Gericht tritt beim Verkauf per Internet die Bremse

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Gericht tritt beim Verkauf per Internet die Bremse

 
15.02.02 14:51
Die Handelskette Edeka darf die umstrittene Aktion "Jetzt schlägt's Punto" nicht mehr im Internet anbieten.

Die Handelskette Edeka darf die umstrittene Aktion "Jetzt schlägt's Punto" nicht mehr im Internet anbieten. Das Kopplungsangebot sei irreführend und ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Freitag. Die Richter wiesen damit die Edeka-Berufung gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln zurück. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zulässig.

Edeka hatte in der befristeten Kampagne für zwei verschiedene Verkaufspakete geworben. Technische Geräte oder eine Berlin-Reise waren - jeweils kombiniert mit einem Fiat-Punto - für 12 526 Euro (24 500 Mark) angeboten worden. Dagegen hatte der italienische Autobauer geklagt (Az.: 6 U 180/01).

Nach Ansicht des OLG ist die Edeka-Offerte unzulässig, weil für den Kunden der Preisvergleich extrem erschwert werde. In dem Verfahren vor dem 6. Zivilsenat ging es ausschließlich um die Internet-Werbung "eworld24" der neukauf Markt GmbH.

Edeka hatte das Punto-Paket allerdings auch in einigen süddeutschen Filialen angeboten. Dies war vom Oberlandesgericht Karlsruhe im August 2001 grundsätzlich genehmigt worden. Die Pakete enthielten neben dem Auto unter anderem einen Motorroller, Drucker und eine Spiegelreflexkamera.

Quelle: wiwo.de / dpa

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