Unternehmenssteuerreform 2008

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Unternehmenssteuerreform 2008

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11.04.07 09:21
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Unternehmenssteuerreform 2008
- die Abgeltungssteuer
Eine von Steinbrück und Koch geleitete Bund-Länder-Arbeitsgruppe
legte am 03.11.2006 ein Eckpunktepapier vor, welches
als Basis für die weitere Gesetzgebung gelten sollte. Am
06.02.2007 wurde ein Referentenentwurf zum "Unternehmenssteuerreformgesetz
2008" veröffentlicht. Sechs Jahre nach der
letzten grundlegenden Änderung der Besteuerung (Wechsel
vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren) soll
schon wieder ein grundlegender Systemwechsel erfolgen.
Nach langen Diskussionen, viel Kritik und zweimaligem Verschieben
wurde es Mitte März dann regierungsamtlich: Die
Verabschiedung soll nun noch vor der Sommerpause stattfinden,
die Reform soll zum 01.01.2008 in Kraft treten, teilweise
aber auch erst zum 01.01.2009, so etwa die Abgeltungssteuer,
auf die ich hier näher eingehen will:
Was ist ihr Inhalt? Für private Kapitalerträge (§ 20 EStG) wird
ab dem 01.01.2009 eine Abgeltungssteuer von 25 % eingeführt,
zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer.
Auf Zinsen, 100 % der Dividenden und bei privaten
Veräußerungsgeschäften, die jetzt als Einkünfte aus Kapitalvermögen
zu erfassen sind, wird sie fällig. Ebenso auf Erträge
aus Investmentfonds und Zertifikaten. Das Halbeinkünfteverfahren,
nach dem bei Dividenden nur die Hälfte der Erträge
zu versteuern ist, wird gleichzeitig abgeschafft. Führt die
pauschale Besteuerung der Kapitaleinkünfte für den Steuerpflichtigen
zu einer höheren Steuerbelastung, so kann er die
Einkünfte in seiner Einkommensteuererklärung angeben, so
dass dann die Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen
erfolgt. Zur Abführung der Kirchensteuer ist gegenüber

