Mobilcom will Teile der UMTS-Milliarden zurückfordern
Frankfurt/Main (AP) Der Büdelsdorfer Service-Provider MobilCom wird möglicherweise die Rückerstattung von Teilen der UMTS-Lizenzgebühren einklagen. Die inhaltliche Entscheidung hierüber sei so gut wie gefallen, berichtete am Wochenende das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel». Was MobilCom-Chef Thorsten Grenz noch abhalte, die entscheidenden Schritte einzuleiten, seien die hohen Prozesskosten von bis zu 35 Millionen Euro. Laut «Spiegel» hat Grenz wegen des Finanzrisikos bei seinem Großaktionär France Télécom angefragt, ob das französische Staatsunternehmen bereit sei, die Rechtskosten zu übernehmen. Die Franzosen hätten generelle Unterstützung signalisiert, aber noch keine schriftliche Zusage gegeben. Hintergrund für die mögliche Milliarden-Klage ist laut «Spiegel» die Frage, ob der Bund bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen für rund 100 Milliarden Mark im Sommer 2000 Mehrwertsteuer habe ausweisen müssen oder nicht. Mehrere Lizenznehmer hätten inzwischen Rechtsgutachten zu dieser Frage in Auftrag gegeben. Danach hätte der Bund Mehrwertsteuer dann nicht ausweisen müssen, wenn es sich um eine «hoheitliche Aufgabe» gehandelt hätte. Dies sei nach Ansicht der Gutachter jedoch nicht der Fall. Würde diese Rechtsauffassung von einem Gericht bestätigt, könnten die betroffenen Unternehmen sieben Milliarden Euro aus dem UMTS-Topf zurückverlangen. In der Fachwelt werden derweil immer mehr Stimmen laut, die den Mobilfunkunternehmen Kurzsichtigkeit bei der Einführung der UMTS-Technik vorwerfen. Der Telekommunikationsexperte und Geschäftsführer der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton, Roman Friedrich, sagte dem Berliner «Tagesspiegel am Sonntag», die Mobilfunkindustrie müsse «den Markt, den sie erschließen will, erst noch erschaffen». Die Branche habe sich lange damit herumgeschlagen, die technischen Probleme in den Griff zu bekommen, und sich zu wenig mit der Anwendung beschäftigt. Nach den Worten Friedrichs müssen die Betreiber «lernen, wie die Konsumgüterindustrie zu arbeiten». Ferner werde es bei den komfortablen Gewinnmargen von mehr als 50 Prozent nicht bleiben, die die Branche im Sprachdienst gewohnt sei. «Die Margen werden sinken, weil die Unternehmen viele maßgeschneiderte Produkte für immer kleinere Kundengruppen entwickeln müssen», sagte der Unternehmensberater. Unterdessen hat das Amtsgericht Flensburg gegen den ehemaligen MobilCom-Chef Gerhard Schmid die «Abnahme der eidesstattlichen Versicherung» angeordnet. Am 23. März müsse Schmid die früher als Offenbarungseid bezeichnete Erklärung persönlich vor Gericht abgeben, schreibt der «Spiegel». Hintergrund für den Gerichtsbeschluss ist nach Darstellung des Magazins die Forderung an den früheren Unternehmenschef, wegen seines Insolvenzverfahrens eine genaue Vermögensübersicht aufzustellen. Diese Verpflichtung hat Schmid nach Meinung des Amtsrichters nur «unzureichend erfüllt». Deshalb sei es geboten, dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskünfte abzunehmen. Beteiligte des Verfahrens vermuten laut «Spiegel», dass die «unzureichenden Auskünfte» Schmids Gesellschaftsanteile ehemaliger MobilCom-Töchter betreffen, die er vor seiner Insolvenz an ausländische Trusts übertragen haben soll. Diesem Verdacht gehe auch die Kieler Staatsanwaltschaft nach, die gegen Schmid schon seit längerem wegen Untreue ermittelt. http://de.news.yahoo.com/040314/12/3xn2h.html