Mittwoch, 22. Mai 2002
Verunstaltete CDU-Zentrale
Stoiber muss weg
Die CDU-Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Mitte muss ein riesiges Plakat für Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) abhängen: Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem Bezirksamt Mitte Recht, das unter Berufung auf die Bauordnung gegen das 300 Quadratmeter große Transparent im Wintergarten der CDU-Zentrale geklagt hatte.
Das riesige Stoiber-Plakat dränge die Fassade zurück und wirke verunstaltend im Sinne des Bauordnungsrechts, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die CDU-Bundesgeschäftsstelle hatte die Verfügungen des Bezirksamtes bisher nicht vollständig beachtet. Sie hatte die beanstandeten Plakate zwar abgenommen, aber anschließend durch neue ersetzt.
Für Werbeanlagen benötigten Parteien außerhalb der Wahlkampfzeit jedoch eine Baugenehmigung, so das Gericht seine Entscheidung. Die CDU habe eine solche Genehmigung nicht eingeholt. Die Parteien dürfen nach dem Gerichtsbeschluss vom Dienstag nur während der Dauer des Wahlkampfes - sieben Wochen vor und eine Woche nach dem 22. September - großformatige Plakate an ihren Häusern in Berlin-Mitte aufhängen.
Ein Antrag der CDU auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wurde abgelehnt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Im Dezember 2001 hatte die Kammer bereits der SPD untersagt, überdimensionale Poster an ihrer Wahlkampfzentrale in Mitte anzubringen.
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bye peet