Abgeordnete, Briefwahl, Chronologie, Direktmandat, Erstattung, Fünf-Prozent-Hürde, Grundmandatsklausel, Hochrechnung, internationale Wähler, Jungwähler, Kandidatur, Leihstimme, Mathematik, Nichtwähler, Ostdeutschland, Parteien, qualifizierte Mehrheit, Recht, Splitterparteien, Trend, Unabhängige, Verhältniswahl, Wahlkreise, "Fall X", Youngster, Zweitstimme, Ältester Abgeordneter, Öffnungszeiten der Wahllokale, Überhangmandate
A wie Abgeordnete
Die Abgeordneten des Bundestages werden laut Grundgesetz "in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" bestimmt. Auch die über Parteilisten gewählten Parlamentarier sind danach "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Das am 22. September neu zu wählende Parlament soll zunächst 598 Abgeordnete umfassen. 1998 waren es noch 656, mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 15. November 1996 wurde die Zahl jedoch zurückgeschraubt. Eventuell zu vergebende Überhangmandate - 1998 waren es 13 - kämen hinzu. Mit 299 Sitzen wird die Hälfte der Mandate über die Wahlkreise an dort erfolgreiche Direktkandidaten vergeben. Die anderen Abgeordneten rücken per Landeslisten der Parteien über die wichtige Zweitstimme in den Bundestag. Im 1998 gewählten Parlament waren 69,1 Prozent Männer und 30,9 Prozent Frauen.
B wie Briefwahl
Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat seit 1957 die Möglichkeit, seine Stimme per Post abzugeben. Der Wahlbenachrichtigung liegt ein Formular bei, mit dem die Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und einem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr beim Kreiswahlleiter eingehen. Die Briefwahl wird zudem immer beliebter: 1998 gaben 16 Prozent der Wähler per Post ihre Stimme ab, gegenüber 4,9 Prozent im Einführungsjahr 1957. Eine Briefmarke muss der Wähler nicht zwingend verwenden, da im Bundeswahlgesetz festgelegt ist, dass Vater Staat der Post die Übermittlungskosten ersetzen muss.
C wie Chronologie
Für die Chronologie der Bundestagswahlen konnten Experten bisher auf die Wahlstatistik zurückgreifen. Die amtliche Sonderauszählung nach Alter und Geschlecht ist zum Leidwesen von Statistikern und Wahlforschern im Juni 1998 vom Bundestag abgeschafft worden. Bereits vor acht Jahren gab es keine Wahlstatistik, damals aus Gründen des Datenschutzes. Kritiker der Streichung, die Staat und Verwaltung schlanker machen soll, verweisen unter anderem auf mangelnde Möglichkeiten, ein Erstarken rechtsextremer Parteien oder Wahlmüdigkeit zu analysieren und gezielt zu bekämpfen.
D wie Direktmandat
Mit der Erststimme entscheiden Wähler nicht über die Stärke einer Partei im Bundestag, wohl aber über den Erfolg eines bestimmten Kandidaten: Gewinnt ein Kandidat in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen, zieht er direkt in den Bundestag ein, auch wenn er auf einem unteren Platz der Wahlliste seiner Partei steht. Mit diesem Direktmandat überholt er unter Umständen auf der Liste über ihm stehende Parteigenossen. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf ein direkt gewählter Kandidat trotzdem seinen Sitz behalten.
E wie Erstattung
Ein Erfolg bei der Bundestagswahl lässt die Kassen der siegreichen Parteien klingeln. Sie bekommen je nach Ergebnis einen Teil ihrer Wahlkampfkosten erstattet. Für die ersten vier Millionen Wählerstimmen erhalten sie jährlich 0,85 Euro pro Stimme aus dem Staatssäckel, wenn sie mindestens 0,5 Prozent aller Stimmen erkämpfen. Für jede weitere Stimme gibt es dann 0,70 Euro pro Jahr. Außerdem bekommen Parteien einen Zuschuss von 0,38 Euro auf jeden an sie gespendeten Euro. Im Wahljahr 1998 mit Bundestagswahl und vier Landtagswahlen bekamen die Parteien gut 240 Millionen Mark (123 Millionen Euro).
F wie Fünf-Prozent-Hürde
Mit der Fünf-Prozent-Hürde soll eine Zersplitterung des Parteienspektrums im Bundestag verhindert werden. Sie besagt, dass nur diejenigen Parteien in die Parlamente einziehen, die mindestens fünf Prozent aller Stimmen auf sich vereinigen können. Bei Bundestagswahlen gilt die Hürde seit 1953. In den ersten Bundestag waren 1949 noch acht Parteien eingezogen, darunter die KPD und die Bayernpartei. Die Parteien mussten nur in den einzelnen Ländern über fünf Prozent kommen. Die Fünf-Prozent-Hürde verletzt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht das Grundgesetz, auch wenn Stimmen für an der Sperrklausel gescheiterte Parteien unter den Tisch fallen.
