Aus der FTD vom 16.5.2001
Professor schlägt harte Strafen für Analysten vor
Die Bundesregierung plant einen Ehrenkodex für Finanzmarktteilnehmer. Dieser Kodex könnte empfindliche Bußgelder beinhalten.
Das bestätigte Wolfgang Gerke von der Universität Erlangen-Nürnberg der Financial Times Deutschland. Der Professor hat im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ein Gutachten zum geplanten Analystenkodex erstellt.
Obergrenze bei 500.000 Euro
Demnach soll die Obergrenze für Verstöße gegen die Verhaltensregeln für Einzelpersonen 50.000 Euro, für Gesellschaften sogar 500.000 Euro betragen. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) sieht in ihrem eigenen neuen Analysten-Kodex nur Strafen bis zu 5000 Euro vor.
Der bundesweite Kodex soll außer für Aktienanalysten auch für Börseninformationsdienste, Chatroom-Betreiber und Journalisten gelten.
Gerke wird das Gutachten an diesem Mittwoch der Börsensachverständigenkommission in Berlin vorstellen. Über das Strafmaß bei Verstößen gegen den Kodex soll ein Beirat beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) entscheiden, den auch Kleinanlegern anrufen können. Das DVFA-Standesgericht ist bislang nicht aktiv geworden. Gerke, der sich zu weiteren Details nicht äußern wollte, geht davon aus, dass "95 Prozent der Gutachten-Vorschläge übernommen werden".
Meine Meinung: 50.000 Euro ist als Strafe bedeutend zu wenig. Mit Insidergeschäften kann ein Zig-faches verdient werden.
Aber immerhin ein guter Ansatz!
Gruß Monique
Professor schlägt harte Strafen für Analysten vor
Die Bundesregierung plant einen Ehrenkodex für Finanzmarktteilnehmer. Dieser Kodex könnte empfindliche Bußgelder beinhalten.
Das bestätigte Wolfgang Gerke von der Universität Erlangen-Nürnberg der Financial Times Deutschland. Der Professor hat im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ein Gutachten zum geplanten Analystenkodex erstellt.
Obergrenze bei 500.000 Euro
Demnach soll die Obergrenze für Verstöße gegen die Verhaltensregeln für Einzelpersonen 50.000 Euro, für Gesellschaften sogar 500.000 Euro betragen. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) sieht in ihrem eigenen neuen Analysten-Kodex nur Strafen bis zu 5000 Euro vor.
Der bundesweite Kodex soll außer für Aktienanalysten auch für Börseninformationsdienste, Chatroom-Betreiber und Journalisten gelten.
Gerke wird das Gutachten an diesem Mittwoch der Börsensachverständigenkommission in Berlin vorstellen. Über das Strafmaß bei Verstößen gegen den Kodex soll ein Beirat beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) entscheiden, den auch Kleinanlegern anrufen können. Das DVFA-Standesgericht ist bislang nicht aktiv geworden. Gerke, der sich zu weiteren Details nicht äußern wollte, geht davon aus, dass "95 Prozent der Gutachten-Vorschläge übernommen werden".
Meine Meinung: 50.000 Euro ist als Strafe bedeutend zu wenig. Mit Insidergeschäften kann ein Zig-faches verdient werden.
Aber immerhin ein guter Ansatz!
Gruß Monique