Verbraucherschützer warnen vor Casino-Beteiligung
§Medium: Schwäbische Zeitung
Datum: 27.01.2005
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§Berlin (dpa/gms) Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor stillen Beteiligungen an einer Online-Casino-Kette. Derzeit häufen sich demnach die Anfragen von Verbrauchern über das Unternehmen CashMaker Ltd. Die Firma werbe mit einer stillen Beteiligung an einem Internet-Casino. Bei einer Mindesteinlage von 2500 Euro sollen die «Teilhaber» monatlich eine Ausschüttung zwischen 391 und 1563 Euro bekommen. Die Geldanlage birgt nach Ansicht der Experten ein hohes Risiko. Weder gebe es eine staatliche Beaufsichtigung noch ein so genanntes Einlagesicherungssystem. Erwirtschaftet das Casino nicht genügend Geld, gingen somit auch die Einlagen verloren. Das Angebot von CashMaker ist dem Anschein nach zweifelhaft, da es sich um ein ungewöhnlich hohes Renditeversprechen handelt und weil die Einlage nicht auf ein Firmenkonto, sondern auf das Konto des «Firmendirektors» überwiesen werden muss. Verbraucher sollten sich auch nicht durch die Werbung des Unternehmens täuschen lassen, in den auf angebliche Empfehlungen durch die Stiftung Warentest und deren Zeitschrift «Finanztest» hingewiesen wird. Solche Empfehlungen habe es nie gegeben. Berlin (dpa/gms) Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor stillen Beteiligungen an einer Online-Casino-Kette. Derzeit häufen sich demnach die Anfragen von Verbrauchern über das Unternehmen CashMaker Ltd. Die Firma werbe mit einer stillen Beteiligung an einem Internet-Casino. Bei einer Mindesteinlage von 2500 Euro sollen die «Teilhaber» monatlich eine Ausschüttung zwischen 391 und 1563 Euro bekommen. Die Geldanlage birgt nach Ansicht der Experten ein hohes Risiko. Weder gebe es eine staatliche Beaufsichtigung noch ein so genanntes Einlagesicherungssystem. Erwirtschaftet das Casino nicht genügend Geld, gingen somit auch die Einlagen verloren. Das Angebot von CashMaker ist dem Anschein nach zweifelhaft, da es sich um ein ungewöhnlich hohes Renditeversprechen handelt und weil die Einlage nicht auf ein Firmenkonto, sondern auf das Konto des «Firmendirektors» überwiesen werden muss. Verbraucher sollten sich auch nicht durch die Werbung des Unternehmens täuschen lassen, in den auf angebliche Empfehlungen durch die Stiftung Warentest und deren Zeitschrift «Finanztest» hingewiesen wird. Solche Empfehlungen habe es nie gegeben.