G wie Grundmandatsklausel
Die Grundmandatsklausel ermöglicht das Durchbrechen der Fünf-Prozent-Hürde. Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate errungen hat, zieht sie nach dieser Klausel auch dann in den Bundestag ein, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat - und zwar gemäß ihrem Zweitstimmenanteil. Nach der Wiedervereinigung kam es erst einmal zur Anwendung dieser Regelung - Nutznießer war 1994 die PDS. Sie hatte vier von fünf Wahlkreisen im Osten Berlins gewonnen und kam deshalb entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses von 4,4 Prozent mit 26 weiteren Abgeordneten in den Bundestag. 1957 war zuletzt der Deutschen Partei mit Hilfe dieser Klausel der Einzug in den Bundestag gelungen.
H wie Hochrechnung
Nach Schließung der Wahllokale zeigen mehrere Hochrechnungen erste Erkenntnisse über das Wahlergebnis, die recht präzise sind und sich über den Abend hinweg dem vorläufigen amtlichen Endergebnis annähern. Für Hochrechnungen werden Ergebnisse von ausgewählten Stimmbezirken ausgewertet, die in ihrer Gesamtheit ein repräsentatives Bild ergeben. Von diesen Daten wird auf das Wahlergebnis geschlossen. Das Ergebnis der letzten Hochrechnung weicht für jede Partei nach Angaben der Forschungsgruppe Wahlen um maximal einen Prozentpunkt vom tatsächlichen Resultat ab.
I wie internationale Wähler
Auch Deutsche, die im Ausland leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen. Sie müssen dazu drei Wochen vorher als Wähler registriert sein. Die Anträge auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis bekommen sie in allen deutschen Botschaften und Konsulaten. Nach der Eintragung bekommen Auslandsdeutsche die Wahlunterlagen per Post zugeschickt. Bei der Wahl 1998 forderten 50.728 in aller Welt lebende Deutsche Wahlunterlagen an.
J wie Jungwähler
Rund 3,3 Millionen junge Menschen dürfen am 22. September zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl mitstimmen, 1,7 Millionen Männer und 1,6 Millionen Frauen. Das sind knapp 5,4 Prozent der insgesamt 61,2 Millionen Wahlberechtigten. Damit liegt die Zahl der Jungwähler in diesem Jahr höher als vor vier Jahren. Damals durften drei Millionen zum ersten Mal den Bundestag wählen. Die diesjährigen Erstwähler wurden zwischen dem 28. September 1980 und und dem 22. September 1984 geboren.
K wie Kandidatur
Vor der Bundestagswahl müssen die Parteien ihre Kandidaten für Wahlkreise und Landesliste nach demokratischen Regeln wählen. Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften präsentieren - 200 für den Kreisvorschlag, bis zu 2000 für die Landesliste. Außerdem muss der Bundeswahlleiter sie als Partei anerkennen. Auf den Listen der Parteien können auch Parteilose kandidieren. Ein Kandidat für den Bundestag muss das 18. Lebensjahr (bis 1972 war es das 25.) vollendet haben und seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
L wie Leihstimme
Leihstimmen sind eine Folge des Splittings in Erst- und Zweitstimme manches taktisch vorgehenden Wählers. So kann er mit der Erststimme den Kandidaten der von ihm eigentlich favorisierten Partei wählen, und die Zweitstimme dem potenziellen Koalitionspartner geben. Eine solche Taktik ist nur sinnvoll, wenn die gewünschte Koalition ohne Leihstimme voraussichtlich nicht überleben kann und die "eigene" Partei gut gepolstert ist. Von Leihstimmen anderer Parteien profitierten 1998 mit den Grünen, der PDS und FDP gleich drei Parteien - sie drohten an der Fünf-Prozent-Hürde zu scheitern. Die Grünen erhielten 4,97 Prozent Erststimmen und 6,7 Prozent der Zweitstimmen. Die PDS kam bei 4,9 Prozent Erststimmen auf 5,1 Prozent Zweitstimmen. Die FDP erhielt lediglich 3 Prozent der Erststimmen, aber 6,2 Prozent der Zweitstimmen.
M wie Mathematik
Das Umrechnen der Zweitstimmenanteile auf die Abgeordnetensitze erfolgt bei der Bundestagswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Zweitstimmen für eine Partei in einem Land werden dabei multipliziert mit der Zahl der dort zu vergebenden Sitze und dann geteilt durch die Gesamtzahl aller abgegebenen Zweitstimmen. Hat Partei X in einem Land, in dem 30 Sitze zu vergeben sind, 14.500 von 34.350 abgegebenen Stimmen erhalten, bekommt sie dort zwölf Sitze (14.500 mal 30 geteilt durch 34.350). Das Verfahren nach Hare-Niemeyer hat die d'Hondtsche Höchstzahlung abgelöst; es begünstigt minimal die kleineren Parteien.
N wie Nichtwähler
Nichtwähler sind unbekannte Wesen, oft gefürchtet als künftig "größte Partei". 1998 gaben mehr als 10,8 Millionen Wahlberechtigte keine Stimme ab - 17,8 Prozent der knapp 60,8 Millionen Wahlberechtigten. Wer nicht ins Wahllokal geht, hat nach Erkenntnissen von Wahlforschern entweder keine Benachrichtigung erhalten, andere technische Gründe - oder er hat kein Interesse an Politik. 1990 hatte die Wahlbeteiligung mit nur 77,8 Prozent einen historischen Tiefstand erreicht. Seit 1953 gaben regelmäßig mehr als 86 Prozent der (West-)Deutschen ihre Stimme ab - weit mehr als in den USA, wo 1996 gerade 48,8 Prozent vom Wahlrecht Gebrauch machten.