der Bank zu erklären, welcher Konfession der Steuerpflichtige
angehört. Nicht unter die Abgeltungssteuer fallen Zinsen
und Einnahmen aus stillen Beteiligungen, wenn Gläubiger und
Schuldner nahe stehende Personen sind oder ein Gesellschafter
(oder eine ihm nahestehende Person) zumindest mit
1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Der Steuersatz
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ist grundsätzlich unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz
des Gläubigers der Kapitalerträge. Dies ist der wesentliche
Unterschied zur derzeit in Deutschland erhobenen
Kapitalertragssteuer bzw. Zinsabschlag. Diese Steuern werden
zwar auch vom Kreditinstitut einbehalten, aber die Kapitalerträge
unterliegen dennoch der individuellen Einkommensteuer
des Empfängers, wobei die einbehaltene Steuer angerechnet
wird. Bei der Abgeltungssteuer besteht allerdings auch
Veranlagungswahlrecht, wodurch die Erträge mit dem persönlichen
Steuersatz versteuert werden. Dadurch soll vermieden
werden, dass Steuerpflichtige mit geringen Erträgen überproportional
hoch besteuert werden. Neu bei der Abgeltungssteuer
ist auch die unbefristete Besteuerung von Veräußerungsgewinnen.
Diese ersetzt die bisherige Regelung der 12-
monatigen Spekulationsfrist. Das gilt allerdings nur für Neuanlagen
ab dem 01.01.2009, das heisst, das alle bestehenden
Wertpapiere, die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden/
werden, der alten Regelung unterliegen und bei Veräußerung
nach 12 Monaten abgeltungssteuerfrei sind.
Was sind ihre Folgen? Dividenden werden zu 100 %
vesteuert, nicht mehr nur noch zur Hälfte. Da die Besteuerung
von Spekulationsgewinnen beim Verkauf von Wertpapieren
innerhalb eines Jahres nicht mehr gilt, sind auch Kursgewinne
außerhalb der 12-monatigen Frist der Besteuerung zu unterwerfen.
Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen,
werden derzeit nur zur Hälfte bei Fälligkeit besteuert,
wenn sie nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von mindestens
zwölf Jahren ausgezahlt werden. Durch die Abgeltungssteuer
werden hier künftig nur noch 12,5 % Steuern
fällig. Ausschüttungen offener Immobilienfonds werden zukünftig
mit 25 % belastet. Stammen die Ausschüttungen hingegen
aus der Veräußerung von Immobilien, müssen diese
wie bisher gar nicht versteuert werden, wenn zwischen Kauf
und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen.
Wer profitiert und wer eben nicht? Privaten Anlegern mit
kleinen und mittleren Einkommen wird die Abgeltungssteuer
vermutlich teuer zu stehen kommen. Anleger werden bei
Dividendenzahlungen künftig noch stärker belastet. Denn
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derzeit werden die Zahlungen nur zur Hälfte besteuert. Der
Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens dürfte vor allem langfristig
orientierte Anleger wie Belegschaftsaktionäre treffen. Für
Steuerpflichtige mit einem Steuersatz von weniger als 25 %
soll es für die Kapitalerträge zwar eine Sonderregelung geben,
dennoch ist eine satte Mehrbelastung die Folge. Bei einer
Dividende von 1.000 Euro und einem Steuersatz von 15
% einschließlich Solidaritätszuschlag wären derzeit noch
79,10 Euro an den Fiskus zu zahlen, ab dem 01.01.2009 sind
es dann 158,28 Euro! Für Personen mit einem hohen zu versteuernden
Einkommen (d.h. hohem Einkommensteuersatz)
ist die Abgeltungssteuer jedoch günstiger, als der derzeitige
Zinsabschlag. Großanleger können sich über eine Abgeltungssteuer
von 25 % freuen, wenn sie vorher den Spitzensteuersatz
von 42 % zahlen mussten. Und nicht zuletzt werden
auch die Inhaber einer Kapitallebensversicherung profitieren
und die Inhaber von Anteilen offener Immobilienfonds
(s.o.).
Was muss jeder tun? Diese Frage ist eigentlich am einfachsten
zu beantworten. Und auch am leichtesten auszuführen.
Denn getan werden muss zunächst erst einmal nichts. Denn
ab 2009 ist es das Kreditinstitut, bei dem die Wertpapiere gehalten
werden, das verpflichtet ist, den Steuerabzug vorzunehmen
und die Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen.
Die inländischen Schuldner/Zahlstellen sind verpflichtet, von
bestimmten im Inland dem Gläubiger zufließenden Erträgen
aus Kapitalanlagen einen Steuerabzug vorzunehmen und direkt
an die Finanzverwaltung abzuführen. Damit ist die Einkommensteuer
des Gläubigers zukünftig grundsätzlich abgegolten.
Um der Ausführung der Abgeltungssteuer ein Schnippchen
zu schlagen, sollten einige aber doch aktiv werden: Damit
auch Normalverdiener profitieren, die ihr Erspartes bisher
in Aktien angelegt hatten, sollten diese ihre Depots umschichten.
Und zwar weg von Aktien, hinein in die Zinspapiere. Denn
die Klippe der Abgeltungssteuer kann durch Investitionen in
Zinsprodukte wie Anleihen, Bundesschatzbriefe oder Festgeld
umschifft werden. Und auch das klassische Zinspapier, das
Sparbuch, wird wieder an Attraktivität gewinnen. Wer heute
noch Optionsscheine oder Zertifikate kauft, der sollte darauf
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achten, dass die Papiere noch 2008 fällig oder veräußert werden.
Dann können die Gelder gezielt vor 2009 reinvestiert
werden, um die günstigere Besteuerung der Kursgewinne zu
konservieren. Auch die Entscheidung, welche Investitionen
auf Kredit finanziert werden, sollte mit Blick auf die neuen
Regeln gefällt werden. Werbungskosten, die bei der Geldanlage
entstehen, werden nach der Reform generell nicht mehr
berücksichtigt. Sowohl Schuldzinsen als auch Depot- und
Beratungsgebühren sind ab 2009 mit dem neuen Sparerpauschbetrag
von 801 Euro abgegolten. Was darüber hinaus
anfällt, kann nicht abgesetzt werden.
Fazit: Die Abgeltungssteuer hat nicht nur Nachteile. Immerhin
stellt sie die gleichmäßige Besteuerung der Zinseinkünfte
sicher, ohne dass der Staat die privaten Vermögenswerte ausspäht.
Dabei findet der Steuerabzug direkt an der Quelle statt.
An dieser Stelle muss jedoch auch auf die Schwierigeiten des
Verfahrens hingewiesen werden. Noch ist nichts abschließend
geregelt. Wie die Durchführung im Endeffekt ausgestaltet sein
wird, hängt davon ab, wie und in welchem Umfang der Deutsche
Bundestag das Gesetz billigt. Bis dahin sind nämlich noch
zwei weitere Anhörungen im Finanzausschuss des Bundestages
vorgesehen. Jetzt schon konstatiert werden kann aber,
dass eine Vereinfachung der Besteuerung der Erträge aus
Kapitalvermögen angesichts einer selbst für Fachleute kaum
noch zu überblickenden Komplexität dringend erforderlich war.
Was die Besteuerung der Anleger betrifft, sind die Reformsätze
allerdings leicht verfehlt. Gerade Anleger mit niedrigem
oder mittlerem Einkommen werden benachteiligt, zumindest
führt die Steuer für sie aber nicht zu einer Vereinfachung. Und
das langfristige Sparen (zumindest in Form von Aktien) für die
Altersvorsorge wird überdies völlig unattraktiv. Bleibt zu hoffen,
dass keine Kapitalflucht ins Ausland Folge des neuen
Gesetzes sein wird!
Ommea:

