Unser lieber Finanzminister hat sich wieder einmal was Neues einfallen lassen, seid 13.06.07 wurden 30.000 Zerti`s umgestellt, ab diesem Datum wird die KEST sofort abgezogen.
KESt-KommentarProdukt | Basiswert | KESt | Anmerkung | KESt-Kommentar |
Optionsscheine | Index u. Wertekörbe | KESt | Bei Begebung ab dem 01.03.2004 und vor dem 14.11.2005. | 25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Abrechnungsbetrag und Emissionspreis. |
| Bei Begebung vor dem 01.03.2004. | Kein KESt-Abzug, weil Emission vor dem 01.03.2004. | ||
Bei Begebung ab dem 14.11.2005. | Kein KESt-Abzug gem. Rechtsansicht des BMF v. 14.11.2005. | |||
Einzeltitel (z.B. Aktie, Rohstoff) |
| Kein Begebungsstichtag. | Kein KESt-Abzug. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte. | |
Turbozertifikate (inkl. Open End- u. Range Turbozertifikate) | Index u. Wertekörbe | KESt | Bei Begebung ab dem 01.03.2004 und vor dem 26.09.2005. | 25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Abrechnungsbetrag und Emissionspreis. |
Bei Begebung ab dem 26.09.2005: | ||||
| Bei Begebung vor dem 01.03.2004. | Kein KESt-Abzug, weil entweder Emission vor dem 01.03.2004 oder geringer Kapitaleinsatz. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte. | ||
Bei Begebung ab dem 26.09.2005: | ||||
Einzeltitel (z.B. Aktie, Rohstoff) | KESt | Bei Begebung ab dem 26.09.2005: | 25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Abrechnungsbetrag und Emissionspreis. | |
| Bei Begebung vor dem 26.09.2005. | Kein KESt-Abzug, weil entweder Emission vor dem 26.09.2005 oder geringer Kapitaleinsatz. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte. | ||
Bei Begebung ab dem 26.09.2005: | ||||
Open End Index- und Discount-Zertifikate | Alle (z.B. Einzeltitel, Index) | KESt | Bei Begebung ab dem 01.03.2004. | 25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Tilgungsbetrag und Emissionspreis. |
| Bei Begebung vor dem 01.03.2004. | Kein KESt-Abzug, weil Emission vor dem 01.03.2004. Keine Kapitalgarantie. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte. | ||
Anlage-, Bonus-, Speed- u. Lock-In Zertifikate | Index u. Wertekörbe | KESt | Bei Begebung ab dem 01.03.2004. | 25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Tilgungsbetrag und Emissionspreis. |
| Bei Begebung vor dem 01.03.2004. | Kein KESt-Abzug, weil Emission vor dem 01.03.2004. | ||
Einzeltitel (z.B. Aktie, Rohstoff) | KESt | Bei Begebung ab dem 01.03.2004 und vor dem 23.03.2005: | 25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Tilgungsbetrag und steuerlich relevantem Emissionswert. | |
Bei Begebung ab dem 23.03.2005: | ||||
| Bei Begebung vor dem 01.03.2004. | Kein KESt-Abzug, weil Emission vor dem 01.03.2004. | ||
Aktienanleihen | Aktie | KESt | Kein Begebungsstichtag. | 25 % KESt-Abzug auf die Zinsen; kein KESt-Abzug auf Substanzgewinne. |
Garantiezertifikate | Index u. Wertekörbe | KESt | Kein Begebungsstichtag. | 25 % KESt-Abzug auf Zinsen, den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Tilgungsbetrag und Emissionspreis. Kapitalgarantie. |
Diese Darstellung bezieht sich ausschließlich auf die relevanten Vorschriften der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der sonstigen Einkünfte (daher der Behandlung von außerbetrieblichen Einkünften) von Inhabern dieser Papiere, die in Österreich der Steuerpflicht unterliegen. Es werden nicht alle Aspekte dieser Steuerarten behandelt. Die Darstellung behandelt nicht die individuellen Steuerumstände einzelner Anleger.
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Ansprüche des jeweiligen Inhabers von diesen Papieren können hieraus nicht abgeleitet werden.
Quelle: http://www.rcb.at/KESt-Kommentar.527.0.html
Servus, J.B.
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Zeitpunkt: 30.06.07 23:23
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Kommentar: Gilt nur für Österreicher und rinnen!!
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