O wie Ostdeutschland
Durch Erfolge in Ostdeutschland will die PDS erneut direkt in den Bundestag einziehen: Dabei setzt sie vor allem auf sechs aussichtsreiche Wahlkreise im Berliner Ostteil, sowie auf Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. In Berlin will die PDS-Landesvorsitzende Petra Pau ihr Direktmandat verteidigen. Die frühere DDR-Wirtschaftsministerin Christa Luft und der Abgeordnete Manfred Müller, die 1998 Direktmandate holten, treten dagegen nicht mehr an. Im Durchschnitt kam die PDS 1998 in den östlichen Bundesländern auf einen Stimmenanteil von 21,6 Prozent.
P wie Parteien
Parteien müssen in Deutschland nicht offiziell zugelassen werden. Allerdings prüft der Bundeswahlleiter vor der Teilnahme einer Partei an der Bundestagswahl deren Parteieigenschaft. Dabei nimmt er nicht die Ziele unter die Lupe, sondern prüft, ob sie eine Struktur besitzt, die auf die Ernsthaftigkeit ihrer Ziele schließen lässt. In diesem Jahr wurden 24 Parteien vom Bundeswahlleiter anerkannt. SPD, Grüne, FDP, PDS, und die NPD treten in allen 16 Ländern an, die CDU und die Schill-Partei in 15 Ländern und die CSU nur in Bayern.
Q wie qualifizierte Mehrheit
Um eine neue Bundesregierung zu bilden, bedarf es einer qualifizierten Mehrheit im Bundestag. Die einfache Mehrheit - stärkste Fraktion war 1998 die SPD mit 298 von 669 Sitzen - reicht dazu in der Regel nicht aus. Um die absolute Mehrheit zu erreichen, muss wahrscheinlich auch in diesem Jahr eine Koalition aus mindestens zwei Parteien gebildet werden. Nur in wenigen Landtagen hält eine Partei allein die absolute Mehrheit: In Niedersachsen die SPD, in Sachsen, Thüringen und dem Saarland die CDU und in Bayern die CSU.
R wie Recht
Jeder Deutsche, der 18 Jahre alt ist und mindestens seit drei Monaten in Deutschland wohnt, kann nach dem Grundgesetz bei der Bundestagswahl seine Stimme abgeben. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Menschen, die unter Betreuung stehen, auf Grund eines Strafurteils in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wurden oder denen das Wahlrecht aberkannt worden ist. Bis 1972 durfte erst ab dem 21. Lebensjahr gewählt werden. Das Frauenwahlrecht ist eine Errungenschaft der November-Revolution von 1918.
S wie Splitterparteien
Bei jeder Bundestagswahl treten diverse Parteien an, die wegen der Fünf-Prozent-Hürde kaum Chancen haben, in den Bundestag einzuziehen. Diese Splittergruppen erzielen oftmals Anteile weit unter einem Prozent und werden beim Ergebnis als "Sonstige" zusammengefasst. In der Geschichte der Bundesrepublik wurden bisher mehr als 700 Parteien und politische Gruppierungen gegründet, aber nur 303 überstanden die Prüfungskriterien und werden in einer Statistik des Bundeswahlleiters offiziell geführt. Die meisten von ihnen verschwanden aber wieder. Auch in diesem Jahr stellen sich wieder einige Kleinparteien erstmals zur Wahl, darunter etwa die "Partei Rechtstaatlicher Offensive", besser bekannt als die "Schill-Partei", des umstrittenen Hamburger Innensenators Ronald Schill. Die meisten Splitterparteien treten nicht in allen Bundesländern an.
T wie Trend
Fernsehanstalten verbreiten am Wahltag mit Gongschlag 18.00 Uhr - der Schließung der Wahllokale - bereits eine Wahlprognose, an der schon vor der ersten Hochrechnung ein Trend abgelesen werden kann. Sie basiert auf einer Meinungsumfrage vor den Wahllokalen. Am 22. September will die Forschungsgruppe Wahlen etwa 30.000 zufällig ausgesuchte Wähler bitten, einen Fragebogen auszufüllen. Die Antworten werden von den Instituten auch gewichtet, die Kriterien bleiben dabei Geheimnis der Meinungsforscher.
U wie Unabhängige
Kandidaten können nicht nur für eine Partei, sondern auch als Unabhängige zur Bundestagswahl antreten. Dazu müssen sie dem Kreiswahlleiter 200 Unterstützungsunterschriften aus ihrem Wahlkreis vorlegen. 1969 erhielt etwa der Bonner CDU- Oberbürgermeister Wilhelm Daniels als Einzelkandidat (die CDU hatte einen Anderen aufgestellt) gut 20 Prozent der Stimmen im Wahlkreis. Aber nur 1949 gelang es drei Unabhängigen, ins Parlament einzuziehen.
