Bonn, 13. Dezember 2001: Der VPRT startet an diesem Wochenende eine TV-Kampagne gegen die Einführung der geplanten Novellierung des Urhebervertragsrechtes. Bis zum 21. Dezember 2001 werden private Fernsehsender darauf hinweisen, dass es bei Einführung des neuen Urhebervertragsrechtes einige eigenproduzierten Sendungen nicht mehr geben wird. Diese Aktion ist Teil einer breit angelegten Kampagne der gesamten Medien- und Kulturwirtschaft.
"Wir wollen mit unserer Aktion auf die wirtschaftlichen Konsequenzen des neuen Urhebervertragsrechts für die deutschen Fernseh-Unternehmen hinweisen," so der VPRT Präsident Jürgen Doetz. "Um sich gegen die Flut von kommenden Rechtsstreitigkeiten absichern zu können, müssen die TV Unternehmen Rücklagen in mehrstelliger Millionenhöhe bilden. Durch diesen Umstand und die momentane wirtschaftliche Situation ist der Medien- und Produktionsstandort Deutschland in Gefahr!"
An der Aktion beteiligen sich die Sender Kabel 1, N24, ProSieben, RTL-Television, SAT.1, Super RTL und VOX. Weitere Mitglieder werden folgen. Die Aktion endet am Freitag vor dem Weihnachtswochenende.
Hintergrund zur angestrebten Reform des Urhebervertragsrechts
Die Justizministerin strebt eine Reform des Urhebervertragsrechts an, um die vertragliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern zu stärken. Daher hat sie vier Professoren und einen Richter beauftragt, einen Vorschlag für einen Gesetzesentwurf zur Novelle des Urhebervertragsrechts zu erarbeiten.
Dieser "Professorenentwurf" wurde Ende Mai 2000 vorgestellt. Ziel des Entwurfes ist es, die Befugnisse der Kreativen gegenüber der Medienwirtschaft weiter auszubauen. Insbesondere soll den Urhebern die Möglichkeit gegeben werden, Medienunternehmen auf eine angemessene Vergütung ihrer Leistung zu verklagen. Mit der angestrebten Novellierung sollen insbesondere Buy-Out Verträge verhindert werden.
Der Entwurf sieht eine weitere schwerwiegende Neuerung vor: Urheber können Unternehmen oder Verbände von Medienunternehmen verpflichten, mit ihnen Gesamtverträge über Mindestkonditionen abzuschließen. Die Unternehmen müssen - etwa vergleichbar den Tarifverträgen - diese Mindestkonditionen einhalten und sollen möglichst darüber hinausgehende Leistungen gewähren.
Mit der angestrebten Novelle des Urhebervertragsrechts werden die Rahmenbedingungen für die deutsche Medienwirtschaft massiv verschlechtert. Bereits die Auswahl der Gutachter lässt Schlüsse auf die Intention der Justizministerin zu: Die Professoren sind allesamt für ihre urheberfreundliche Haltung bekannt und wollen mit diesem Vorschlag Positionen durchsetzen, die sie in den 70er Jahren entwickelt haben.
Aufgrund der massiven Kritik an dem Professorenentwurf aus den Kreisen der Werknutzer führt das BMJ Einzelgespräche mit den betroffenen Kreisen. Die Ergebnisse dieser Diskussionsrunden sollen in den Referentenentwurf eingearbeitet werden, der frühestens Ende der 50. KW 2000 vorgelegt werden sollte.
Schließlich wurde am 26. Juni 2001 der Gesetzentwurf vorgelegt. Zwei Tage später folgte die erste Lesung im Bundestag. Der Bundesrat übte in einer beschlossenen Stellungnahme am 13. Juli 2001 erhebliche Kritik an den zentralen Bestimmungen (§§ 32 und 36). Die Bundesregierung wurde aufgefordert innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme zu den Bedenken des Bundesrates abgeben.
Am 15. Oktober 2001 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages statt, an der auch der VPRT teilnahm.
Die nächsten Termine
Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich abschließend in der dritten Januar-Woche 2002 mit der Änderung des Urhebervertragsrechts. In der gleichen Woche soll die zweite und dritte Lesung stattfinden.
