GPC ist vertraglich verpflichtet, den Wirkstoff weiterzuentwickeln. Wenn sie es nicht tun, müssen sie uns die Rechte zurückgeben", erläutert Moroney.
Zunächst mal: MOR und GPC sind Partner. Und wenn ein Partner, also GPC, in Schwierigkeiten ist, dann ist draufknüppeln nicht die feine Art und vor allem hätte GPC dann auch Möglichkeiten sich zu wehren.
Also: MOR könnte den GPC-AK nur dann weiterentwickeln, wenn GPC alle Unterlagen weiterreicht, am besten auch noch das (zur Verschwiegenheit verplichtete) Entwicklungsteam von GPC mit übernimmt.
Das verträgt sich nicht mit einer "Klagesitutation", bei der MOR auf herausgabe des 1D09C3 klagt, weil Morphosys den Eindruck hat, das GPC nicht mehr am weiterentwickeln sei.....
Möglicherweise mauert GPC auch jetzt schon mit den Ergebnissen bei der P1, denn nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie Phase 1 müsste GPC wohl weiterentwickeln bzw. Auslizenzieren oder eben an MOR zurückgeben. Und GPC hat bereits gesagt, das Geld nicht zu haben.