V wie Verhältniswahl
Für die Bundestagswahl gilt seit 1953 das personalisierte Verhältniswahlrecht. Jede Partei erhält so viele Sitze, wie ihrem Anteil der Stimmen entsprechen. Bei einer Mehrheitswahl gewinnt dagegen derjenige Kandidat ein Mandat, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit bekommt. Die Stimmen für seine Gegner verfallen. Ein solches System existiert zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien und den USA. Da das reine Verhältniswahlrecht zwar gerecht, aber anonym ist, können Wähler in Deutschland zusätzlich mit der Erststimme zwischen den Kandidaten des Wahlkreises entscheiden, was aber kaum Einfluss auf die Mandatsverteilung hat und nur im Falle von Überhangsmandaten zum Tragen kommt.
W wie Wahlkreise
Bei der Bundestagswahl 2002 wurden die Wahlkreise auf 299 reduziert, in denen je ein Direktkandidat für den Bundestag gewählt wird. Seit der Wiedervereinigung war Deutschland bisher in 328 Wahlkreise unterteilt. Die Änderung in diesem Wahljahr ergibt sich aus dem 13. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 15. November 1996. Eine Wahlkommission teilt die Wahlkreise nach Vorgaben des Bundeswahlgesetzes ein. So müssen die Wahlkreise von der Bevölkerungszahl her in etwa gleich groß sein und Ländergrenzen berücksichtigen. Weicht die Bevölkerungszahl um mehr als ein Drittel vom Durchschnitt der Wahlkreise ab, muss ein Neuzuschnitt erfolgen. Für die Bundestagswahl 2002 wurden deshalb gegenüber 1998 gleich 75 Wahlkreise neu abgegrenzt.
X wie der "Fall X"
Jeder Wahlberechtigte kann die Bundestagswahl etwa wegen Verfahrensfehlern anfechten. Der Einspruch wird zunächst vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestages geprüft, der eine Empfehlung an das Parlament gibt. Möglich ist danach eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. 1994 lag dem Wahlprüfungsausschuss der Rekord von 101 Einsprüchen vor. Alle wurden abgelehnt. Der Ausschuss kann auch dann ablehnen, wenn zwar Wahlfehler vorlagen, diese aber keinen Einfluss auf die Mandatsverteilung haben. Seit 1949 war bei Bundestagswahlen noch keine Anfechtung erfolgreich. Im Hamburg trat allerdings der "Fall X" ein, als das Landesverfassungsgericht 1993 die Wahl von 1991 annullierte und Neuwahlen anordnete.
Y wie Youngster
Jüngster Abgeordneter im jetzigen Bundestag ist der 26-jährige Carsten Schneider. Der gelernte Bankkaufmann sitzt seit 1998 für die SPD im Parlament. Der gebürtige Erfurter hat eine steile Karriere hinter sich - im August 1995 wurde er SPD-Mitglied, einen Monat später war er schon im SPD-Kreisvorstand. Seit 1999 ist er im SPD-Landesvorstand Thüringen.
Z wie Zweitstimme
Die Zweitstimme ist bei der Bundestagswahl keineswegs zweitrangig. Mit dieser Stimme entscheiden sich die Wähler für die Landesliste einer Partei und bestimmen damit über die Zusammensetzung des künftigen Bundestages. Mit der Erststimme können sie zwar bestimmen, welcher Kandidat ihres Wahlkreises direkt in das Parlament gewählt wird. Entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme. Manche Wähler splitten ihre Stimmen, zum Beispiel um eine gewünschte Koalition zu stützen: Die Erststimme für den Kandidaten einer Partei, die Zweitstimme für die Liste einer anderen.
Ä wie Ältester Abgeordneter
Der älteste in den Bundestag gewählte Kandidat hat nach der Wahl eine besondere Aufgabe: Er eröffnet als so genannter Alterspräsident die erste, konstituierende Sitzung des neu gewählten Parlaments. Nach der Wahl 1998 war der PDS-Bundestagsabgeordnete Fred Gebhardt mit 70 Jahren Alterspräsident. 1994 war der am 18. Februar 2001 gestorbene ehemalige DDR-Schriftsteller Stefan Heym mit 81 Jahren Alterspräsident. Drei Mal hintereinander war der ehemalige Bundeskanzler und spätere SPD-Ehrenvorsitzende Willy Brandt Alterspräsident, zuletzt 1990 mit 77 Jahren.
Ö wie Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Jeder Wahlkreis ist in Stimmbezirke mit je einem Wahllokal unterteilt. Betreut werden diese von ehrenamtlichen Wahlhelfern. Vor der Wahl rufen die Kommunen vor allem bei staatlichen Angestellten zur Übernahme dieses Ehrenamtes auf. Die Bundeswahlordnung legt genau fest, wie die Wahlkabinen eingerichtet sein müssen - zum Beispiel, dass dort ein Stift bereit liegen soll. Nach Schließung werden die Stimmen noch im Wahllokal gezählt und an den Kreiswahlleiter weitergegeben, der sie an Landes- und schließlich Bundeswahlleiter weiterreicht.
