PCCW bringt Hongkongs Börse in die Bredouille
Sonderregelung bei Aktionärszustimmung. PCCWs Schulden übertreffen Vermögen des Unternehmens um 1,8 Mrd.$.
Eigentlich ist es Pflicht in Hongkong, für jede Transaktion, die mehr als 50% des Nettovermögens eines Unternehmens betrifft, die Zustimmung der Aktionäre einzuholen. Das sieht zumindest das bisherige Regelwerk der Hongkonger Börse vor. Nun hat die Börse allerdings stillschweigend eine Ausnahme bewilligt: Für Pacific Century CyberWorks (PCCW) gilt diese Regelung ab sofort nicht mehr. Stattdessen hat der Konzern bis zu Transaktionen von 2 Mrd.HK$ (256,4 Mio.$) Handlungsfreiheit erhalten.
Zum Hintergrund: PCCW hat am Mittwoch sein Unternehmensergebnis für das abgelaufene Geschäftsjahr bekannt gegeben. Dominiert wird die vorgelegte Bilanz insbesondere von einem Ereignis: der Übernahme von Hongkongs führendem Telekommunikations-Anbieter C&W HKT. Problematisch wird die Angelegenheit durch den sogenannten Goodwill, die Differenz zwischen dem Preis der für C&W HKT bezahlt wurde und dessen ausgewiesenen Vermögenswerten. Dieser Goodwill muss abgeschrieben werden, wobei dem Unternehmen eine gewisse Wahlfreiheit bezüglich dem Zeitraum der Abschreibung bleibt.
PCCW hat sich für eine konservative Praxis entschieden und den gesamten Betrag mit einem Mal abgeschrieben. Als Folge verbucht das Unternehmen einen Verlust von 886 Mio.$ und weist Schulden aus, die das Vermögen des Unternehmens um 1,8 Mrd.$ übertreffen. Das Management und Analysten erklärten dazu, dass es sich um eine Bilanzierungsfrage handle, die weder den Cashflow noch die Fähigkeit des Unternehmens, seine Rechnungen zu bezahlen, gefährden würde.
Brisant wird das Thema, weil Hongkongs Behörden sich bereits zuvor Vorwürfen ausgesetzt sahen, PCCW und Richard Li bevorzugt zu behandeln. Zwar begründet die Hongkonger Börse die jetzt für PCCW getroffene Regelung damit, dass sie dem Unternehmen einen normalen Geschäftsbetrieb ermöglichen will, jedoch riskiert sie trotzdem neue Beschwerden über eine Sonderbehandlung des Unternehmens. Nach der bisherigen Regelung hätte PCCW angesichts eines negativen Nettovermögens für jede einzelne Transaktion die Zustimmung der Aktionäre erhalten müssen.
Für wallstreet:online aus Kuala Lumpur, Malaysia.
Autor: Henning Osmers, 12:39 30.03.01