vor kurzem habe ich ein thread gelesen, wo es darum ging. leider finde ich den gerade nicht mehr. habe aber einen interessanten artikel gefunden, auch wenn er schon etwas älter ist:
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Spekulationsgewinne entstehen, wenn der Aktionär seine Anteilsscheine binnen 365 Tagen mit Gewinn wieder verkauft. Börsen- und Bankspesen dürfen vom Gewinn sofort abgezogen werden. Es gilt für jeden Anleger derzeit ein Freibetrag von 1.000 DM. Wird dieser Betrag auch nur um eine Mark überschritten, besteuert der Fiskus die komplette Gewinnsumme wie zusätzliches Einkommen, also auch die ersten 1.000 Mark. Der steuerpflichtige Spekulationsgewinn lässt sich aber mit Geschick mindern oder in manchen Fällen wieder unter die 1.000 DM-Grenze drücken - indem man Werbungskosten geltend macht. Wer seinen Gewinn erst nach Ablauf eines Jahres realisiert, muss ihn nicht versteuern - egal wie hoch er ist. Diese Spekulationsfrist gilt nicht nur für Aktien, sondern auch für Zertifikate und Finanzwetten (Optionsscheine).
Mit dem Halbeinkünfteverfahren ändert sich auch der Freibetrag für Spekulationsgewinne - er verdoppelt sich. Wer 2002 also bis zu 2.0000 DM Kursgewinne innerhalb der Zockerfrist macht, schneidet dem Fiskus ein Schnippchen. Clevere Familienoberhäupter versenken ihre kursstarken Aktien im Depot von Ehepartner und Kindern. Eine vierköpfige Familien kommt so bei Spekulationsgewinnen auf einen Freibetrag von 8.000 DM. Kehrseite der Medaille: Es darf ab 2002 auch nur die Hälfte der Verluste aus Spekulationsgeschäften beim Fiskus geltend gemacht werden. Und: Anleger können nur noch 50 Prozent ihrer Werbungskosten geltend machen, sei es der Börsenbrief vom Anlage-Guru, das Optionsscheinseminar auf Mallorca oder die Wucher-Zinsen der "Bargeld-Sofort-Bank" für den letzten Aktienkredit.
Die Steuerlast auf Spekulationsgewinne lässt sich auch durch Verluste reduzieren. Dabei ist es egal, womit man sich verspekuliert hat, seien es die Nieten am Neuen Markt, sonstige Aktien, Fondsanteile, Anleihen und Obligationen oder gar Immobiliengeschäfte. Spekulationsverluste kann man aber nur steuerlich geltend machen, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist entstanden sind, bei Wertpapieren also binnen eines Jahres. Ärgerlich ist: Wer unterm Strich mit seinen Wertpapiergeschäften in einem Jahr nur Miese gemacht hat, kann die Verluste nicht mit der Lohn- oder Einkommenssteuer verrechnen. Ein Trostpflaster gibt es seit 1999: Der Anleger kann unberücksichtigte Verluste aus diesem Jahr zum Beispiel mit den Gewinnen des Vorjahres verrechnen. Das Finanzamt ändert im Nachhinein den Steuerbescheid und man die bereits gezahlte Spekulationssteuer entsprechend zurück. Anleger können die Verluste auch mit Spekulationsgewinnen künftiger Jahre verrechnen. Diese Regelung ist zeitlich nicht begrenzt.
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weitere infos zu diesem thema unter
www.klinform.de/forward/index.jsp?key=673f28fa
trotz allem, muss ich aber sagen, dass ich mit den ausführungen nicht ganz klar komme, bzw. sich hier für mich etwas ergibt, was mich etwas ärgert:
* spekulationsgewinne (kauf,verkauf innerhalb 365 tagen) können nur mit
spekulationsverlusten (kauf,verkauf innerhalb 365 tagen) verrechnet werden.
genau hier ist für mich das grosse manko, denn die verluste bei mir sind vor
allem durch meine langanlagen entstanden, weil ich zu "blöd" war in der zeit
die aktien zu verfolgen und rechtzeitig zu verkaufen.
mein angestrebtes ziel - dieses jahr spekulationsgewinne machen und diese gewinne
durch meine verluste zu mindern - geht voll und ganz daneben.
tja, auch hier habe ich mal wieder die A*karte gezogen.
ich werde wohl doch mal das finanzamt anrufen müssen, und mir alle möglichkeiten
erklären lassen müssen. mein zuständiger ist nämlich ein echt netter kerl,
der mir bisher bei fragen zur ESt immer geholfen hat.
