Die neue EU-Richtlinie für Märkte in Finanzinstrumenten, kurz "Mifid", tritt heute in Kraft. Von Finanzdienstleistern verlangt sie mehr Offenheit und soll Anlegern mehr Transparenz und Sicherheit bringen.
Vielen Bankkunden sind in den vergangenen Wochen schon darüber aufgeklärt worden, dass sich etwas tut im Verhältnis zu ihrem Institut. Vielfach dürfte die "Änderung der AGB" oder die angeblich erhöhte "Transparenz für Ihre Investmententscheidungen" aber als schlichte Kundenwerbung oder Marketing-Gag abgetan und im Papierkorb verschwunden sein.
Dabei ändert sich vom 1. November an tatsächlich einiges durch Mifid. Die neue Richtlinie ersetzt die 1993 in Kraft getretene Investment Services Directive (ISD) und soll zu einem besseren Anlegerschutz über nationale Grenzen in der EU hinweg und gleichzeitig zu einem durchlässigeren Kapitalmarkt in den Grenzen der Gemeinschaft führen.
Jetzt auch offiziell: "Privatanleger"
Der Anlegerschutz soll vor allem mit drei Änderungen voran getrieben werden: Zunächst werden Privatanleger erstmals auch offiziell als solche klassifiziert. Der Informationsaustausch zwischen Bank, Fondsgesellschaft oder Broker auf der einen und dem Anleger auf der anderen Seite soll damit schon einmal spezieller auf dessen Wissensstand und Bedürfnisse ausgerichtet werden können.
Konsequenzen daraus kann ein Anleger schon dann erfahren, wenn er neben dem Kauf herkömmlicher Aktien oder Fonds einmal ein Hebel-Zertifikat oder Mini-Future erwerben will, die als riskanter eingestuft werden. Die Bank wird ihn nun genauer nach seinem Wissensstand, seinen Vorkenntnissen und seinen bisherigen Erfahrungen zu einem solchen Finanzprodukt fragen. Zur Abfrage gehören unter Umständen auch Erkundigungen nach seinem Beruf und seinem finanziellen Hintergrund. Ziel ist es dabei, unbedarfte Anleger vom Spekulieren mit hochriskanten Papieren abzuhalten oder ihnen deren Risiko zumindest bewusster zu machen.
"Kick-Back" für Finanzvermittler?
Die spannendste Neuerung betrifft allerdings die neue und ungewohnte Offenheit, die Finanzdienstleister nun beim Thema Gebühren an den Tag legen sollen. So genannte "Kick-backs", also Rückvergütungen für Vermittler, müssen künftig offen gelegt werden. Grundsätzlich soll nach dem Geist von Mifid gar keine "Zuwendung von Dritten" also etwa der Fondsgesellschaft, entgegen genommen werden, wenn ein Finanzprodukt einem Kunden empfohlen wird. Diese Vorgabe wird allerdings gleich wieder eingeschränkt. Denn Kick-Backs sind erlaubt, wenn sie "die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung verbessern". Zudem müssen die dem Kunden "in verständlicher Weise" deutlich offen gelegt werden.
In der Praxis, nach der Einführung von Mifid, dürfte es also spannend werden, wie dieser Spagat von Fondsvermittlern, Finanzberatern und Vermögensverwaltern gelöst wird: Denn klar ist, dass Kick-Backs einen großen Teil der Einkünfte in dieser Branche ausmachen. Ein großer Teil der Verwaltungsgebühren – ein Drittel bis zur Hälfte – geht etwa bei Fondsprodukten regelmäßig an die Vertriebspartner.
Aus Sicht der Verbraucher besteht also zumindest die Chance, Abhängigkeiten und Interessenskonflikte ihres Beraters oder Vermittlers frühzeitig zu erkennen. Auch über dessen Honorierung wird er nun prinzipiell besser informiert.
Schlupflöcher noch nicht gestopft
Dennoch wird durch Mifid nicht alles besser. Während die Mifid von Beratern und Vermittlern nun eine Berufshaftpflichtversicherung einfordert, kommen freie Fondsvermittler weiterhin auch ohne diese aus. Und bei geschlossenen Fonds, mit denen Anleger in der Vergangenheit oft im Wortsinn "Schiffbruch" erlitten haben, wird auch Mifid nicht zu einer erhöhten Transparenz führen.
Am Tag seiner Einführung darf man also geteilter Meinung über das neue Grundgesetz für den Kapitalmarkt sein. Während vielen Anlegerschützern die Regelungen nicht weit genug gehen, ist verspürt die Finanzbranche inzwischen eine gewisse Erleichterung. "Die Angst war wohl übertrieben", ließ kürzlich ein mit der Umsetzung der Mifid-Richtlinien beauftragter Manager der Deutschen Bank zitieren.
