Rechtslage in Deutschland
Tatsächliche Leerverkäufe sind in Deutschland zwar möglich (Trennungsprinzip vgl. BGB § 433 Abs. 1 S. 1 "verpflichtet"). Das BGB gestattet es, zuerst den Vertrag abzuschließen (Verpflichtungsgeschäft) und diesen einige Tage später zu erfüllen (Erfüllungsgeschäft). Dies ist jedoch nach deutschem Börsenrecht nicht erlaubt. Also muss sich der „Leerverkaufswillige“ erst Wertpapiere bei einem Fonds, Bank, Versicherung oder ähnlichem leihen. Hierfür werden Leihgebühren in % des Kurswertes der Papiere fällig und mit diesen kann er bis zum Ablauf des Vertrages arbeiten.
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Verfahren bei Aktien
Zunächst werden Aktien aus einem anderen Depot geliehen (Wertpapierleihe). Der Verleiher hat dazu einen Vertrag mit einem Kommissionär oder dem Leerverkäufer, dass bestimmte Aktien ausgeliehen werden können. Der Leerverkäufer zahlt hierfür einen festgelegten Zins an den Verleiher und erhält Wertpapiere. Diese verkauft er über die Börse. Fällt der Kurs tatsächlich, erfolgt der Rückkauf zum niedrigeren Kurs und anschließend eine Rückgabe der Aktien. Der Kursunterschied abzüglich Kosten macht den Gewinn. Bei anderer Entwicklung des Aktienkurses können entsprechende Verluste auftreten. Hier muss sich der Leerverkäufer zu gestiegenen Kursen wieder an der Börse eindecken, um die geliehenen Aktien zurückgeben zu können.
Der Ausdruck Leerverkauf bezieht sich damit immer nur auf den Depotbestand des Verkäufers. Es können nur Aktien verkauft werden, die bei einem Anleger im Depot liegen.
Leerverkäufe sind eine gängige Strategie bei Hedgefonds, die mit relativ geringem Kapitaleinsatz die Aktienkurse eines einzelnen Wertes erheblich unter Druck bringen können. Diese spekulative Kursbeeinflussung wird in der öffentlichen Meinung stark kritisiert.
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Beispiel (ohne Steuern und Spesen)
Die Aktien der Test AG werden aktuell an der Börse mit einem Kurs von EUR 100 je Anteilsschein gehandelt. Eine große Versicherung besitzt 1.000 Stück dieser Aktien und hat auch nicht vor, sie in nächster Zeit zu verkaufen, würde aber gern einen Zusatzertrag mit diesen Aktien erwirtschaften.
Die Versicherung macht das Angebot, ihre Test-AG-Aktien für die Dauer von 6 Monaten gegen eine Leihgebühr von 5% an einen Spekulanten (Short-Seller) zu verleihen und sie findet auch jemanden (mit entsprechender Bonität), der in dieses Geschäft einsteigt.
Der Spekulant bezahlt an die Versicherung die Leihgebühr von EUR 5.000 und erhält dafür das Verfügungsrecht über die 1.000 Stück Test-AG-Aktien, die er in Erwartung sinkender Kurse auch sofort verkauft.
* mögliche Szenarien für den Spekulanten:
o 1.Der Kurs der Aktie fällt bis zum Rückgabezeitpunkt um 10% auf EUR 90. Er kann somit die 1.000 Stück Test-AG-Aktien um EUR 90.000 zurückkaufen (und an die Versicherung zurückgeben), die er ursprünglich um EUR 100.000 verkauft hat. Der Spekulant macht dadurch einen Gewinn von EUR 5.000 (10.000 Kursgewinn – 5.000 Leihgebühr). Bezogen auf seinen anfänglichen Kapitaleinsatz von EUR 5.000 für die Leihgebühr bedeutet das einen Gewinn von 100% bei einer Kursänderung der Aktie von nur 10%.