ich bin mehr als froh über die Einführung

 
11.04.07 10:04
der Abgeltungssteuer ...

1.) erledigen sich hier die Daytrading-Threats der wollüstigen Gurus bis aus erste;
2.) wird jeder Anleger belohnt, der Beizeiten für seinen Lebensabend vorgesorgt hat: ich z.B. schließe meine Alteranlagen bis Mai 2008 vollkommen ab und lasse alles bis zum SanktNimmerleinstag liegen ... das setzt natürlich voraus, dass man sich VORHER Gedanken über eine sinnvolle Depotzusammensetzung gemacht hat, was ich den meisten hier in Abrede stelle ...
3.) beloht werden daher auch erneut die Fleissigen, die die sich hinsetzen und rechtzeitig ihre Depots nach sinnvollen Kriterien auf Langzeitanlage hin ausrichten
4.) kommt es tatsächlich zu einer gerechten Besteuerung sämtlicher Anlagen...
5.) kommt sie zu einer Zeit, in der es genügend vernünftige Anlagevehikel gibt, die ein halten bis in den Lebensabend hinein ermöglichen ... man müsste eben nurmal versuchen die Augen von den Zockerturbos freizukriegen ... und sein Gehirn einschalten ...

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die Fleissigen unter euch sollten dringend darauf achten, Anlagen zu wählen, die thesaurierend anlegen, um nicht unnötig Steuern zahlen zu müssen ...
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Ich für meinen Teil bin mehr als zufrieden mit der Abgeltungssteuer und werde ab Mitte nächsten Jahres überschüssiges Kapital wieder vermehrt in Immobilien investieren

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Bei InteraktivBroker-Future-Zockerei wäre ich auch extrem vorsichtig ... mit ihrem Deutschland-Citibank-Konto sind somit sämtliche Überweisungen dem Finanzamt transparent ... zumal das Konto eh schon längere Zeit von den Finanzbehörden überwacht wird ... man muss äußerst dumm auch noch seinen Namen und die Zuordnungsnummer des Depots bei der Überweisung angeben ... ich habe bereits einen Schreiben vom Finanzamt bzgl. meines Depots dort bekommen, was mich einige schlaflose Nächte und etwas an Geld gekostet hat ... daher: die Hobby-Zocker sollten wissen, dass sie mit größter Wahrscheinlichkeit bereits "bekannt" sind ...
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einen letzten Tip für die Langzeitanleger habe ich noch:
als deutlich bessere Beimischung zum Langzeitdepot eigenen sich eben nicht Bundesschatzbriefe, sondern Mikrofinanzfonds ... man erhält damit nicht nur mindestens 2% mehr Rendite sondern tut damit auch noch ein gutes Werk: Mikrokredite eben für z.B. Bauern in Mexico, die 200US$ brauchen, um eine Kuh zu kaufen ... die Renditen für Anleger liegen weit über denen normaler Rentenfonds und diese Anlagen unterliegen so gut wie keinerlei saisonalen Schwankungen an der Börse: daher tummelt man sich zusammen mit Lebensversicherungskonzernen in diesem Gebiet, was die mindest-invest-summe etwas erhöht, aber man hat ein Depot-stabilisierendes Invest getätigt ...

anbei einmal ein Chart eines solchen Mikroinvest-Fonds ...

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Ommea
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