Sieben Fragen an: Erich Samson
„Eine Bank ist kein Spielkasino“
Erich Samson ist Wirtschaftsstrafrechtler an der Bucerius Law School. Im Gespräch mit dem Handelsblatt spricht der Professor über die Krise bei der Hypo Real Estate, und warum deren Chef Georg Funke damit rechnen muss, verhaftet zu werden.
Der Ruf nach Bestrafung von Bankern wird lauter. Muss sich der HRE-Chef Georg Funke jetzt Sorgen machen?
Im Prinzip muss er stündlich damit rechnen, verhaftet zu werden.
Warum gleich Haft?
Der Schaden, den er im Zweifelsfall zu verantworten hat, ist so groß, dass er eine hohe Strafe zu erwarten hätte. Das heißt, es besteht Fluchtgefahr und damit die Voraussetzung für einen Haftbefehl.
Wessen würde er angeklagt?
Er stellt sich hier die Frage, ob er als Vorstand der HRE seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt hat. Konkret heißt das: Waren die Geschäfte der Depfa zu riskant und war ihr Umfang zu groß?
Was droht ihm?
Eine Anklage wegen Untreue und bis zu zehn Jahren Haft. Das wird aber ganz entscheidend davon abhängen, wie der jeweilige Richter bei einem möglichen Prozess die Refinanzierungsgeschäfte und ihr Risiko bewertet. Im Kern geht es um die Frage: Hat Herr Funke wie ein umsichtiger Kaufmann gehandelt oder hat er gezockt.
Funke ist zwar Chef der HRE, bei der HRE-Tochter Depfa ist er aber nur Aufsichtsratschef und zudem sitzt die Depfa in Irland. Ist die deutsche Justiz da überhaupt zuständig?
Das ist in diesem Fall meines Erachtens nach nicht von Belang. Denn unabhängig davon ob Untreue in Irland strafbar ist oder nicht, wird Funke an den deutschen Rechtsnormen gemessen werden, selbst wenn das Fehlverhalten im Ausland stattgefunden hat. Das heißt, er entgeht der deutschen Strafbarkeit nicht.
Was ist mit Funkes Aussagen, dass die HRE gestärkt aus der Krise hervorgehen werde?
Diese Äußerungen sind in der Tat ein Problem. Hat er nämlich die Lage der Bank zu optimistisch dargestellt und die wahren Zustände verschleiert, hätte er sich gemäß Aktiengesetz strafbar gemacht. Das Strafmaß schwankt da zwischen einer Geldstrafe und bis zu drei Jahren Haft.
Aber muss ein Unternehmer nicht auch Risiken eingehen, um Gewinn zu erwirtschaften?
Die Anforderungen an die Vermögensbetreuungspflicht sind bei einem Bankvorstand, das zeigt die Rechtssprechung, prinzipiell höher als bei einem anderen Unternehmer. Denn er hantiert mit größeren Summen und verursacht größere Schäden. Ein Banker ist mehr ein Treuhänder und weniger ein Zocker und sein Unternehmen eben eine Bank und kein Spielkasino.
Die Fragen stellte Sonia Shinde
„Eine Bank ist kein Spielkasino“
Erich Samson ist Wirtschaftsstrafrechtler an der Bucerius Law School. Im Gespräch mit dem Handelsblatt spricht der Professor über die Krise bei der Hypo Real Estate, und warum deren Chef Georg Funke damit rechnen muss, verhaftet zu werden.
Der Ruf nach Bestrafung von Bankern wird lauter. Muss sich der HRE-Chef Georg Funke jetzt Sorgen machen?
Im Prinzip muss er stündlich damit rechnen, verhaftet zu werden.
Warum gleich Haft?
Der Schaden, den er im Zweifelsfall zu verantworten hat, ist so groß, dass er eine hohe Strafe zu erwarten hätte. Das heißt, es besteht Fluchtgefahr und damit die Voraussetzung für einen Haftbefehl.
Wessen würde er angeklagt?
Er stellt sich hier die Frage, ob er als Vorstand der HRE seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt hat. Konkret heißt das: Waren die Geschäfte der Depfa zu riskant und war ihr Umfang zu groß?
Was droht ihm?
Eine Anklage wegen Untreue und bis zu zehn Jahren Haft. Das wird aber ganz entscheidend davon abhängen, wie der jeweilige Richter bei einem möglichen Prozess die Refinanzierungsgeschäfte und ihr Risiko bewertet. Im Kern geht es um die Frage: Hat Herr Funke wie ein umsichtiger Kaufmann gehandelt oder hat er gezockt.
Funke ist zwar Chef der HRE, bei der HRE-Tochter Depfa ist er aber nur Aufsichtsratschef und zudem sitzt die Depfa in Irland. Ist die deutsche Justiz da überhaupt zuständig?
Das ist in diesem Fall meines Erachtens nach nicht von Belang. Denn unabhängig davon ob Untreue in Irland strafbar ist oder nicht, wird Funke an den deutschen Rechtsnormen gemessen werden, selbst wenn das Fehlverhalten im Ausland stattgefunden hat. Das heißt, er entgeht der deutschen Strafbarkeit nicht.
Was ist mit Funkes Aussagen, dass die HRE gestärkt aus der Krise hervorgehen werde?
Diese Äußerungen sind in der Tat ein Problem. Hat er nämlich die Lage der Bank zu optimistisch dargestellt und die wahren Zustände verschleiert, hätte er sich gemäß Aktiengesetz strafbar gemacht. Das Strafmaß schwankt da zwischen einer Geldstrafe und bis zu drei Jahren Haft.
Aber muss ein Unternehmer nicht auch Risiken eingehen, um Gewinn zu erwirtschaften?
Die Anforderungen an die Vermögensbetreuungspflicht sind bei einem Bankvorstand, das zeigt die Rechtssprechung, prinzipiell höher als bei einem anderen Unternehmer. Denn er hantiert mit größeren Summen und verursacht größere Schäden. Ein Banker ist mehr ein Treuhänder und weniger ein Zocker und sein Unternehmen eben eine Bank und kein Spielkasino.
Die Fragen stellte Sonia Shinde