Habe Frage zu IFRS 3 bezüglich Goodwill

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Katjuscha:

Habe Frage zu IFRS 3 bezüglich Goodwill

 
21.10.04 15:59
Soweit ich das richtig mitbekommen habe, wird es nach IFRS 3 keine stichtagsbezogenen (also meist zu Quartalsende) Firmenwertabschreibungen mehr geben! Dennoch soll es ja weiter so genannte Impairmenttests geben!

Klärt mich mal auf! Nehmen wir an ein Unternehmen hat 100 Mio Goodwill aus erfolgten Übernahmen! Nun kommt es durch IFRS 3 in 2005 bei vielen Unternehmen zu keinen außerplanmäßigen Abschreibungen mehr, und dadurch wird der Nettogewinn logischerweise drastisch steigen! Das kapier ich nicht! Die Goodwill-Position bleibt doch dennoch bei 100 Mio, und wenn sie nicht werthaltig ist, wird sie doch auch nach IFRS 3 dann irgendwann abgeschrieben werden müssen! Das der Nettogewinn auf Quartalsbasis steigt, ist ja noch logisch, aber im gesamten Geschäftsjahr ...?

Oder gehts bei IFRS 3 nur darum, das sich die Unternehmen selbst aussuchen können, wann sie abschreiben? Also das Unternehmen könnte seine 100 Mio über Jahre mitschleppen, und schreibt dann alles auf einmal ab?

Steh da ziemlich auf dem Schlauch!



Grüße
Katjuscha:

up o. T.

 
21.10.04 16:47
Katjuscha:

jetzt aber o. T.

 
21.10.04 18:31
Betzebub:

IFRS 3

 
21.10.04 18:52
Hi Katjuscha,
wir hatten das Problem ja schon mal auf w:o bezüglich Nemetschek.

Nehmen wir an Unternehmen A kauft Unternehmen B und dabei entstehen 100 Mio Goodwill, die dann auch so in der ersten Konzernbilanz nach dem Kauf auftauchen.

Wie sieht das also im zweiten Jahr aus? Hier muss nun der Impairment- oder auch Werthaltigkeitstest durchgeführt werden. Dazu setzen sich das Management des Unternehmens und die Wirtschaftsprüfer zusammen und teilen den Buchwert inkl. Goodwill auf CGUs (Cash Generating Units) auf, in die das gekaufte Unternehmen zerlegt wird. Danach wird jede dieser CGUs einem Impairment-Test unterzogen, indem für diese einzelnen Bereiche ein Barwert mittels eines DCF-Verfahrens ermittelt wird. Liegt der Barwert über dem Buchwert inkl. Goodwill passiert gar nix. Liegt er darunter wird die Differenz als Goodwillabschreibung verbucht.

Das kann also dazu führen, dass ein Unternehmen auf einmal einen großen Batzen oder auch über Jahre gar nix abschreiben muss. Wirklich interessant ist, dass wir eigentlich immer vom derivativen Firmenwert, also dem zugekauften, sprechen - der selbst geschaffene, also originäre, darf ja eigentlich nicht aktiviert werden. Das Verfahren nach IFRS 3 unterscheidet aber nicht zwischen originärem und derivativem Firmenwert. D.h. der derivative kann mit der Zeit durch originären ersetzt werden - dadurch wird es in Zukunft tenbdenziell weniger Abschreibungen geben!  
Katjuscha:

Ah, dein letzter Satz erklärt Vieles

 
21.10.04 20:31
Der Rest war mir auch vorher klar, nur hab ich nie verstanden wieso die Abschreibungen weniger werden sollen, nur weil jetzt keine quartalsmäßigen derivativen Firmenwertabschreibungen mehr anstehen! Die Ersetzung durch originären Firmenwert macht das verständlicher!

Trotzdem versteh ich nicht ganz was letztlich mit der Goddwill-Position in der Bilanz passiert! Die Goodwillposition ergibt sich ja normalerweise aus zu hoch erkauften Übernahmen, z.B. durch übernommene immaterielle VGs oder einfach einem überteuerten Kaufpreis! Durch IFRS 3 ändert sich ja daran vornehmlich nichts! Jetzt ist die Frage, wie die Bilanz beispielsweise bei Nemetschek im nächsten Jahr aussieht! Wird jetzt ewige Zeiten lang 20 Mio Goodwill in der Bilanz stehen, und dieser als werthaltig deklariert, oder führt dieser Unterschied aus derivativen und originären Firmenwert dazu, das der Goodwill sinkt ohne das es Auswirkungen auf die GUV hat? Letzteres ist doch eigentlich unlogisch oder zumindest bedenklich!

Jedenfalls hat mir Nemetschek schon bestätigt das es ab 2005 einen EPS-Sprung durch IFRS3 geben wird. Hatte und habe es letztlich aber immernoch nicht 100%ig verstanden! Vielleicht bin ich auch einfach innerlich so davon überzeugt das die alte Regelung richtig war, das ich die neue nicht begreife! ;)



Grüße
Betzebub:

Goodwillbehandlung

 
23.10.04 16:56
Hier mal ein kleines Beispiel, was mit einer Goodwill-Position passieren könnte:

Bei einem Unternehmenskauf ensteht ein Goodwill von 50 Mio Euro, der mit einer hervorgehobenen Marktposition begründet wird. Im Laufe der Zeit nutzt sich diese Marktposition (wenn nichts neues in diese investiert wird) ab und muss folglich abgeschrieben werden. Soweit die alte HGB-Regelung.

Nun besteht aber die Möglichkeit, Ressourcen in den Erhalt dieser Marktposition zu stecken, so dass diese bestehen bleibt oder sich sogar verbessert. Dies ist dann natürlich nicht mehr die alte Marktposition, sondern eine neu geschaffene. Dem DCF-Verfahren beim Impairment-Test ist es aber egal, ob es sich um eine "alte" oder eine "neue" Marktposition handelt, hauptsache sie stellt einen Wert dar. Und wenn das DCF-Verfahren einen hohen Wert aufweist, kommt es zu keiner Abschreibung.

Auf diese Weise kann alter derivativer Firmenwert durch neuen originären ersetzt werden. Problematisch ist, dass es mit Zeit eine Position in der Bilanz geben wird, in der nicht das drinsteckt, was vorne draufsteht. Trotzdem ist diese Position werthaltig.

Ein großen Nachteil von IFRS3 sehen Experten darin, dass Abschreibungen in Zukunft prozyklisch erfolgen werden. Verdient ein Unternehmen gutes Geld, besteht normalerweise kein Abschreibungsbedarf, da auch das DCF-Verfahren einen hohen Wert ausweisen wird. Hat ein Unternehmen aber Probleme, wird es vermehrt auch zu Goodwill-Abschreibungen kommen. Dies ist einer der Gründe, warum ich bei Nemetschek in nächster Zeit keine Abschreibungen sehe - die verdienen Geld wie Heu, so dass auch die DCF-Verfahren hohe Werte ausweisen müssten - ergo nix zum Abschreiben! (wie wir wissen kann aber auch immer alles anders kommen ;-))    
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