Aktivitäten des VPRT
Der VPRT hat in seiner Stellungnahme die Durchführung einer rechtstatsächlichen Untersuchung gefordert, bevor derart weitreichende Eingriffe in die Vertragsfreiheit durchgeführt werden. Da diese Forderung von der Justizministerin nicht aufgegriffen worden ist, sah sich der VPRT gezwungen, gemeinsam mit ARD und ZDF eine rechtstatsächliche Untersuchung in Auftrag zu geben ("Hummel-Gutachten"). Inzwischen liegt die Studie vor und konnte dem Justizministerium (BMJ) übergeben werden.
Mit einem gemeinsamen Schreiben von Jürgen Doetz, Prof. Dr. Stolte und Prof. Voß wurde die rechtstatsächliche Untersuchung zum Urhebervertragsrecht der Bundesjustizministerin übermittelt. Die Studie wurde am 08.12.2000, im Rahmen einer Sitzung des Instituts für Urheber- und Medienrecht der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Die Studie belegt mit aktuellen Daten, dass die Vergütungen für Urheber und ausübende Künstler im Bereich des Hörfunks und des Fernsehen weit über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt liegen. Die These, im Bereich des Rundfunks werde nicht angemessen vergütet und daher bedürfe es weitergehender Schutzmaßnahmen zugunsten der Urheber, kann nicht länger aufrechtgehalten werden. Nach Auffassung des VPRT ist der angestrebten Novelle des Urhebervertragsrechts somit die Grundlage entzogen worden. Die Justizministerin sollte den gesetzgeberischen Handlungsbedarf kritisch überprüfen.
Im Rahmen der Anhörungen der CDU/CSU - als auch der FDP Bundestagsfraktion hat der VPRT seine Bedenken gegen die angestrebte Novelle des Urhebervertragsrechts verdeutlicht. Außerdem haben Vertreter des VPRT auf diversen Podien die Position des Verbandes offensiv vertreten.
In einem Gespräch mit hochrangigen Vertretern aus dem BMJ konnte nochmals die Bedenken des VPRT verdeutlicht werden.
Die Medienwirtschaft legte am 17. April 2001 dem Bundeskanzler und der Justizministerin einen Vorschlag für ein Urhebervertragsrecht vor.
Der VPRT lehnte den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht entschieden ab. In einem Schreiben an den Bundeskanzler Gerhard Schröder (28. Mai 2001) schreibt Jürgen Doetz: "Die darin vorgesehenen Regelungen bedeuteten einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit der Medienunternehmen und würden dem Medienstandort erheblich schaden".
In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder wandte sich VPRT am 26. Juni 2001gegen den Vorstoß der Bundesregierung zur Reform des Urhebervertragsrechts. In einem Sieben-Punkte-Papier fordert Jürgen Doetz die Vertreter im Bundesrat auf, das Urhebervertragsrecht in der jetzt geplanten Form zu verhindern.
Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), der ARD und dem ZDF gab der VPRT eine verfassungsrechtliche und rechtsvergleichende Bewertung des Gesetzentwurfs zum Urhebervertragrecht in Auftrag (Goeorgios Gounalakis, Meinhard Heinze, Dieter Dörr: Urhebervertragsrecht, Berlin 2001). Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden am 05. Oktober 2001 der Öffentlichkeit präsentiert.
Am 2. November 2001 äußerte sich der VPRT in einem Schreiben an den Beauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Julian Nida-Rümelin, zur Reform des Urhebervertragsrechts. Darin wird festgestellt, das der Gesetzentwurf in mehrfacher Hinsicht nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Nida-Rümelin wird aufgefordert, die Reform in der geplanten Form abzuwenden.
Anfang Dezember 2001 fand in Berlin eine gemeinsame Pressekonferenz der Medien- und Werbewirtschaft statt. Dort haben Verleger, Fernseh- und Radio-Unternehmer sowie die Werbeagenturen dargestellt, was sie von der Bundesregierung erwarten. Als Ansprechpartner standen Hubert Burda (Präsident VDZ), Jürgen Doetz (Präsident VPRT), Helmut Heinen (Präsident BDZV), Lothar S. Leonhard (Präsident GWA) und Gerhard Zeiler (Geschäftsführer RTL) zur Verfügung.
