Mobilcom beschließt Klage gegen France Telecom
Weil Mobilcoms Großaktionär France Telecom den Aufbau eines UMTS-Netzes vereitelt hat, verlangen die übrigen Anteilseigner nun Schadenersatz. Eine entsprechende Klage brachte die Hauptversammlung auf den Weg.
HB BERLIN. Die Aktionäre des Mobilfunkunternehmens Mobilcom haben gegen den Willen des Vorstands eine Klage gegen den Großaktionär France Telecom beschlossen. Weil der Anteilseigner aus Frankreich den Aufbau eines UMTS-Netzes verhinderte, obgleich Mobilcom im Jahr 2000 mehr als 8,4 Milliarden Euro für die Lizenz bezahlt hatte, wollen die Aktionäre Ersatzansprüche geltend machen. Das beschloss die Hauptversammlung am Freitagabend in Berlin.
Die Entscheidung fiel nach zehnstündiger Debatte mit großer Mehrheit. Dabei hatte sich Mobilfunkchef Thorsten Grenz für einen Verzicht auf eine Schadenersatzklage ausgesprochen. Der Unternehmensgründer und frühere Vorstandschef Gerhard Schmid hatte hingegen eine Klage und Schadenersatz in Milliardenhöhe gefordert, verzichtete jedoch auf ein Plädoyer auf dem Aktionärstreffen. France Telecom ist mit 29,1 Prozent am Unternehmen beteiligt, durfte aber als betroffenes Unternehmen nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Schmid, der inzwischen Privatinsolvenz angemeldet hat, hält keine Anteile am Büdelsdorfer Unternehmen. Seine Ehefrau Sybille Schmit-Sindram verfügt jedoch über ein größeres Aktienpaket. Ihre Anteile sind indes zum Teil bei Schmids Rechtsanwalt und FDP-Fraktionschef in Schleswig-Holstein Wolfgang Kubicki als Sicherheit geparkt. Kubicki vertritt Schmid wegen der gegen ihn laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
HANDELSBLATT, Samstag, 23. April 2005, 12:22 Uhr
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www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1026221
Weil Mobilcoms Großaktionär France Telecom den Aufbau eines UMTS-Netzes vereitelt hat, verlangen die übrigen Anteilseigner nun Schadenersatz. Eine entsprechende Klage brachte die Hauptversammlung auf den Weg.
HB BERLIN. Die Aktionäre des Mobilfunkunternehmens Mobilcom haben gegen den Willen des Vorstands eine Klage gegen den Großaktionär France Telecom beschlossen. Weil der Anteilseigner aus Frankreich den Aufbau eines UMTS-Netzes verhinderte, obgleich Mobilcom im Jahr 2000 mehr als 8,4 Milliarden Euro für die Lizenz bezahlt hatte, wollen die Aktionäre Ersatzansprüche geltend machen. Das beschloss die Hauptversammlung am Freitagabend in Berlin.
Die Entscheidung fiel nach zehnstündiger Debatte mit großer Mehrheit. Dabei hatte sich Mobilfunkchef Thorsten Grenz für einen Verzicht auf eine Schadenersatzklage ausgesprochen. Der Unternehmensgründer und frühere Vorstandschef Gerhard Schmid hatte hingegen eine Klage und Schadenersatz in Milliardenhöhe gefordert, verzichtete jedoch auf ein Plädoyer auf dem Aktionärstreffen. France Telecom ist mit 29,1 Prozent am Unternehmen beteiligt, durfte aber als betroffenes Unternehmen nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Schmid, der inzwischen Privatinsolvenz angemeldet hat, hält keine Anteile am Büdelsdorfer Unternehmen. Seine Ehefrau Sybille Schmit-Sindram verfügt jedoch über ein größeres Aktienpaket. Ihre Anteile sind indes zum Teil bei Schmids Rechtsanwalt und FDP-Fraktionschef in Schleswig-Holstein Wolfgang Kubicki als Sicherheit geparkt. Kubicki vertritt Schmid wegen der gegen ihn laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
HANDELSBLATT, Samstag, 23. April 2005, 12:22 Uhr
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