Ü wie Überhangmandate
Überhangmandate sind Folge des seit 1953 in der Bundesrepublik geltenden Systems der personalisierten Verhältniswahl. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr durch die Erststimmen direkt gewählte Kandidaten in den Bundestag entsendet, als sie nach Zweitstimmen Sitze gewonnen hat. Bei der Bundestagswahl 1998 gab es 13 Überhangmandate - alle ausschließlich für die SPD. Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Regelung als verfassungsgemäß bezeichnet.
A wie Abgeordnete
Die Abgeordneten des Bundestages werden laut Grundgesetz "in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" bestimmt. Auch die über Parteilisten gewählten Parlamentarier sind danach "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Das am 22. September neu zu wählende Parlament soll zunächst 598 Abgeordnete umfassen. 1998 waren es noch 656, mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 15. November 1996 wurde die Zahl jedoch zurückgeschraubt. Eventuell zu vergebende Überhangmandate - 1998 waren es 13 - kämen hinzu. Mit 299 Sitzen wird die Hälfte der Mandate über die Wahlkreise an dort erfolgreiche Direktkandidaten vergeben. Die anderen Abgeordneten rücken per Landeslisten der Parteien über die wichtige Zweitstimme in den Bundestag. Im 1998 gewählten Parlament waren 69,1 Prozent Männer und 30,9 Prozent Frauen.
B wie Briefwahl
Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat seit 1957 die Möglichkeit, seine Stimme per Post abzugeben. Der Wahlbenachrichtigung liegt ein Formular bei, mit dem die Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und einem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr beim Kreiswahlleiter eingehen. Die Briefwahl wird zudem immer beliebter: 1998 gaben 16 Prozent der Wähler per Post ihre Stimme ab, gegenüber 4,9 Prozent im Einführungsjahr 1957. Eine Briefmarke muss der Wähler nicht zwingend verwenden, da im Bundeswahlgesetz festgelegt ist, dass Vater Staat der Post die Übermittlungskosten ersetzen muss.
C wie Chronologie
Für die Chronologie der Bundestagswahlen konnten Experten bisher auf die Wahlstatistik zurückgreifen. Die amtliche Sonderauszählung nach Alter und Geschlecht ist zum Leidwesen von Statistikern und Wahlforschern im Juni 1998 vom Bundestag abgeschafft worden. Bereits vor acht Jahren gab es keine Wahlstatistik, damals aus Gründen des Datenschutzes. Kritiker der Streichung, die Staat und Verwaltung schlanker machen soll, verweisen unter anderem auf mangelnde Möglichkeiten, ein Erstarken rechtsextremer Parteien oder Wahlmüdigkeit zu analysieren und gezielt zu bekämpfen.
D wie Direktmandat
Mit der Erststimme entscheiden Wähler nicht über die Stärke einer Partei im Bundestag, wohl aber über den Erfolg eines bestimmten Kandidaten: Gewinnt ein Kandidat in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen, zieht er direkt in den Bundestag ein, auch wenn er auf einem unteren Platz der Wahlliste seiner Partei steht. Mit diesem Direktmandat überholt er unter Umständen auf der Liste über ihm stehende Parteigenossen. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf ein direkt gewählter Kandidat trotzdem seinen Sitz behalten.
E wie Erstattung
Ein Erfolg bei der Bundestagswahl lässt die Kassen der siegreichen Parteien klingeln. Sie bekommen je nach Ergebnis einen Teil ihrer Wahlkampfkosten erstattet. Für die ersten vier Millionen Wählerstimmen erhalten sie jährlich 0,85 Euro pro Stimme aus dem Staatssäckel, wenn sie mindestens 0,5 Prozent aller Stimmen erkämpfen. Für jede weitere Stimme gibt es dann 0,70 Euro pro Jahr. Außerdem bekommen Parteien einen Zuschuss von 0,38 Euro auf jeden an sie gespendeten Euro. Im Wahljahr 1998 mit Bundestagswahl und vier Landtagswahlen bekamen die Parteien gut 240 Millionen Mark (123 Millionen Euro).
F wie Fünf-Prozent-Hürde
Mit der Fünf-Prozent-Hürde soll eine Zersplitterung des Parteienspektrums im Bundestag verhindert werden. Sie besagt, dass nur diejenigen Parteien in die Parlamente einziehen, die mindestens fünf Prozent aller Stimmen auf sich vereinigen können. Bei Bundestagswahlen gilt die Hürde seit 1953. In den ersten Bundestag waren 1949 noch acht Parteien eingezogen, darunter die KPD und die Bayernpartei. Die Parteien mussten nur in den einzelnen Ländern über fünf Prozent kommen. Die Fünf-Prozent-Hürde verletzt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht das Grundgesetz, auch wenn Stimmen für an der Sperrklausel gescheiterte Parteien unter den Tisch fallen.
G wie Grundmandatsklausel
Die Grundmandatsklausel ermöglicht das Durchbrechen der Fünf-Prozent-Hürde. Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate errungen hat, zieht sie nach dieser Klausel auch dann in den Bundestag ein, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat - und zwar gemäß ihrem Zweitstimmenanteil. Nach der Wiedervereinigung kam es erst einmal zur Anwendung dieser Regelung - Nutznießer war 1994 die PDS. Sie hatte vier von fünf Wahlkreisen im Osten Berlins gewonnen und kam deshalb entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses von 4,4 Prozent mit 26 weiteren Abgeordneten in den Bundestag. 1957 war zuletzt der Deutschen Partei mit Hilfe dieser Klausel der Einzug in den Bundestag gelungen.
