Freitag, 18. Januar 2002
Konkurrenz für T-DSL
Liberty bietet schnelles Internet
Liberty Media will in Konkurrenz zur Deutschen Telekom einen schnellen Internetzugang anbieten. Damit sollen Bedenken gegen die Übernahme des Kabelnetzes der Deutschen Telekom zerstreut werden. Das Medienunternehmen will den eigenen Internet-Anschluss über das Kabel „genauso schnell, in einigen Bereichen auch schneller“ machen, als die DSL-Anschlüsse der Deutschen Telekom, hieß es in Medienberichten. Zudem will Liberty seinen Service billiger anbieten. Dadurch sei die Telekom gezwungen, die Preise für T-DSL flächendeckend zu senken.
Das Kartellamt bat in Ergänzung seiner eigenen Recherchen die Mediengruppe Kirch, die RTL Group und die ARD um Einschätzungen des möglichen Marktvolumen für den schnellen Internetzugang sowie die Entwicklung der Kundenzahlen bis 2004. Kirch, RTL und die ARD, die als „beigeladene Unternehmen“ in der Kartellsache ihre Untersuchungen vorlegen können, hatten beantragt, den Einstieg von Liberty Media ins Kabelfernsehen zu untersagen. Sie befürchten eine Einschränkung des Wettbewerbs durch die große Meinungsmacht, die Liberty durch die Zugangskontrolle über die Kabel zuteil werden würde.
Die Einrichtung des schnellen Internetzugangs bedeutet für das Unternehmen, dem oft mangelnde Kompromiss-Bereitschaft vorgeworfen wird, kein Zugeständnis oder Änderung des Engagements. Die Vorhaben wurden lediglich konkretisiert. Der Business Plan des Unternehmens weist aus, dass Liberty das Kabelnetz der Deutschen Telekom nach der Übernahme in zwei Schritten ausbauen will. Bereits in der ersten Phase soll das Netz internetfähig gemacht werden. In der zweiten Phase soll der Ausbau für multimediale Zwecke erfolgen. Mit dem schnellen Zugang zum Internet passt sich Liberty dem Stand der Technik an, ein Vorgang, der durch die Erkenntnisse aus den jüngsten T-DSL-Kundenzahlen einen deutlichen Schub erhalten haben könnte. Von Interesse für das Kartellverfahren ist der technologische Aspekt. Durch die Einführung der Breitbandanschlüsse werden die Grenzen zur späteren multimedialen Nutzung wesentlich aufgeweicht. Ein schnellerer Vollzug des zweiten Schritts des Business-Plans ist insofern näher gerückt. Und dieser Punkt dürfte die Aufmerksamkeit des Bundeskartellamtes auf sich ziehen.
Einen Teil-Erfolg in Sachen eigener technologischer Standards hatte das Unternehmen um John Malone bereits im Dezember verzeichnet. Liberty Media war auch für seine Ankündigung, sich nicht an den für Deutschland vereinbarten MHP (Multimedia Home Platform) - Standard zu halten, ins Kreuzfeuer der Kritiker geraten. Malone hatte erklärt, MHP erhöhe die Kosten der Empfangsgeräte um je 60 bis 80 Euro und behindere damit den schnellen Ausbau des breitbandigen Kabelnetzes. In der vergangenen Woche scheiterte im EU-Parlament die Einigung auf eine Richtlinie für interoperable Systeme, und somit für die Dekodertechnik. Der MHP-Standard wird somit bis März 2003 auf dem Markt erprobt und ist zumindest bis dahin kein gesetzlicher Standard. Mithin würde die Einführung bzw. Verwendung eines anderen Standards durch Liberty nicht gegen geltendes Recht verstoßen und kann somit von den Gegnern kaum eingefordert werden.
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Konkurrenz für T-DSL
Liberty bietet schnelles Internet
Liberty Media will in Konkurrenz zur Deutschen Telekom einen schnellen Internetzugang anbieten. Damit sollen Bedenken gegen die Übernahme des Kabelnetzes der Deutschen Telekom zerstreut werden. Das Medienunternehmen will den eigenen Internet-Anschluss über das Kabel „genauso schnell, in einigen Bereichen auch schneller“ machen, als die DSL-Anschlüsse der Deutschen Telekom, hieß es in Medienberichten. Zudem will Liberty seinen Service billiger anbieten. Dadurch sei die Telekom gezwungen, die Preise für T-DSL flächendeckend zu senken.
Das Kartellamt bat in Ergänzung seiner eigenen Recherchen die Mediengruppe Kirch, die RTL Group und die ARD um Einschätzungen des möglichen Marktvolumen für den schnellen Internetzugang sowie die Entwicklung der Kundenzahlen bis 2004. Kirch, RTL und die ARD, die als „beigeladene Unternehmen“ in der Kartellsache ihre Untersuchungen vorlegen können, hatten beantragt, den Einstieg von Liberty Media ins Kabelfernsehen zu untersagen. Sie befürchten eine Einschränkung des Wettbewerbs durch die große Meinungsmacht, die Liberty durch die Zugangskontrolle über die Kabel zuteil werden würde.
Die Einrichtung des schnellen Internetzugangs bedeutet für das Unternehmen, dem oft mangelnde Kompromiss-Bereitschaft vorgeworfen wird, kein Zugeständnis oder Änderung des Engagements. Die Vorhaben wurden lediglich konkretisiert. Der Business Plan des Unternehmens weist aus, dass Liberty das Kabelnetz der Deutschen Telekom nach der Übernahme in zwei Schritten ausbauen will. Bereits in der ersten Phase soll das Netz internetfähig gemacht werden. In der zweiten Phase soll der Ausbau für multimediale Zwecke erfolgen. Mit dem schnellen Zugang zum Internet passt sich Liberty dem Stand der Technik an, ein Vorgang, der durch die Erkenntnisse aus den jüngsten T-DSL-Kundenzahlen einen deutlichen Schub erhalten haben könnte. Von Interesse für das Kartellverfahren ist der technologische Aspekt. Durch die Einführung der Breitbandanschlüsse werden die Grenzen zur späteren multimedialen Nutzung wesentlich aufgeweicht. Ein schnellerer Vollzug des zweiten Schritts des Business-Plans ist insofern näher gerückt. Und dieser Punkt dürfte die Aufmerksamkeit des Bundeskartellamtes auf sich ziehen.
Einen Teil-Erfolg in Sachen eigener technologischer Standards hatte das Unternehmen um John Malone bereits im Dezember verzeichnet. Liberty Media war auch für seine Ankündigung, sich nicht an den für Deutschland vereinbarten MHP (Multimedia Home Platform) - Standard zu halten, ins Kreuzfeuer der Kritiker geraten. Malone hatte erklärt, MHP erhöhe die Kosten der Empfangsgeräte um je 60 bis 80 Euro und behindere damit den schnellen Ausbau des breitbandigen Kabelnetzes. In der vergangenen Woche scheiterte im EU-Parlament die Einigung auf eine Richtlinie für interoperable Systeme, und somit für die Dekodertechnik. Der MHP-Standard wird somit bis März 2003 auf dem Markt erprobt und ist zumindest bis dahin kein gesetzlicher Standard. Mithin würde die Einführung bzw. Verwendung eines anderen Standards durch Liberty nicht gegen geltendes Recht verstoßen und kann somit von den Gegnern kaum eingefordert werden.
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