Wieder mal von Heise:
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Infomatec-Anleger erhält keinen Schadenersatz
Ein Münchner Aktionär des insolventen IT-Unternehmens Infomatec erhält keinen Schadenersatz für seine Verluste durch den Kurseinbruch der Wertpapiere. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das Münchner Landgericht die Schadenersatzklage des Anlegers am Dienstag abgewiesen.
Der Aktionär hatte angeblich auf falsche Ad-hoc-Meldungen des Unternehmens hin für 30.000 Mark Infomatec-Anteile gekauft. Nach dem Kurssturz hatte der enttäuschte Anleger die beiden ehemaligen Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele verklagt. Das Gericht sieht den Anspruch des Klägers als nicht hinreichend begründet an. Die Mitteilung, auf die hin der Anleger gekauft habe, sei nur für professionelle Händler gedacht, so das Gericht. Formulierungen wie das Unternehmen habe ein "gutes Geschäft" gemacht, es sei "IT-Vordenker" und habe "Technologievorsprung" entsprächen zudem den branchenüblichen Anpreisungen. Das Gericht befand, solche Mitteilungen seien für den Tatbestand des Betrugs nicht hinreichend. (chk/c't)
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Die Begründung kann doch nich sein.
bye, Paul.
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Infomatec-Anleger erhält keinen Schadenersatz
Ein Münchner Aktionär des insolventen IT-Unternehmens Infomatec erhält keinen Schadenersatz für seine Verluste durch den Kurseinbruch der Wertpapiere. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das Münchner Landgericht die Schadenersatzklage des Anlegers am Dienstag abgewiesen.
Der Aktionär hatte angeblich auf falsche Ad-hoc-Meldungen des Unternehmens hin für 30.000 Mark Infomatec-Anteile gekauft. Nach dem Kurssturz hatte der enttäuschte Anleger die beiden ehemaligen Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele verklagt. Das Gericht sieht den Anspruch des Klägers als nicht hinreichend begründet an. Die Mitteilung, auf die hin der Anleger gekauft habe, sei nur für professionelle Händler gedacht, so das Gericht. Formulierungen wie das Unternehmen habe ein "gutes Geschäft" gemacht, es sei "IT-Vordenker" und habe "Technologievorsprung" entsprächen zudem den branchenüblichen Anpreisungen. Das Gericht befand, solche Mitteilungen seien für den Tatbestand des Betrugs nicht hinreichend. (chk/c't)
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Die Begründung kann doch nich sein.
bye, Paul.