H wie Hochrechnung
Nach Schließung der Wahllokale zeigen mehrere Hochrechnungen erste Erkenntnisse über das Wahlergebnis, die recht präzise sind und sich über den Abend hinweg dem vorläufigen amtlichen Endergebnis annähern. Für Hochrechnungen werden Ergebnisse von ausgewählten Stimmbezirken ausgewertet, die in ihrer Gesamtheit ein repräsentatives Bild ergeben. Von diesen Daten wird auf das Wahlergebnis geschlossen. Das Ergebnis der letzten Hochrechnung weicht für jede Partei nach Angaben der Forschungsgruppe Wahlen um maximal einen Prozentpunkt vom tatsächlichen Resultat ab.
I wie internationale Wähler
Auch Deutsche, die im Ausland leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen. Sie müssen dazu drei Wochen vorher als Wähler registriert sein. Die Anträge auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis bekommen sie in allen deutschen Botschaften und Konsulaten. Nach der Eintragung bekommen Auslandsdeutsche die Wahlunterlagen per Post zugeschickt. Bei der Wahl 1998 forderten 50.728 in aller Welt lebende Deutsche Wahlunterlagen an.
J wie Jungwähler
Rund 3,3 Millionen junge Menschen dürfen am 22. September zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl mitstimmen, 1,7 Millionen Männer und 1,6 Millionen Frauen. Das sind knapp 5,4 Prozent der insgesamt 61,2 Millionen Wahlberechtigten. Damit liegt die Zahl der Jungwähler in diesem Jahr höher als vor vier Jahren. Damals durften drei Millionen zum ersten Mal den Bundestag wählen. Die diesjährigen Erstwähler wurden zwischen dem 28. September 1980 und und dem 22. September 1984 geboren.
K wie Kandidatur
Vor der Bundestagswahl müssen die Parteien ihre Kandidaten für Wahlkreise und Landesliste nach demokratischen Regeln wählen. Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften präsentieren - 200 für den Kreisvorschlag, bis zu 2000 für die Landesliste. Außerdem muss der Bundeswahlleiter sie als Partei anerkennen. Auf den Listen der Parteien können auch Parteilose kandidieren. Ein Kandidat für den Bundestag muss das 18. Lebensjahr (bis 1972 war es das 25.) vollendet haben und seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
L wie Leihstimme
Leihstimmen sind eine Folge des Splittings in Erst- und Zweitstimme manches taktisch vorgehenden Wählers. So kann er mit der Erststimme den Kandidaten der von ihm eigentlich favorisierten Partei wählen, und die Zweitstimme dem potenziellen Koalitionspartner geben. Eine solche Taktik ist nur sinnvoll, wenn die gewünschte Koalition ohne Leihstimme voraussichtlich nicht überleben kann und die "eigene" Partei gut gepolstert ist. Von Leihstimmen anderer Parteien profitierten 1998 mit den Grünen, der PDS und FDP gleich drei Parteien - sie drohten an der Fünf-Prozent-Hürde zu scheitern. Die Grünen erhielten 4,97 Prozent Erststimmen und 6,7 Prozent der Zweitstimmen. Die PDS kam bei 4,9 Prozent Erststimmen auf 5,1 Prozent Zweitstimmen. Die FDP erhielt lediglich 3 Prozent der Erststimmen, aber 6,2 Prozent der Zweitstimmen.
M wie Mathematik
Das Umrechnen der Zweitstimmenanteile auf die Abgeordnetensitze erfolgt bei der Bundestagswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Zweitstimmen für eine Partei in einem Land werden dabei multipliziert mit der Zahl der dort zu vergebenden Sitze und dann geteilt durch die Gesamtzahl aller abgegebenen Zweitstimmen. Hat Partei X in einem Land, in dem 30 Sitze zu vergeben sind, 14.500 von 34.350 abgegebenen Stimmen erhalten, bekommt sie dort zwölf Sitze (14.500 mal 30 geteilt durch 34.350). Das Verfahren nach Hare-Niemeyer hat die d'Hondtsche Höchstzahlung abgelöst; es begünstigt minimal die kleineren Parteien.
N wie Nichtwähler
Nichtwähler sind unbekannte Wesen, oft gefürchtet als künftig "größte Partei". 1998 gaben mehr als 10,8 Millionen Wahlberechtigte keine Stimme ab - 17,8 Prozent der knapp 60,8 Millionen Wahlberechtigten. Wer nicht ins Wahllokal geht, hat nach Erkenntnissen von Wahlforschern entweder keine Benachrichtigung erhalten, andere technische Gründe - oder er hat kein Interesse an Politik. 1990 hatte die Wahlbeteiligung mit nur 77,8 Prozent einen historischen Tiefstand erreicht. Seit 1953 gaben regelmäßig mehr als 86 Prozent der (West-)Deutschen ihre Stimme ab - weit mehr als in den USA, wo 1996 gerade 48,8 Prozent vom Wahlrecht Gebrauch machten.
