Tipp: Mietrecht ab heute neu

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Tipp: Mietrecht ab heute neu

 
01.09.01 11:30

Was bringt das neue Mietrecht ab 1. September 2001?



In erster Linie dürfen sich die Mieter freuen.

Beispiel Mieterhöhungen

Die Miete darf binnen drei Jahren nicht mehr wie bisher um dreißig, sondern nur noch um zwanzig Prozent angehoben werden. Sobald eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, hat der Neubesitzer natürlich das Recht, dem in der Wohnung lebenden Mieter zu kündigen. Nur - dafür braucht der Neue einen langen Atem: Wurde die Frage der Frist bislang in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich gehandhabt, gilt jetzt bundeseinheitlich: Je nach Mietdauer haben Mieter eine Frist von drei bis zehn Jahren, in der sie ihre Mietwohnung geräumt haben müssen.

Kündigungsfrist

Will ein Mieter von sich aus kündigen, weil er zum Beispiel einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt bekommen hat, kann er jetzt früher raus aus dem Mietverhältnis - seine Frist ist drei Monate lang, und zwar einheitlich, ganz gleich, wie lange er schon in der Wohnung wohnt. Bisher waren das, bei langer Mietdauer, bis zu zwölf Monate. Doch beim Thema "Kündigungsfrist" hält das neue Mietrecht auch einen - freilich kleineren - Vorteil für den Vermieter bereit: Kündigt der dem Mieter, muss dieser nach spätestens neun Monaten die Wohnung geräumt haben. Bisher durfte er sich, je nach Mietdauer, bis zu zwölf Monate Zeit lassen.

Jetzt neu ist folgende Hürde für den Vermieter:

Seine Kündigung muss er in jedem Fall schriftlich begründen. Neu auch diese Regelung zum Thema "Befristete Mietverträge": Lässt sich der Mieter bei Vertragsbeginn auf einen befristeten Mietvertrag ein, muss er sich künftig streng daran halten. Schluss also mit den beliebten einseitigen Verlängerungen. Zum vor Jahren schon vereinbarten Termin muss man beispielsweise dem Sohn des Vermieters weichen. Nebenkosten müssen künftig rascher berechnet werden. Der Vermieter muss die Rechnung spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums seinem Mieter vorgelegt haben. Andernfalls hat der jetzt nämlich das Recht, Nachforderungszahlungen zu verweigern.

Energiekosten:

Wurden Energiekosten bisher auf die Fläche der Mieterwohnungen umgelegt und nach Quadratmetern berechnet, darf der Vermieter jetzt nur noch die wirklich entstandenen Energie-Kosten geltend machen - das ist gerechter. Bedingung: Es muss Ablesegeräte in den Wohnungen geben. Gibt es die nicht, kann der Vermieter weiterverfahren wie bisher.

Positiv für Behinderte:

Der Mieter kann die Wohnung auf eigene Kosten behindertengerecht umbauen. Der Vermieter darf seine Zustimmung dazu nicht verweigern. Dabei müssen die Behinderten nicht mal zu seiner Familie gehören. Allerdings: Der Mieter muss die baulichen Veränderungen auch wieder rückbauen, wenn er auszieht. Letzteres war aber bisher auch schon so.

Mieterhöhungen durchzusetzen ist künftig für den Vermieter schwieriger. Drei willkürliche Vergleichsmieten aus der Gegend reichen nicht mehr als Rechtfertigung. Jetzt muss ein richtig seriöser Mietspiegel her, ein "qualifizierter Mietspiegel", der die Mieten in der gesamten Kommune sozusagen "wiederspiegelt".

Übrigens: Wenn Mietverträge vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind, gelten die alten Regelungen. Für einzelne Bereiche gibt es Übergangsvorschriften. Im Zweifelsfall beim Mieterverein nachfragen.

Die neuen Mietverträge mit ausführlichen Anleitungen gibt es in jedem Schreibwarengeschäft.

Service-Informationen:

Deutscher Mieterbund e.V.
(Beratung nur für Mitglieder)
Aachener Straße 313
50931 Köln
Tel.: 0221/940770
Fax: 0221/9407722
Internet: www.mieterbund.de/ target="_new" rel="nofollow">www.mieterbund.de
zombi17:

Ich liebe Deutschland , ......

 
01.09.01 13:19
....alles ist so schön reglementiert . Es wird genau bestimmt wie etwas zu handhaben ist , für alles gibt es Gesetze und Richtlinien . Wurde ein Gesetz endlich begriffen  , kommt mit Sicherheit das nächste , welches wieder alles durcheinanderwürfelt.
Ich möchte nicht wissen , wieviele Leute an dem Gesetz gearbeitet haben und wie lange die dafür gebraucht haben.
Mit dem wichtigsten sind sich alle einig , egal was wir machen , kompliziert muß es sein.
Ich bräuchte dafür eine halbe Stunde und jeder würde es verstehen.
Nebenkosten : Was verbraucht wird , muß bezahlt werden.
Kündigung : 3 Monate für alle , Behinderte 6.
Mieterhöhung : 2 % pro Jahr
Schon fertig , und jeder kann es verstehen.
Gruß Zombi
woody w:

@zombi17, ich bin aber für 5,32879% ("g") o.T.

 
01.09.01 13:21
Timchen:

nur die Gesetze des Marktes lassen sich

 
01.09.01 13:24
nicht reglementieren.

Timchen
Falcon2001:

Zombie hat recht......

 
01.09.01 13:29
Erst wird alles ultra Kompliziert gestrickt, dann werden dem Vermieter möglichst viele Knüppel in den Weg gelegt, dem Mieter der eh nie pünktlich zahlt und dem man dauernd nachlaufen darf werden alle Rechte gegeben und hinterher wundern sich alle, warum es in Deutschland so wenige Mietwohnungen und so viele Eigentumswohnungen gibt und warum bei den paar noch verbliebenen Wohnungen die Alleinerziehende ausländische Mutter mit 3 Kindern und Haustier eben leer ausgeht, während der 30 jährige Berufstätige der seine Wohnung nur als Schlafstelle gebraucht offen und warmherzig empfangen wird.  
Reila:

Hi zombi, gutes deutsches Mietrecht,

 
01.09.01 13:33
müßte eigentlich Mieterrecht heißen und sorgt sorgt zusammen mit unserem bürokratischen Baurecht dafür, daß nur wenige Lust zum Mietwohnungsbau haben. Letztlich ist das aber komischerweise wieder gut für die Vermieter, denn in regulierten Märkten sind die Mieten überall höher als in nicht regulierten. Sozial-Politiker wollen diesen Zusammenhang nicht begreifen, und selbst, wenn sie das tun, werden sie immer entgegengesetzt handeln. Sonst könnten sie ja auch die Steuern senken, um die Wirtschaft anzukurbeln.

R.
Lätz Dänz:

Wenn ein Gesetz nicht mehr mit der Realität

 
01.09.01 13:44
             übereinstimmt, sollte  man einfach die Realität ändern.
Stox Dude:

REILA: ---------------> CHAT ??? o.T.

 
01.09.01 13:46
woody w:

Auch wenn ich kein Freund eines übertriebenen

 
01.09.01 14:04
Sozialstaates und auch Vermieter bin:

Ihr scheint von

dem Ordnungsprinzip der Sozialen Markwirtschaft

nicht viel zu halten, es sei denn, es geht um Eure Rechte,

z.B. als Arbeitnehmer oder Kleinstunternehmer.

Insofern ist das Mietrecht ok.

Oder, Ihr führt wieder den Manchester-Liberalismus ein .. wie an der Börse.

.. dann, gute Nacht, Marie!
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