-Dirk
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Spekulationsgewinne entstehen, wenn der Aktionär seine Anteilsscheine binnen 365 Tagen mit Gewinn wieder verkauft. Börsen- und Bankspesen dürfen vom Gewinn sofort abgezogen werden. Es gilt für jeden Anleger derzeit ein Freibetrag von 1.000 DM. Wird dieser Betrag auch nur um eine Mark überschritten, besteuert der Fiskus die komplette Gewinnsumme wie zusätzliches Einkommen, also auch die ersten 1.000 Mark. Der steuerpflichtige Spekulationsgewinn lässt sich aber mit Geschick mindern oder in manchen Fällen wieder unter die 1.000 DM-Grenze drücken - indem man Werbungskosten geltend macht. Wer seinen Gewinn erst nach Ablauf eines Jahres realisiert, muss ihn nicht versteuern - egal wie hoch er ist. Diese Spekulationsfrist gilt nicht nur für Aktien, sondern auch für Zertifikate und Finanzwetten (Optionsscheine).
Mit dem Halbeinkünfteverfahren ändert sich auch der Freibetrag für Spekulationsgewinne - er verdoppelt sich. Wer 2002 also bis zu 2.0000 DM Kursgewinne innerhalb der Zockerfrist macht, schneidet dem Fiskus ein Schnippchen. Clevere Familienoberhäupter versenken ihre kursstarken Aktien im Depot von Ehepartner und Kindern. Eine vierköpfige Familien kommt so bei Spekulationsgewinnen auf einen Freibetrag von 8.000 DM. Kehrseite der Medaille: Es darf ab 2002 auch nur die Hälfte der Verluste aus Spekulationsgeschäften beim Fiskus geltend gemacht werden. Und: Anleger können nur noch 50 Prozent ihrer Werbungskosten geltend machen, sei es der Börsenbrief vom Anlage-Guru, das Optionsscheinseminar auf Mallorca oder die Wucher-Zinsen der "Bargeld-Sofort-Bank" für den letzten Aktienkredit.
Die Steuerlast auf Spekulationsgewinne lässt sich auch durch Verluste reduzieren. Dabei ist es egal, womit man sich verspekuliert hat, seien es die Nieten am Neuen Markt, sonstige Aktien, Fondsanteile, Anleihen und Obligationen oder gar Immobiliengeschäfte. Spekulationsverluste kann man aber nur steuerlich geltend machen, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist entstanden sind, bei Wertpapieren also binnen eines Jahres. Ärgerlich ist: Wer unterm Strich mit seinen Wertpapiergeschäften in einem Jahr nur Miese gemacht hat, kann die Verluste nicht mit der Lohn- oder Einkommenssteuer verrechnen. Ein Trostpflaster gibt es seit 1999: Der Anleger kann unberücksichtigte Verluste aus diesem Jahr zum Beispiel mit den Gewinnen des Vorjahres verrechnen. Das Finanzamt ändert im Nachhinein den Steuerbescheid und man die bereits gezahlte Spekulationssteuer entsprechend zurück. Anleger können die Verluste auch mit Spekulationsgewinnen künftiger Jahre verrechnen. Diese Regelung ist zeitlich nicht begrenzt.
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weitere infos zu diesem thema unter
www.klinform.de/forward/index.jsp?key=673f28fa
trotz allem, muss ich aber sagen, dass ich mit den ausführungen nicht ganz klar komme, bzw. sich hier für mich etwas ergibt, was mich etwas ärgert:
* spekulationsgewinne (kauf,verkauf innerhalb 365 tagen) können nur mit
spekulationsverlusten (kauf,verkauf innerhalb 365 tagen) verrechnet werden.
genau hier ist für mich das grosse manko, denn die verluste bei mir sind vor
allem durch meine langanlagen entstanden, weil ich zu "blöd" war in der zeit
die aktien zu verfolgen und rechtzeitig zu verkaufen.
mein angestrebtes ziel - dieses jahr spekulationsgewinne machen und diese gewinne
durch meine verluste zu mindern - geht voll und ganz daneben.
tja, auch hier habe ich mal wieder die A*karte gezogen.
ich werde wohl doch mal das finanzamt anrufen müssen, und mir alle möglichkeiten
erklären lassen müssen. mein zuständiger ist nämlich ein echt netter kerl,
der mir bisher bei fragen zur ESt immer geholfen hat.
-Dirk