O wie Ostdeutschland
Durch Erfolge in Ostdeutschland will die PDS erneut direkt in den Bundestag einziehen: Dabei setzt sie vor allem auf sechs aussichtsreiche Wahlkreise im Berliner Ostteil, sowie auf Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. In Berlin will die PDS-Landesvorsitzende Petra Pau ihr Direktmandat verteidigen. Die frühere DDR-Wirtschaftsministerin Christa Luft und der Abgeordnete Manfred Müller, die 1998 Direktmandate holten, treten dagegen nicht mehr an. Im Durchschnitt kam die PDS 1998 in den östlichen Bundesländern auf einen Stimmenanteil von 21,6 Prozent.
P wie Parteien
Parteien müssen in Deutschland nicht offiziell zugelassen werden. Allerdings prüft der Bundeswahlleiter vor der Teilnahme einer Partei an der Bundestagswahl deren Parteieigenschaft. Dabei nimmt er nicht die Ziele unter die Lupe, sondern prüft, ob sie eine Struktur besitzt, die auf die Ernsthaftigkeit ihrer Ziele schließen lässt. In diesem Jahr wurden 24 Parteien vom Bundeswahlleiter anerkannt. SPD, Grüne, FDP, PDS, und die NPD treten in allen 16 Ländern an, die CDU und die Schill-Partei in 15 Ländern und die CSU nur in Bayern.
Q wie qualifizierte Mehrheit
Um eine neue Bundesregierung zu bilden, bedarf es einer qualifizierten Mehrheit im Bundestag. Die einfache Mehrheit - stärkste Fraktion war 1998 die SPD mit 298 von 669 Sitzen - reicht dazu in der Regel nicht aus. Um die absolute Mehrheit zu erreichen, muss wahrscheinlich auch in diesem Jahr eine Koalition aus mindestens zwei Parteien gebildet werden. Nur in wenigen Landtagen hält eine Partei allein die absolute Mehrheit: In Niedersachsen die SPD, in Sachsen, Thüringen und dem Saarland die CDU und in Bayern die CSU.
R wie Recht
Jeder Deutsche, der 18 Jahre alt ist und mindestens seit drei Monaten in Deutschland wohnt, kann nach dem Grundgesetz bei der Bundestagswahl seine Stimme abgeben. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Menschen, die unter Betreuung stehen, auf Grund eines Strafurteils in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wurden oder denen das Wahlrecht aberkannt worden ist. Bis 1972 durfte erst ab dem 21. Lebensjahr gewählt werden. Das Frauenwahlrecht ist eine Errungenschaft der November-Revolution von 1918.
S wie Splitterparteien
Bei jeder Bundestagswahl treten diverse Parteien an, die wegen der Fünf-Prozent-Hürde kaum Chancen haben, in den Bundestag einzuziehen. Diese Splittergruppen erzielen oftmals Anteile weit unter einem Prozent und werden beim Ergebnis als "Sonstige" zusammengefasst. In der Geschichte der Bundesrepublik wurden bisher mehr als 700 Parteien und politische Gruppierungen gegründet, aber nur 303 überstanden die Prüfungskriterien und werden in einer Statistik des Bundeswahlleiters offiziell geführt. Die meisten von ihnen verschwanden aber wieder. Auch in diesem Jahr stellen sich wieder einige Kleinparteien erstmals zur Wahl, darunter etwa die "Partei Rechtstaatlicher Offensive", besser bekannt als die "Schill-Partei", des umstrittenen Hamburger Innensenators Ronald Schill. Die meisten Splitterparteien treten nicht in allen Bundesländern an.
T wie Trend
Fernsehanstalten verbreiten am Wahltag mit Gongschlag 18.00 Uhr - der Schließung der Wahllokale - bereits eine Wahlprognose, an der schon vor der ersten Hochrechnung ein Trend abgelesen werden kann. Sie basiert auf einer Meinungsumfrage vor den Wahllokalen. Am 22. September will die Forschungsgruppe Wahlen etwa 30.000 zufällig ausgesuchte Wähler bitten, einen Fragebogen auszufüllen. Die Antworten werden von den Instituten auch gewichtet, die Kriterien bleiben dabei Geheimnis der Meinungsforscher.
U wie Unabhängige
Kandidaten können nicht nur für eine Partei, sondern auch als Unabhängige zur Bundestagswahl antreten. Dazu müssen sie dem Kreiswahlleiter 200 Unterstützungsunterschriften aus ihrem Wahlkreis vorlegen. 1969 erhielt etwa der Bonner CDU- Oberbürgermeister Wilhelm Daniels als Einzelkandidat (die CDU hatte einen Anderen aufgestellt) gut 20 Prozent der Stimmen im Wahlkreis. Aber nur 1949 gelang es drei Unabhängigen, ins Parlament einzuziehen.
