Harte Strafen für Analysten und Börsenbriefe !

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monique:

Harte Strafen für Analysten und Börsenbriefe !

 
16.05.01 09:18
Aus der FTD vom 16.5.2001  

Professor schlägt harte Strafen für Analysten vor

Die Bundesregierung plant einen Ehrenkodex für Finanzmarktteilnehmer. Dieser Kodex könnte empfindliche Bußgelder beinhalten.

Das bestätigte Wolfgang Gerke von der Universität Erlangen-Nürnberg der Financial Times Deutschland. Der Professor hat im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ein Gutachten zum geplanten Analystenkodex erstellt.

Obergrenze bei 500.000 Euro

Demnach soll die Obergrenze für Verstöße gegen die Verhaltensregeln für Einzelpersonen 50.000 Euro, für Gesellschaften sogar 500.000 Euro betragen. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) sieht in ihrem eigenen neuen Analysten-Kodex nur Strafen bis zu 5000 Euro vor.

Der bundesweite Kodex soll außer für Aktienanalysten auch für Börseninformationsdienste, Chatroom-Betreiber und Journalisten gelten.

Gerke wird das Gutachten an diesem Mittwoch der Börsensachverständigenkommission in Berlin vorstellen. Über das Strafmaß bei Verstößen gegen den Kodex soll ein Beirat beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) entscheiden, den auch Kleinanlegern anrufen können. Das DVFA-Standesgericht ist bislang nicht aktiv geworden. Gerke, der sich zu weiteren Details nicht äußern wollte, geht davon aus, dass "95 Prozent der Gutachten-Vorschläge übernommen werden".

Meine Meinung: 50.000 Euro ist als Strafe bedeutend zu wenig. Mit Insidergeschäften kann ein Zig-faches verdient werden.

Aber immerhin ein guter Ansatz!


Gruß Monique

Prosecco:

Da hast du wohl recht!

 
16.05.01 09:59
Da fehlen zumindest eine wenn nicht 2 Nullen! Aber immerhin eine Bestätigung, dass hier einiges schief (betrügerisches) gelaufen ist!

Gruss Prosecco!
Kleines Gehei.:

HiHi, hab` mal bei Prof. Gerke in MA studiert, ...

 
16.05.01 10:17
... kann nur sagen, wenn der einen Auftrag annimmt, dann macht er auch was vernünftiges daraus. Bei mir hatte er leider keinen Auftrag, mein Diplom zu verbessern .... war ja auch schon laaaaannge her.

Das ich die Prüfungen bei ihm bestanden habe, das bleibt mir ein ...

Kleines Geheimnis!
007Bond:

Das sieht für Ariva aber böse aus ...

 
16.05.01 10:22
"Der bundesweite Kodex soll außer für Aktienanalysten auch für Börseninformationsdienste, Chatroom-Betreiber und Journalisten gelten."

Was hier so alles im Board gepusht wird ...

Den Ansatz halte ich für generell unzureichend! Die Haftung sollte den Schadensersatz der hiervon betroffenen Aktionäre mit einschließen. Auch sollte der Auftraggeber (meist Großbanken) mit in die Haftung eingeschlossen werden!



monique:

das heißt, daß alle Chatroomteilnehmer

 
16.05.01 10:36
namentlich bekannt sein müssen, sodaß bei Falschmeldungen vom Puscher Schadensersatz eingeklagt werden kann!
007Bond:

Das steht aber so nicht geschrieben

 
16.05.01 10:54
Solange die Identität nicht 100% nachgewiesen werden kann, solange kann auch der "Pusher" nicht zur Haftung herangezogen werden. Das Einloggen alleine stellt nicht sicher, dass die Meldung auch tatsächlich durch den Namensträger der ID veröffentlicht worden ist. Daher wird die Haftung vermutlich bei Ariva verbleiben, also dem Betreiber.

Welche Folgen hätte das?! Das Schließen aller Chaträume?!
Schließlich könnte man ja auch über Newsgroups anonym Aktien puschen. Hier könnte man annehmen, dass der Gesetzgeber über unzureichende Kenntnisse des Mediums Internet verfügt.

Das Haftungsrisiko sollte daher auf Analysten, Insider und Journalisten beschränkt werden.
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