Materialien - Pressemitteilungen
07.12.2000: VPRT-Präsident Jürgen Doetz anlässlich der Präsentation einer gemeinsamen Studie mit ARD und ZDF:
Reform des Urhebervertragsrechts nicht erforderlich
29.05.2001: VPRT lehnt Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht ab:
Geplantes Urhebervertragsrecht schädigt Medienstandort Deutschland: Keine voreilige Kabinettsentscheidung am Mittwoch!
28.06.2001: Reform des Urhebervertragsrechts:
VPRT-Präsident kritisiert Eilverfahren der Regierungsfraktionen
11.07.2001: VPRT-Präsident appelliert an Bundesrat:
Alternativen zum Regierungsentwurf für ein neues Urhebervertragsrecht prüfen
22.11.2001: Neuer Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht am Dienstag vorgestellt:
VPRT Präsident Jürgen Doetz: Änderungen der Bundesregierung reichen nicht aus!
05.12.2001: Gemeinsame Presseerklärung der Werbe- und Medienwirtschaft
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, Fernseh- und Werbewirtschaft bekräftigen Protest gegen geplantes Urhebervertragsgesetz.
"Dieses Gesetz wird Arbeitsplätze zerstören"
Materialien - Dokumente
Der "Professorenentwurf" in der fortgeschriebenen Fassung vom 17. August 2000
Die erste Stellungnahme des VPRT zum "Professorenentwurf" vom 25. September 2000
Das "Hummel-Gutachten" in der Kurzfassung
Vorschlag aus der Medienwirtschaft für ein Urhebervertragsrecht vom 10. April 2001
Referentenentwurf vom 17. Mai 2001 in der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung vom 30. Mai 2001
Der Beschluss des Bundesrates vom 13. Juli 2001
Das Gutachten von Prof. Georgios Gounalakis, u. a.: Urhebervertragsrecht und Verfassung. Verfassungsrechtliche und rechtsvergleichende Bewertung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 30. Mai 2001
Die Formulierungshilfe der Bundesregierung für Änderungen am Entwurf. Hierbei handelt es sich um eine Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsempfehlungen des Bundesrates (19. November 2001).
(c) VPRT 2001
"Wir wollen mit unserer Aktion auf die wirtschaftlichen Konsequenzen des neuen Urhebervertragsrechts für die deutschen Fernseh-Unternehmen hinweisen," so der VPRT Präsident Jürgen Doetz. "Um sich gegen die Flut von kommenden Rechtsstreitigkeiten absichern zu können, müssen die TV Unternehmen Rücklagen in mehrstelliger Millionenhöhe bilden. Durch diesen Umstand und die momentane wirtschaftliche Situation ist der Medien- und Produktionsstandort Deutschland in Gefahr!"
An der Aktion beteiligen sich die Sender Kabel 1, N24, ProSieben, RTL-Television, SAT.1, Super RTL und VOX. Weitere Mitglieder werden folgen. Die Aktion endet am Freitag vor dem Weihnachtswochenende.
Hintergrund zur angestrebten Reform des Urhebervertragsrechts
Die Justizministerin strebt eine Reform des Urhebervertragsrechts an, um die vertragliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern zu stärken. Daher hat sie vier Professoren und einen Richter beauftragt, einen Vorschlag für einen Gesetzesentwurf zur Novelle des Urhebervertragsrechts zu erarbeiten.
Dieser "Professorenentwurf" wurde Ende Mai 2000 vorgestellt. Ziel des Entwurfes ist es, die Befugnisse der Kreativen gegenüber der Medienwirtschaft weiter auszubauen. Insbesondere soll den Urhebern die Möglichkeit gegeben werden, Medienunternehmen auf eine angemessene Vergütung ihrer Leistung zu verklagen. Mit der angestrebten Novellierung sollen insbesondere Buy-Out Verträge verhindert werden.