V wie Verhältniswahl
Für die Bundestagswahl gilt seit 1953 das personalisierte Verhältniswahlrecht. Jede Partei erhält so viele Sitze, wie ihrem Anteil der Stimmen entsprechen. Bei einer Mehrheitswahl gewinnt dagegen derjenige Kandidat ein Mandat, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit bekommt. Die Stimmen für seine Gegner verfallen. Ein solches System existiert zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien und den USA. Da das reine Verhältniswahlrecht zwar gerecht, aber anonym ist, können Wähler in Deutschland zusätzlich mit der Erststimme zwischen den Kandidaten des Wahlkreises entscheiden, was aber kaum Einfluss auf die Mandatsverteilung hat und nur im Falle von Überhangsmandaten zum Tragen kommt.
W wie Wahlkreise
Bei der Bundestagswahl 2002 wurden die Wahlkreise auf 299 reduziert, in denen je ein Direktkandidat für den Bundestag gewählt wird. Seit der Wiedervereinigung war Deutschland bisher in 328 Wahlkreise unterteilt. Die Änderung in diesem Wahljahr ergibt sich aus dem 13. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 15. November 1996. Eine Wahlkommission teilt die Wahlkreise nach Vorgaben des Bundeswahlgesetzes ein. So müssen die Wahlkreise von der Bevölkerungszahl her in etwa gleich groß sein und Ländergrenzen berücksichtigen. Weicht die Bevölkerungszahl um mehr als ein Drittel vom Durchschnitt der Wahlkreise ab, muss ein Neuzuschnitt erfolgen. Für die Bundestagswahl 2002 wurden deshalb gegenüber 1998 gleich 75 Wahlkreise neu abgegrenzt.
X wie der "Fall X"
Jeder Wahlberechtigte kann die Bundestagswahl etwa wegen Verfahrensfehlern anfechten. Der Einspruch wird zunächst vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestages geprüft, der eine Empfehlung an das Parlament gibt. Möglich ist danach eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. 1994 lag dem Wahlprüfungsausschuss der Rekord von 101 Einsprüchen vor. Alle wurden abgelehnt. Der Ausschuss kann auch dann ablehnen, wenn zwar Wahlfehler vorlagen, diese aber keinen Einfluss auf die Mandatsverteilung haben. Seit 1949 war bei Bundestagswahlen noch keine Anfechtung erfolgreich. Im Hamburg trat allerdings der "Fall X" ein, als das Landesverfassungsgericht 1993 die Wahl von 1991 annullierte und Neuwahlen anordnete.
Y wie Youngster
Jüngster Abgeordneter im jetzigen Bundestag ist der 26-jährige Carsten Schneider. Der gelernte Bankkaufmann sitzt seit 1998 für die SPD im Parlament. Der gebürtige Erfurter hat eine steile Karriere hinter sich - im August 1995 wurde er SPD-Mitglied, einen Monat später war er schon im SPD-Kreisvorstand. Seit 1999 ist er im SPD-Landesvorstand Thüringen.
Z wie Zweitstimme
Die Zweitstimme ist bei der Bundestagswahl keineswegs zweitrangig. Mit dieser Stimme entscheiden sich die Wähler für die Landesliste einer Partei und bestimmen damit über die Zusammensetzung des künftigen Bundestages. Mit der Erststimme können sie zwar bestimmen, welcher Kandidat ihres Wahlkreises direkt in das Parlament gewählt wird. Entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme. Manche Wähler splitten ihre Stimmen, zum Beispiel um eine gewünschte Koalition zu stützen: Die Erststimme für den Kandidaten einer Partei, die Zweitstimme für die Liste einer anderen.
Ä wie Ältester Abgeordneter
Der älteste in den Bundestag gewählte Kandidat hat nach der Wahl eine besondere Aufgabe: Er eröffnet als so genannter Alterspräsident die erste, konstituierende Sitzung des neu gewählten Parlaments. Nach der Wahl 1998 war der PDS-Bundestagsabgeordnete Fred Gebhardt mit 70 Jahren Alterspräsident. 1994 war der am 18. Februar 2001 gestorbene ehemalige DDR-Schriftsteller Stefan Heym mit 81 Jahren Alterspräsident. Drei Mal hintereinander war der ehemalige Bundeskanzler und spätere SPD-Ehrenvorsitzende Willy Brandt Alterspräsident, zuletzt 1990 mit 77 Jahren.
Ö wie Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Jeder Wahlkreis ist in Stimmbezirke mit je einem Wahllokal unterteilt. Betreut werden diese von ehrenamtlichen Wahlhelfern. Vor der Wahl rufen die Kommunen vor allem bei staatlichen Angestellten zur Übernahme dieses Ehrenamtes auf. Die Bundeswahlordnung legt genau fest, wie die Wahlkabinen eingerichtet sein müssen - zum Beispiel, dass dort ein Stift bereit liegen soll. Nach Schließung werden die Stimmen noch im Wahllokal gezählt und an den Kreiswahlleiter weitergegeben, der sie an Landes- und schließlich Bundeswahlleiter weiterreicht.
Ü wie Überhangmandate
Überhangmandate sind Folge des seit 1953 in der Bundesrepublik geltenden Systems der personalisierten Verhältniswahl. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr durch die Erststimmen direkt gewählte Kandidaten in den Bundestag entsendet, als sie nach Zweitstimmen Sitze gewonnen hat. Bei der Bundestagswahl 1998 gab es 13 Überhangmandate - alle ausschließlich für die SPD. Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Regelung als verfassungsgemäß bezeichnet.