o 2.Der Kurs der Aktie ist zum Rückgabezeitpunkt gleich hoch wie zum Verkaufszeitpunkt. Der Spekulant kauft 1.000 Aktien der Test AG um EUR 100.000, um sie an die Versicherung zurückzugeben. Der Spekulant macht einen Verlust von EUR 5.000. Bezogen auf seinen anfänglichen Kapitaleinsatz von EUR 5.000 für die Leihgebühr bedeutet das einen Verlust von 100% bei gleich bleibendem Aktienkurs.
o 3.Der Kurs der Aktie steigt bis zum Rückgabezeitpunkt um 10% auf EUR 110. Er muss somit die 1.000 Stück Test AG Aktien um EUR 110.000 zurückkaufen (und an die Versicherung zurückgeben) die er ursprünglich um EUR 100.000 verkauft hat. Der Spekulant macht einen Verlust von EUR 15.000. Bezogen auf seinen anfänglichen Kapitaleinsatz von EUR 5.000 für die Leihgebühr bedeutet das einen Verlust von 300% bei einer Kursänderung der Aktie von nur 10%.
* Ergebnis für die Versicherung:
o Unabhängig vom Kursverlauf der Aktie hat sie einen (zusätzlichen) Ertrag von EUR 5.000 erwirtschaftet.
o Fällt der Kurs der Aktie bis zum Rückgabezeitpunkt um 10%, führt die Anlagestrategie der Versicherung (Halten der Aktie) zu einem Verlust des aktuellen Buchwertes der Aktien (der aber je nach Rechtslage im entsprechenden Land vielleicht erst am Ende des Jahres oder des Quartals bilanziert werden muss). Hätte die Versicherung anstelle des Verleihs der Aktie verkauft und später gekauft, würde ihr die Kursänderung in vollem Umfang zufließen. Daran kann man erkennen, dass das Instrument des Leerverkaufs insbesondere von den Sicherheitsgedanken der Aktienbesitzer abhängig ist, die sich zusätzliche Sicherheiten durch verminderte Renditen erkaufen.
Tatsächliche Leerverkäufe sind in Deutschland zwar möglich (Trennungsprinzip vgl. BGB § 433 Abs. 1 S. 1 "verpflichtet"). Das BGB gestattet es, zuerst den Vertrag abzuschließen (Verpflichtungsgeschäft) und diesen einige Tage später zu erfüllen (Erfüllungsgeschäft). Dies ist jedoch nach deutschem Börsenrecht nicht erlaubt. Also muss sich der „Leerverkaufswillige“ erst Wertpapiere bei einem Fonds, Bank, Versicherung oder ähnlichem leihen. Hierfür werden Leihgebühren in % des Kurswertes der Papiere fällig und mit diesen kann er bis zum Ablauf des Vertrages arbeiten.
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Verfahren bei Aktien
Zunächst werden Aktien aus einem anderen Depot geliehen (Wertpapierleihe). Der Verleiher hat dazu einen Vertrag mit einem Kommissionär oder dem Leerverkäufer, dass bestimmte Aktien ausgeliehen werden können. Der Leerverkäufer zahlt hierfür einen festgelegten Zins an den Verleiher und erhält Wertpapiere. Diese verkauft er über die Börse. Fällt der Kurs tatsächlich, erfolgt der Rückkauf zum niedrigeren Kurs und anschließend eine Rückgabe der Aktien. Der Kursunterschied abzüglich Kosten macht den Gewinn. Bei anderer Entwicklung des Aktienkurses können entsprechende Verluste auftreten. Hier muss sich der Leerverkäufer zu gestiegenen Kursen wieder an der Börse eindecken, um die geliehenen Aktien zurückgeben zu können.
Der Ausdruck Leerverkauf bezieht sich damit immer nur auf den Depotbestand des Verkäufers. Es können nur Aktien verkauft werden, die bei einem Anleger im Depot liegen.