Der Entwurf sieht eine weitere schwerwiegende Neuerung vor: Urheber können Unternehmen oder Verbände von Medienunternehmen verpflichten, mit ihnen Gesamtverträge über Mindestkonditionen abzuschließen. Die Unternehmen müssen - etwa vergleichbar den Tarifverträgen - diese Mindestkonditionen einhalten und sollen möglichst darüber hinausgehende Leistungen gewähren.
Mit der angestrebten Novelle des Urhebervertragsrechts werden die Rahmenbedingungen für die deutsche Medienwirtschaft massiv verschlechtert. Bereits die Auswahl der Gutachter lässt Schlüsse auf die Intention der Justizministerin zu: Die Professoren sind allesamt für ihre urheberfreundliche Haltung bekannt und wollen mit diesem Vorschlag Positionen durchsetzen, die sie in den 70er Jahren entwickelt haben.
Aufgrund der massiven Kritik an dem Professorenentwurf aus den Kreisen der Werknutzer führt das BMJ Einzelgespräche mit den betroffenen Kreisen. Die Ergebnisse dieser Diskussionsrunden sollen in den Referentenentwurf eingearbeitet werden, der frühestens Ende der 50. KW 2000 vorgelegt werden sollte.
Schließlich wurde am 26. Juni 2001 der Gesetzentwurf vorgelegt. Zwei Tage später folgte die erste Lesung im Bundestag. Der Bundesrat übte in einer beschlossenen Stellungnahme am 13. Juli 2001 erhebliche Kritik an den zentralen Bestimmungen (§§ 32 und 36). Die Bundesregierung wurde aufgefordert innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme zu den Bedenken des Bundesrates abgeben.
Am 15. Oktober 2001 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages statt, an der auch der VPRT teilnahm.
Die nächsten Termine
Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich abschließend in der dritten Januar-Woche 2002 mit der Änderung des Urhebervertragsrechts. In der gleichen Woche soll die zweite und dritte Lesung stattfinden.
Aktivitäten des VPRT
Der VPRT hat in seiner Stellungnahme die Durchführung einer rechtstatsächlichen Untersuchung gefordert, bevor derart weitreichende Eingriffe in die Vertragsfreiheit durchgeführt werden. Da diese Forderung von der Justizministerin nicht aufgegriffen worden ist, sah sich der VPRT gezwungen, gemeinsam mit ARD und ZDF eine rechtstatsächliche Untersuchung in Auftrag zu geben ("Hummel-Gutachten"). Inzwischen liegt die Studie vor und konnte dem Justizministerium (BMJ) übergeben werden.
Mit einem gemeinsamen Schreiben von Jürgen Doetz, Prof. Dr. Stolte und Prof. Voß wurde die rechtstatsächliche Untersuchung zum Urhebervertragsrecht der Bundesjustizministerin übermittelt. Die Studie wurde am 08.12.2000, im Rahmen einer Sitzung des Instituts für Urheber- und Medienrecht der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Die Studie belegt mit aktuellen Daten, dass die Vergütungen für Urheber und ausübende Künstler im Bereich des Hörfunks und des Fernsehen weit über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt liegen. Die These, im Bereich des Rundfunks werde nicht angemessen vergütet und daher bedürfe es weitergehender Schutzmaßnahmen zugunsten der Urheber, kann nicht länger aufrechtgehalten werden. Nach Auffassung des VPRT ist der angestrebten Novelle des Urhebervertragsrechts somit die Grundlage entzogen worden. Die Justizministerin sollte den gesetzgeberischen Handlungsbedarf kritisch überprüfen.
Im Rahmen der Anhörungen der CDU/CSU - als auch der FDP Bundestagsfraktion hat der VPRT seine Bedenken gegen die angestrebte Novelle des Urhebervertragsrechts verdeutlicht. Außerdem haben Vertreter des VPRT auf diversen Podien die Position des Verbandes offensiv vertreten.
In einem Gespräch mit hochrangigen Vertretern aus dem BMJ konnte nochmals die Bedenken des VPRT verdeutlicht werden.
Die Medienwirtschaft legte am 17. April 2001 dem Bundeskanzler und der Justizministerin einen Vorschlag für ein Urhebervertragsrecht vor.
