Neue KEST-Regelung für Trader

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J.B.:

Neue KEST-Regelung für Trader

3
30.06.07 19:48

Unser lieber Finanzminister hat sich wieder einmal was Neues einfallen lassen, seid 13.06.07 wurden 30.000 Zerti`s umgestellt, ab diesem Datum wird die KEST sofort abgezogen.

KESt-Kommentar

Produkt

Basiswert

KESt

Anmerkung

KESt-Kommentar

Optionsscheine

Index u. Wertekörbe

KESt

Bei Begebung ab dem 01.03.2004 und vor dem 14.11.2005.

25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Abrechnungsbetrag und Emissionspreis.

KESt

Bei Begebung vor dem 01.03.2004.

Kein KESt-Abzug, weil Emission vor dem 01.03.2004.

Bei Begebung ab dem 14.11.2005.

Kein KESt-Abzug gem. Rechtsansicht des BMF v. 14.11.2005.
Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.

Einzeltitel (z.B. Aktie, Rohstoff)

KESt

Kein Begebungsstichtag.

Kein KESt-Abzug. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.

Turbozertifikate (inkl. Open End- u. Range Turbozertifikate)

Index u. Wertekörbe

KESt

Bei Begebung ab dem 01.03.2004 und vor dem 26.09.2005.

25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Abrechnungsbetrag und Emissionspreis.

Bei Begebung ab dem 26.09.2005:
Der Kapitaleinsatz für das Papier bei Ausgabebeginn ist > 20 %.

KESt

Bei Begebung vor dem 01.03.2004.

Kein KESt-Abzug, weil entweder Emission vor dem 01.03.2004 oder geringer Kapitaleinsatz. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.

Bei Begebung ab dem 26.09.2005:
Der Kapitaleinsatz für das Papier bei Ausgabebeginn ist 20 %.

Einzeltitel (z.B. Aktie, Rohstoff)

KESt

Bei Begebung ab dem 26.09.2005:
Der Kapitaleinsatz für das Papier bei Ausgabebeginn ist > 20 %.

25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Abrechnungsbetrag und Emissionspreis.

KESt

Bei Begebung vor dem 26.09.2005.

Kein KESt-Abzug, weil entweder Emission vor dem 26.09.2005 oder geringer Kapitaleinsatz. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.

Bei Begebung ab dem 26.09.2005:
Der Kapitaleinsatz für das Papier bei Ausgabebeginn ist < 20 %.

Open End Index- und Discount-Zertifikate

Alle (z.B. Einzeltitel, Index)

KESt

Bei Begebung ab dem 01.03.2004.

25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Tilgungsbetrag und Emissionspreis.

KESt

Bei Begebung vor dem 01.03.2004.

Kein KESt-Abzug, weil Emission vor dem 01.03.2004. Keine Kapitalgarantie. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.

Anlage-, Bonus-, Speed- u. Lock-In Zertifikate

Index u. Wertekörbe

KESt

Bei Begebung ab dem 01.03.2004.

25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Tilgungsbetrag und Emissionspreis.

KESt

Bei Begebung vor dem 01.03.2004.

Kein KESt-Abzug, weil Emission vor dem 01.03.2004.
Keine Kapitalgarantie. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.

Einzeltitel (z.B. Aktie, Rohstoff)

KESt

Bei Begebung ab dem 01.03.2004 und vor dem 23.03.2005:
ab dem 23.03.2005 (d.h. steuerlich relevanter Emissionswert ist der Kurs des Papiers am 23.03.2005)

25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Tilgungsbetrag und steuerlich relevantem Emissionswert.

Bei Begebung ab dem 23.03.2005:
ab Emission (d.h. steuerlich relevanter Emissionswert ist der Emissionskurs des jeweiligen Papiers bei Ausgabebeginn)

KESt

Bei Begebung vor dem 01.03.2004.

Kein KESt-Abzug, weil Emission vor dem 01.03.2004.
Keine Kapitalgarantie. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.

Aktienanleihen
(CoS-Anleihen)

Aktie

KESt

Kein Begebungsstichtag.

25 % KESt-Abzug auf die Zinsen; kein KESt-Abzug auf Substanzgewinne.

Garantiezertifikate

Index u. Wertekörbe

KESt

Kein Begebungsstichtag.

25 % KESt-Abzug auf Zinsen, den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Tilgungsbetrag und Emissionspreis. Kapitalgarantie.

