Künftig müssen sich Bundesbürger bei Umzügen innerhalb Deutschlands nicht mehr abmelden. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin der Änderung des Melderechtsrahmengesetzes zu. Die Novelle sieht auch vor, dass man sich in Zukunft nach Wohnungswechsel auch über das Internet behördlich anmelden kann. Allerdings muss dafür die elektronische Signatur flächendeckend verbreitet sein.
Weiter ist vorgesehen, dass Auskünfte aus dem Melderegister, wenn sie nur Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften umfassen, elektronisch durch Datenübertragung oder per automatisiertem Abruf über das Internet erteilt werden können. Auch wird ein elektronisches Rückmeldeverfahren - Meldebehörde der neuen Wohnung übermittelt Anmeldung an Meldebehörde der alten Wohnung - zugelassen. Schließlich soll auch die Nebenmeldepflicht der Vermieter entfallen. Mit der Novelle sollen bürokratische Hindernisse abgebaut werden.
Bayern hatte sich vehement gegen die geplante Abschaffung von Meldepflichten ausgesprochen. Der bayerische Bundesratsminister Reinhold Bocklet sagte, nach den Terroranschlägen vom 11. September sei dies eine „fragwürdige Angelegenheit“. Der Freistaat befürchtet negative Auswirkungen auf Fahndung und Vollstreckung. Auch sinke die Qualität der Melderegister, wenn die Meldung durch den Wohnungsgeber entfalle.
Quelle: wiwo.de
Weiter ist vorgesehen, dass Auskünfte aus dem Melderegister, wenn sie nur Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften umfassen, elektronisch durch Datenübertragung oder per automatisiertem Abruf über das Internet erteilt werden können. Auch wird ein elektronisches Rückmeldeverfahren - Meldebehörde der neuen Wohnung übermittelt Anmeldung an Meldebehörde der alten Wohnung - zugelassen. Schließlich soll auch die Nebenmeldepflicht der Vermieter entfallen. Mit der Novelle sollen bürokratische Hindernisse abgebaut werden.
Bayern hatte sich vehement gegen die geplante Abschaffung von Meldepflichten ausgesprochen. Der bayerische Bundesratsminister Reinhold Bocklet sagte, nach den Terroranschlägen vom 11. September sei dies eine „fragwürdige Angelegenheit“. Der Freistaat befürchtet negative Auswirkungen auf Fahndung und Vollstreckung. Auch sinke die Qualität der Melderegister, wenn die Meldung durch den Wohnungsgeber entfalle.
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