Leerverkäufe sind eine gängige Strategie bei Hedgefonds, die mit relativ geringem Kapitaleinsatz die Aktienkurse eines einzelnen Wertes erheblich unter Druck bringen können. Diese spekulative Kursbeeinflussung wird in der öffentlichen Meinung stark kritisiert.
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Beispiel (ohne Steuern und Spesen)
Die Aktien der Test AG werden aktuell an der Börse mit einem Kurs von EUR 100 je Anteilsschein gehandelt. Eine große Versicherung besitzt 1.000 Stück dieser Aktien und hat auch nicht vor, sie in nächster Zeit zu verkaufen, würde aber gern einen Zusatzertrag mit diesen Aktien erwirtschaften.
Die Versicherung macht das Angebot, ihre Test-AG-Aktien für die Dauer von 6 Monaten gegen eine Leihgebühr von 5% an einen Spekulanten (Short-Seller) zu verleihen und sie findet auch jemanden (mit entsprechender Bonität), der in dieses Geschäft einsteigt.
Der Spekulant bezahlt an die Versicherung die Leihgebühr von EUR 5.000 und erhält dafür das Verfügungsrecht über die 1.000 Stück Test-AG-Aktien, die er in Erwartung sinkender Kurse auch sofort verkauft.
* mögliche Szenarien für den Spekulanten:
o 1.Der Kurs der Aktie fällt bis zum Rückgabezeitpunkt um 10% auf EUR 90. Er kann somit die 1.000 Stück Test-AG-Aktien um EUR 90.000 zurückkaufen (und an die Versicherung zurückgeben), die er ursprünglich um EUR 100.000 verkauft hat. Der Spekulant macht dadurch einen Gewinn von EUR 5.000 (10.000 Kursgewinn – 5.000 Leihgebühr). Bezogen auf seinen anfänglichen Kapitaleinsatz von EUR 5.000 für die Leihgebühr bedeutet das einen Gewinn von 100% bei einer Kursänderung der Aktie von nur 10%.
o 2.Der Kurs der Aktie ist zum Rückgabezeitpunkt gleich hoch wie zum Verkaufszeitpunkt. Der Spekulant kauft 1.000 Aktien der Test AG um EUR 100.000, um sie an die Versicherung zurückzugeben. Der Spekulant macht einen Verlust von EUR 5.000. Bezogen auf seinen anfänglichen Kapitaleinsatz von EUR 5.000 für die Leihgebühr bedeutet das einen Verlust von 100% bei gleich bleibendem Aktienkurs.
o 3.Der Kurs der Aktie steigt bis zum Rückgabezeitpunkt um 10% auf EUR 110. Er muss somit die 1.000 Stück Test AG Aktien um EUR 110.000 zurückkaufen (und an die Versicherung zurückgeben) die er ursprünglich um EUR 100.000 verkauft hat. Der Spekulant macht einen Verlust von EUR 15.000. Bezogen auf seinen anfänglichen Kapitaleinsatz von EUR 5.000 für die Leihgebühr bedeutet das einen Verlust von 300% bei einer Kursänderung der Aktie von nur 10%.
* Ergebnis für die Versicherung:
o Unabhängig vom Kursverlauf der Aktie hat sie einen (zusätzlichen) Ertrag von EUR 5.000 erwirtschaftet.
o Fällt der Kurs der Aktie bis zum Rückgabezeitpunkt um 10%, führt die Anlagestrategie der Versicherung (Halten der Aktie) zu einem Verlust des aktuellen Buchwertes der Aktien (der aber je nach Rechtslage im entsprechenden Land vielleicht erst am Ende des Jahres oder des Quartals bilanziert werden muss). Hätte die Versicherung anstelle des Verleihs der Aktie verkauft und später gekauft, würde ihr die Kursänderung in vollem Umfang zufließen. Daran kann man erkennen, dass das Instrument des Leerverkaufs insbesondere von den Sicherheitsgedanken der Aktienbesitzer abhängig ist, die sich zusätzliche Sicherheiten durch verminderte Renditen erkaufen.