Vielen Bankkunden sind in den vergangenen Wochen schon darüber aufgeklärt worden, dass sich etwas tut im Verhältnis zu ihrem Institut. Vielfach dürfte die "Änderung der AGB" oder die angeblich erhöhte "Transparenz für Ihre Investmententscheidungen" aber als schlichte Kundenwerbung oder Marketing-Gag abgetan und im Papierkorb verschwunden sein.
Dabei ändert sich vom 1. November an tatsächlich einiges durch Mifid. Die neue Richtlinie ersetzt die 1993 in Kraft getretene Investment Services Directive (ISD) und soll zu einem besseren Anlegerschutz über nationale Grenzen in der EU hinweg und gleichzeitig zu einem durchlässigeren Kapitalmarkt in den Grenzen der Gemeinschaft führen.
Jetzt auch offiziell: "Privatanleger"
Der Anlegerschutz soll vor allem mit drei Änderungen voran getrieben werden: Zunächst werden Privatanleger erstmals auch offiziell als solche klassifiziert. Der Informationsaustausch zwischen Bank, Fondsgesellschaft oder Broker auf der einen und dem Anleger auf der anderen Seite soll damit schon einmal spezieller auf dessen Wissensstand und Bedürfnisse ausgerichtet werden können.
Konsequenzen daraus kann ein Anleger schon dann erfahren, wenn er neben dem Kauf herkömmlicher Aktien oder Fonds einmal ein Hebel-Zertifikat oder Mini-Future erwerben will, die als riskanter eingestuft werden. Die Bank wird ihn nun genauer nach seinem Wissensstand, seinen Vorkenntnissen und seinen bisherigen Erfahrungen zu einem solchen Finanzprodukt fragen. Zur Abfrage gehören unter Umständen auch Erkundigungen nach seinem Beruf und seinem finanziellen Hintergrund. Ziel ist es dabei, unbedarfte Anleger vom Spekulieren mit hochriskanten Papieren abzuhalten oder ihnen deren Risiko zumindest bewusster zu machen.
"Kick-Back" für Finanzvermittler?
Die spannendste Neuerung betrifft allerdings die neue und ungewohnte Offenheit, die Finanzdienstleister nun beim Thema Gebühren an den Tag legen sollen. So genannte "Kick-backs", also Rückvergütungen für Vermittler, müssen künftig offen gelegt werden. Grundsätzlich soll nach dem Geist von Mifid gar keine "Zuwendung von Dritten" also etwa der Fondsgesellschaft, entgegen genommen werden, wenn ein Finanzprodukt einem Kunden empfohlen wird. Diese Vorgabe wird allerdings gleich wieder eingeschränkt. Denn Kick-Backs sind erlaubt, wenn sie "die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung verbessern". Zudem müssen die dem Kunden "in verständlicher Weise" deutlich offen gelegt werden.
In der Praxis, nach der Einführung von Mifid, dürfte es also spannend werden, wie dieser Spagat von Fondsvermittlern, Finanzberatern und Vermögensverwaltern gelöst wird: Denn klar ist, dass Kick-Backs einen großen Teil der Einkünfte in dieser Branche ausmachen. Ein großer Teil der Verwaltungsgebühren – ein Drittel bis zur Hälfte – geht etwa bei Fondsprodukten regelmäßig an die Vertriebspartner.
Aus Sicht der Verbraucher besteht also zumindest die Chance, Abhängigkeiten und Interessenskonflikte ihres Beraters oder Vermittlers frühzeitig zu erkennen. Auch über dessen Honorierung wird er nun prinzipiell besser informiert.
Schlupflöcher noch nicht gestopft
Dennoch wird durch Mifid nicht alles besser. Während die Mifid von Beratern und Vermittlern nun eine Berufshaftpflichtversicherung einfordert, kommen freie Fondsvermittler weiterhin auch ohne diese aus. Und bei geschlossenen Fonds, mit denen Anleger in der Vergangenheit oft im Wortsinn "Schiffbruch" erlitten haben, wird auch Mifid nicht zu einer erhöhten Transparenz führen.
Am Tag seiner Einführung darf man also geteilter Meinung über das neue Grundgesetz für den Kapitalmarkt sein. Während vielen Anlegerschützern die Regelungen nicht weit genug gehen, ist verspürt die Finanzbranche inzwischen eine gewisse Erleichterung. "Die Angst war wohl übertrieben", ließ kürzlich ein mit der Umsetzung der Mifid-Richtlinien beauftragter Manager der Deutschen Bank zitieren.