der handfesten «Prozessierwut» vieler Amerikaner die ohnehin bereits existierende Flut an Schadenersatzklagen noch weiter anschwellen lassen würde, steht jedenfalls in einem eklatanten Widerspruch zu den für gewöhnlich von republikanischer Seite vertretenen Positionen. Als möglicher Ausweg aus diesem Dilemma könnte eine Beschränkung der Anwendbarkeit des neuen Tatbestandes der «Fahrlässigkeit» auf sogenannte administrative Verfahren angestrebt werden. Ein solches Verfahren liesse sich entweder durch eines der bereits bestehenden Aufsichtsorgane, wie etwa die Securities and Exchange Commission (SEC), initiieren oder durch andere, mit hoheitlichen Funktionen ausgestattete Instanzen wie die New Yorker Börse (NYSE) oder die Vereinigung der Wertschriftenhändler (NASD). Alternativ dazu käme schliesslich auch die Schaffung eines neuen Organs im Geiste der Selbstregulierung in Frage, das exklusiv über die Einhaltung der spezifisch für Manager geltenden Normen wachen würde.
Die implizite und explizite Behauptung vieler hochrangiger Enron-Manager, von den undurchsichtigen Machenschaften rund um die obskuren Partnerschaften des Energiekonzerns nichts gewusst zu haben, hat die Administration Bush dazu bewogen, eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten von Managern ins Auge zu fassen.
Die amerikanische Regierung erwägt im Gefolge der unvermindert anrollenden Enron- Affäre, «unwissende» Manager stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen. Konkret zur Debatte steht dabei die Abgrenzung des Tatbestandes der Irreführung der Aktionäre durch die Geschäftsleitung bzw. durch einzelne Mitglieder des Direktoriums. Schadenersatzklagen seitens düpierter Aktionäre gegen ihre Manager setzten bisher den Nachweis betrügerischer Machenschaften und damit aktiver Handlungen durch die inkriminierten Personen voraus, was für gewöhnlich die Messlatte für eine erfolgreiche Verurteilung vor Gericht relativ hoch ansetzte. Neu könnte nun bereits der Vorwurf des sorglosen oder fahrlässigen Handelns, worunter zum Beispiel das Anführen von Unkenntnis über bestimmte Abläufe und Zusammenhänge in der eigenen Firma fiele, Haftungsansprüche, aber auch strafrechtliche Konsequenzen begründen.
Unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz
An die Öffentlichkeit getragen wurden die noch im Anfangsstadium stehenden Vorschläge von Schatzsekretär Paul O'Neill. Dieser steht einer Anfang Januar von Präsident Bush eingesetzten Arbeitsgruppe vor, die mit Blick auf den Problemkreis der «Corporate Governance», dem im Gefolge des Enron-Konkurses ein neu entfachtes Interesse zuteil geworden ist, allfällige Lehren ziehen sowie daraus entsprechende Änderungsvorschläge für den geltenden Rechtsrahmen ableiten soll. Obwohl die Aussagen von O'Neill keinen direkten Bezug auf die Geschehnisse rund um den gestrauchelten Energiehandels-Konzern nahmen, lässt sich der Ursprung der gegenüber der Presse gelüfteten Inspirationen kaum leugnen. Fast mehr noch als die Tatsache, dass eine Mehrzahl der bisher vor die Ausschüsse des Kongresses zitierten Enron-Manager von ihrem verfassungsmässig garantierten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, erzürnte nämlich eine breite Öffentlichkeit die implizite - und im Falle des früheren Enron-Vorsitzenden, Jeffrey Skillings, sogar explizite - Haltung vieler Zeugen, wonach man selber nichts über die allfälligen Irregularitäten und obskuren Konstrukte zur Verschleierung der wahren Finanzlage des Unternehmens gewusst habe.
Republikaner im Dilemma
Der Gedanke, auch passive Unterlassungen im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht von Managern letztlich strafbar zu machen, stösst indes nicht überall auf eitel Zustimmung - weder innerhalb der Administration Bush noch in der erwähnten Arbeitsgruppe, der unter anderem Fed-Chef Alan Greenspan sowie die Vorsitzenden verschiedener Regulierungsbehörden aus dem Finanzbereich angehören. Das Propagieren von Massnahmen, die angesichts der handfesten «Prozessierwut» vieler Amerikaner die ohnehin bereits existierende Flut an Schadenersatzklagen noch weiter anschwellen lassen würde, steht jedenfalls in einem eklatanten Widerspruch zu den für gewöhnlich von republikanischer Seite vertretenen Positionen. Als möglicher Ausweg aus diesem Dilemma könnte eine Beschränkung der Anwendbarkeit des neuen Tatbestandes der «Fahrlässigkeit» auf sogenannte administrative Verfahren angestrebt werden. Ein solches Verfahren liesse sich entweder durch eines der bereits bestehenden Aufsichtsorgane, wie etwa die Securities and Exchange Commission (SEC), initiieren oder durch andere, mit hoheitlichen Funktionen ausgestattete Instanzen wie die New Yorker Börse (NYSE) oder die Vereinigung der Wertschriftenhändler (NASD). Alternativ dazu käme schliesslich auch die Schaffung eines neuen Organs im Geiste der Selbstregulierung in Frage, das exklusiv über die Einhaltung der spezifisch für Manager geltenden Normen wachen würde.