Privatkunden sollen Steuer für Online-Einkauf zahl

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Privatkunden sollen Steuer für Online-Einkauf zahl

 
13.02.02 08:25
Privatkunden sollen Steuer für Online-Einkauf zahlen

Von Ruth Berschens

Europäische Verbraucher, die per Internet Musik, Software, Videos oder Computerspiele von außereuropäischen Anbietern beziehen, müssen dafür künftig Mehrwertsteuer bezahlen. Das sieht eine vom EU-Finanzministerrat am Dienstag beschlossene EU-Richtlinie vor.

BRÜSSEL. Die EU beseitigt damit ein Steuerprivileg von Internet-Anbietern, die ihren Sitz außerhalb Europas haben. Sie können digitale Produkte bislang steuerfrei im Netz an Endverbraucher verkaufen. Internet-Anbieter mit Sitz in der EU müssen ihren Privatkunden hingegen Mehrwertsteuer berechnen. Über diese Ungleichbehandlung klagt die europäische Wirtschaft seit langem. Mit der neuen Richtlinie will die EU die Steuerlücke nun schließen.

Für den Steuersatz soll das Bestimmungslandprinzip gelten. Das bedeutet, dass der Internet-Anbieter immer den Mehrwertsteuersatz in Rechnung stellen muss, der im jeweiligen Heimatland des Kunden gilt. Deutsche Verbraucher müssen also für aus dem Internet geladene Produkte stets 16 % Umsatzsteuer zahlen. Die neue EU-Richtlinie sieht außerdem eine Steuerbefreiung für alle Online-Produkte vor, die außerhalb der EU an Privatkunden verkauft werden.

Großbritannien setzte durch, dass die neue EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie für das Internet zunächst nur befristet für drei Jahre gilt. Danach kann die Regelung entweder verlängert oder einem bis dahin eventuell vorhandenen weltweiten Internet-Steuerabkommen angepasst werden.

Über ein solches Steuerabkommen soll nach dem Willen der USA in der Welthandelsrunde gesprochen werden. In der Welthandelsorganisation WTO seien die Diskussionen darüber bereits angelaufen, sagte US-Handelsexperte Claude Barfield vom American Enterprise Institute.

Die US-Administration sieht die neue EU-Steuerrichtlinie für das Internet kritisch. Die EU hätte warten müssen, bis ein internationales Steuermoratorium für alle Online-Produkte ausgehandelt sei, meinen die Amerikaner. Die EU-Kommission wies das zurück. Eine weltweite Steuerbefreiung für Online-Produkte sei nicht praktikabel, erklärte die Brüsseler Behörde. Es gehe auch nicht an, Online-Produkte von der Mehrwertsteuer zu befreien, wenn die Steuer auf alle anderen Güter weiterhin erhoben werde.

Die EU-Kommission wehrte sich zudem gegen den amerikanischen Vorwurf, wonach die neue EU-Richtlinie mit Vereinbarungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht vereinbar seien. Die steuerpolitischen Rahmenvereinbarungen der OECD erlaubten ausdrücklich die Anwendung europäischer Steuergesetze auf Internet-Geschäfte.

Die neue Mehrwertsteuer-Richtlinie für das Internet muss noch vom Europäischen Parlament bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten kann.

Quelle: HANDELSBLATT

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