 

Diese Darstellung bezieht sich ausschließlich auf die relevanten Vorschriften der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der sonstigen Einkünfte (daher der Behandlung von außerbetrieblichen Einkünften) von Inhabern dieser Papiere, die in Österreich der Steuerpflicht unterliegen. Es werden nicht alle Aspekte dieser Steuerarten behandelt. Die Darstellung behandelt nicht die individuellen Steuerumstände einzelner Anleger.

Diese Informationen ersetzen nicht die in jedem individuellen Fall unerlässliche Beratung vor der Kaufentscheidung durch den Steuerberater. Vor einem Erwerb der Papiere sollten interessierte Anleger sich in jedem Fall über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung und der Einlösung von diesen Papieren auch von ihrem Steuerberater beraten lassen. Dies gilt vor allem bezüglich aktueller Steuergesetzänderungen. Diese Angaben basieren auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen vom November 2005. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis sowie eventuelle andere Ergebnisse der Finanzbehörden aufgrund gegebener Auslegungsspielräume gehen nicht zu Lasten der Emittentin.

Ansprüche des jeweiligen Inhabers von diesen Papieren können hieraus nicht abgeleitet werden.

Quelle: http://www.rcb.at/KESt-Kommentar.527.0.html

 

Servus, J.B.


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Moderation
Zeitpunkt: 30.06.07 23:23
Aktion: -
Kommentar: Gilt nur für Österreicher und rinnen!!

Link: Nutzungsbedingungen  

>3x bewertet
boersenjunky:

versteh ich alles nicht

 
30.06.07 20:17

Neue KEST-Regelung für Trader 3390755

Servus
boersenjunky

-- reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt.--
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30.06.07 20:18

wenn ich 2006 mit zwertis gehandelt habe muss ich nun steuern nachzahlen - oder wie - oder was ??

Neue KEST-Regelung für Trader 3390756

Servus
boersenjunky

-- reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt.--
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boersenjunky:

was is Begebung ?

 
30.06.07 20:20

Neue KEST-Regelung für Trader 3390757

Servus
boersenjunky

-- reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt.--
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J.B.:

Begebung

 
30.06.07 20:26
Das heißt Emission!


Servus, J.B.



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>1x bewertet
J.B.:

Servus boersenj.

 
30.06.07 20:30
Frage: Bist Du Österreicher? Wenn nicht, dann gilt das für Dich nicht.

Früher hat man bei uns, als braver Steuerzahler immer am Jahresanfang für das vergangene Jahr eine Steuererklärung eingereicht. Das Gute war, dass man die Verluste gegenrechnen konnte....


Servus, J.B.



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>1x bewertet
boersenjunky:

ach stimmt - du bist ja ein Ösi ;-)

 
30.06.07 21:13

...hab ich ganz vergessen, ich bin kein Ösi


Neue KEST-Regelung für Trader 3390816

Servus
boersenjunky

-- reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt.--
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>1x bewertet
J.B.:

Portfolio: "Kursgewinne sind steuerfrei"

 
08.07.07 20:05

Portfolio: "Kursgewinne sind steuerfrei"

Österreich hat die Abgeltungsteuer bereits seit 1993. Die Steuerberaterin Manuela Wänger von Ebner, Stolz und Partner zieht einen Vergleich - und sieht Vorteile im Nachbarland.



FTD Was haben unsere Nachbarn besser gemacht?

Manuela Wänger Sie hatten der Einführung eine Steueramnestie vorgeschaltet. Gelder kehrten massiv aus dem Ausland zurück. Das brachte einen Anstieg der Spareinlagen von 20 Prozent durch einheimische Anleger und rund 60 Prozent mehr Kapitalertragsteuer.






FTD Davon hatte der ehrliche Anleger aber nichts.

Wänger Dafür bezahlen alle wirklich nur maximal 25 Prozent Steuer und erhalten bei geringerer Progression die Differenz zurück. Bei uns kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu.

FTD Was macht Österreich mit den Kursgewinnen?

Wänger Die bleiben auch unter dem Systemwechsel nach einem Jahr steuerfrei. Lediglich bei Zertifikaten gibt es Ausnahmeregeln.




FTD Der Verbleib der Spekulationsfrist ist ein Vorteil. Gibt es weitere?

Wänger Ja, mit der Pauschalsteuer ist die Erbschaftsteuer auf das Kapitalvermögen bereits abgegolten. Der Fiskus greift also nicht erneut auf den späteren Nachlass zu - besonders bei entfernten Verwandten eine große Entlastung.

FTD Wurden auch Gelder aus Deutschland angelockt?

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