Der VPRT lehnte den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht entschieden ab. In einem Schreiben an den Bundeskanzler Gerhard Schröder (28. Mai 2001) schreibt Jürgen Doetz: "Die darin vorgesehenen Regelungen bedeuteten einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit der Medienunternehmen und würden dem Medienstandort erheblich schaden".
In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder wandte sich VPRT am 26. Juni 2001gegen den Vorstoß der Bundesregierung zur Reform des Urhebervertragsrechts. In einem Sieben-Punkte-Papier fordert Jürgen Doetz die Vertreter im Bundesrat auf, das Urhebervertragsrecht in der jetzt geplanten Form zu verhindern.
Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), der ARD und dem ZDF gab der VPRT eine verfassungsrechtliche und rechtsvergleichende Bewertung des Gesetzentwurfs zum Urhebervertragrecht in Auftrag (Goeorgios Gounalakis, Meinhard Heinze, Dieter Dörr: Urhebervertragsrecht, Berlin 2001). Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden am 05. Oktober 2001 der Öffentlichkeit präsentiert.
Am 2. November 2001 äußerte sich der VPRT in einem Schreiben an den Beauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Julian Nida-Rümelin, zur Reform des Urhebervertragsrechts. Darin wird festgestellt, das der Gesetzentwurf in mehrfacher Hinsicht nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Nida-Rümelin wird aufgefordert, die Reform in der geplanten Form abzuwenden.
Anfang Dezember 2001 fand in Berlin eine gemeinsame Pressekonferenz der Medien- und Werbewirtschaft statt. Dort haben Verleger, Fernseh- und Radio-Unternehmer sowie die Werbeagenturen dargestellt, was sie von der Bundesregierung erwarten. Als Ansprechpartner standen Hubert Burda (Präsident VDZ), Jürgen Doetz (Präsident VPRT), Helmut Heinen (Präsident BDZV), Lothar S. Leonhard (Präsident GWA) und Gerhard Zeiler (Geschäftsführer RTL) zur Verfügung.
Materialien - Pressemitteilungen
07.12.2000: VPRT-Präsident Jürgen Doetz anlässlich der Präsentation einer gemeinsamen Studie mit ARD und ZDF:
Reform des Urhebervertragsrechts nicht erforderlich
29.05.2001: VPRT lehnt Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht ab:
Geplantes Urhebervertragsrecht schädigt Medienstandort Deutschland: Keine voreilige Kabinettsentscheidung am Mittwoch!
28.06.2001: Reform des Urhebervertragsrechts:
VPRT-Präsident kritisiert Eilverfahren der Regierungsfraktionen
11.07.2001: VPRT-Präsident appelliert an Bundesrat:
Alternativen zum Regierungsentwurf für ein neues Urhebervertragsrecht prüfen
22.11.2001: Neuer Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht am Dienstag vorgestellt:
VPRT Präsident Jürgen Doetz: Änderungen der Bundesregierung reichen nicht aus!
05.12.2001: Gemeinsame Presseerklärung der Werbe- und Medienwirtschaft
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, Fernseh- und Werbewirtschaft bekräftigen Protest gegen geplantes Urhebervertragsgesetz.
"Dieses Gesetz wird Arbeitsplätze zerstören"
Materialien - Dokumente
Der "Professorenentwurf" in der fortgeschriebenen Fassung vom 17. August 2000
Die erste Stellungnahme des VPRT zum "Professorenentwurf" vom 25. September 2000
Das "Hummel-Gutachten" in der Kurzfassung
Vorschlag aus der Medienwirtschaft für ein Urhebervertragsrecht vom 10. April 2001
Referentenentwurf vom 17. Mai 2001 in der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung vom 30. Mai 2001
Der Beschluss des Bundesrates vom 13. Juli 2001
Das Gutachten von Prof. Georgios Gounalakis, u. a.: Urhebervertragsrecht und Verfassung. Verfassungsrechtliche und rechtsvergleichende Bewertung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 30. Mai 2001
Die Formulierungshilfe der Bundesregierung für Änderungen am Entwurf. Hierbei handelt es sich um eine Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsempfehlungen des Bundesrates (19. November 2001).
(c) VPRT 2001