Neue Rechtsentwicklung und Markttransparenz

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ReneWC:

Neue Rechtsentwicklung und Markttransparenz

 
16.09.04 11:15
Frankfurt am Main,  16.09.2004

Gesetzgebung und Rechtsprechung haben die Platzierung von Finanzinstrumenten auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Auch die Platzierung verbriefter Derivate ist hiervon berührt. Das Deutsche Derivate Institut setzt sich für eine verstärkte Aufklärung des Marktes über die neuere Rechtsentwicklung und zugleich für eine erhöhte Transparenz der spezifischen Ausstattung und rechtlichen Einordnung der verschiedenen Gruppen verbriefter Derivate für die Marktteilnehmer ein.

Bereits im Zuge des Inkrafttretens des 4. FMFG hat das Recht der Termingeschäfte wesentliche Änderungen erfahren. Die Termingeschäftsfähigkeit als Voraussetzung für den Erwerb von Finanzinstrumenten mit  Termingeschäftsqualität ist seitdem nicht mehr erforderlich. Eine umfassende Aufklärung und Information des Kunden über Termingeschäfte ist aber nach wie vor sichergestellt. Nach der nunmehr geltenden Gesetzeslage ist  bei "Finanztermingeschäften" eine schriftliche Aufklärung des Anlegers über die Produktrisiken notwendig. Ohne eine solche bzw. bei unzureichender Aufklärung drohen  Schadensersatzansprüche nach dem Wertpapierhandelsgesetz. Auch angesichts der neuen Gesetzeslage ist es deshalb für die Marktteilnehmer von großer Bedeutung, Sicherheit über die Einordnung eines von ihnen gehandelten verbrieften Derivats als Finanztermingeschäft zu erlangen. Der Gesetzgeber hat auf eine gesetzliche Definition des Finanztermingeschäfts verzichtet. Bereits in seinem Urteil vom 12.03.2002 hatte der Bundesgerichtshof Kriterien für die Einordnung von Anlageprodukten als "Termingeschäft" herausgearbeitet und insbesondere festgestellt, dass Aktienanleihen mangels Hebelwirkung keine Termingeschäftsqualität besitzen. Im Rahmen eines aktuellen Urteils vom 13.07.2004 wurden die vorgegeben Leitlinien zur Produktqualifikation als "Finanztermingeschäft" auf Indexzertifikate übertragen. Indexzertifikate sind danach keine "Finanztermingeschäfte". Mit der neueren Rechtsprechung wird die Qualifikation und Separierung von verbrieften Derivaten, die als "Finanztermingeschäft" angesehen werden müssen und bei ihrer Platzierung eine entsprechende Aufklärung des Anlegers erforderlich machen, erheblich erleichtert.

Das Deutsche Derivate Institut strebt danach, die Akzeptanz von verbrieften Derivaten in Deutschland zu fördern und die Transparenz des Marktes und der gehandelten Produkte zu erhöhen. Das Deutsche Derivate Institut wird daher die Auseinandersetzung der Marktteilnehmer mit der neuen Rechtslage unterstützen und zur verbesserten Information des Marktes beitragen.

Durch eine Überarbeitung der Segmentierung könnte überdies eine wesentliche Verbesserung der Transparenz des Marktes erreicht werden.

Die deutschen Börsen unterscheiden bei der Segmentierung der derivativen Produkte derzeit im Wesentlichen zwischen sog. Anlageprodukten und Hebelprodukten. Anlageprodukte besitzen nach aktueller Auffassung typischerweise nicht die Eigenschaft eines Finanztermingeschäfts. Das Deutsche Derivate Institut wird daher darauf hinwirken, dass die Klassifizierung eines Produktes in die Segmente der rechtlichen Einordnung Rechnung trägt.

Außerdem wird eine Klarstellung für diejenigen Produkte angestrebt, die nur in bestimmten Marktsituationen bzw. vorübergehend einzelne Qualifikationsmerkmale der Finanztermingeschäfte erfüllen. Ziel muss zudem sein, bei der Segmentierung noch stärker zu differenzieren, um schon über die Segmentzuordnung auch die Produktqualität anzuzeigen und damit die Transparenz für den Markt weiter zu verbessern.

Ansprechpartner für Fragen und weiterführende Informationen:
Deutsches Derivate Institut e.V.
Dieter Lendle


René Wiggle Christ

SHOCK-WEB.DE
ReneWC:

Deutscher Derivate Tag 2004

 
17.09.04 15:42
Frankfurt, 17. September 2004 - Erstmalig trafen sich am gestrigen Donnerstag auf Einladung des Deutschen Derivate Instituts e.V. (DDI) die Mitglieder der deutschen Derivate Community zum Deutschen Derivate Tag ´04. Zu den mehr als 200 Teilnehmern zählten neben Vertretern der Emittenten auch Experten aus Lehre und Forschung.
 
Die Eröffnung der Veranstaltung übernahm Friedrich Merz, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In seiner Rede ging er auf die Chancen für Versicherte und Kapitalmärkte im Hinblick auf die anstehenden Reformbemühungen der Sozialversicherungssysteme in Deutschland ein. Im Anschluss daran standen in den Vorträgen und Podiumsdiskussionen vor allem aktuelle Produktentwicklungen und die fortschreitende Europäisierung des Derivatemarktes im Mittelpunkt. Friedrich Merz begrüsste dabei ausdrücklich die Schaffung eines Branchenverbandes und lud das DDI zur Teilnahme am politischen Dialog und Mitwirkung in den entsprechenden Gremien ein.

Nach Aussage von Dieter Lendle, Vorstand des DDI wird es die zentrale Aufgabe des im letzten Jahr neugegründeten Instituts sein, über die Möglichkeiten der verschiedenen  Anlagemöglichkeiten in derivativen Finanzinstrumenten zu informieren. "Optionsscheine und Zertifikate und Aktienanleihen sind als Instrumente eines effizienten Kapitalmarktes nicht mehr wegzudenken", betonte Lendle. "Mit dem Deutscher Derivate Tag ´04 haben wir ein in dieser Form einmaliges Forum zum Informationsaustausch für Emittenten, Medien, Vertreter aus Lehre und Forschung und für den Vertrieb geschaffen."

Mitglieder des Deutschen Derivate Instituts sind unter anderem die jeweiligen Marktführer in den Bereichen Optionsscheine, Knock-out Produkte, Aktienanleihen und Discount-Zertifikate. Gemessen an den Marktanteilen sind von den sieben größten Emittenten an der Euwax sechs im DDI organisiert. Bei den einzelnen Produktkategorien  repräsentiert das DDI gemessen an den Marktanteilen aller Emittenten an der Euwax Zwei Drittel bis drei Viertel des Umsatzvolumens.

Frankfurt am Main, 17. September 2004

Ansprechpartner für Fragen und weiterführende Informationen:
Dieter Lendle

René Wiggle Christ

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