Eigenheimzulage kassieren, ohne Hausbau: JETZT !

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Sportler:

Eigenheimzulage kassieren, ohne Hausbau: JETZT !

 
10.12.02 15:22
Gemäss §17 EigZulG erhält man Eigenheimzulage auf den Kauf von Genossenschaftsanteilen.

Auszug aus dem Gesetzblatt:

Erwerb von Anteilen an einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft

Allgemeine steuerliche Belastung: Keine. Halten von Genossenschaftsanteilen als solches ist ohne Besteuerung (Besteuerung von Dividenden hier ohne Bedeutung).
Gewährung einer Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz
mit Fördergrundbetrag, gegebenenfalls auch Kinderzulage (§ 17 EigZulG).
Erwerb von Geschäftsanteilen in Höhe von mindestens 10.000 Mark an
einer nach dem 01.01.95 in das Genossenschaftsregister eingetragenen
eigentumsorientierten Genossenschaft. Mitgliedern muss bei Umwandlung
in Wohnungseigentum satzungsgemäß ein Erwerbsrecht eingeräumt sein
(§ 17 Abs. 1 Satz 2 EigZulG).
Geleistete Einlage (Kaufpreis der erworbenen Anteile, bei späterem
Zukauf entsprechende Erhöhung ab dem Erwerbsjahr).
8 Jahre je 3 % der Bemessungsgrundlage, aber höchstens
2.400 Mark/Jahr.
8 Jahre je 500 Mark für jedes haushaltsangehörige Kind, für das Kindergeld
oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird.
Die Summe aller jährlichen Fördergrundbeträge und Kinderzulagen darf die
Bemessungsgrundlage nicht überschreiten.
Ab dem Jahr des Beitritts zur Genossenschaft insgesamt 8 Jahre.
Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) im ersten Jahr des
Förderanspruchs und dem Vorjahr zusammengerechnet nicht
über 320.000 Mark (zusammen veranlagte Eheleute) bzw. 160.000 Mark
(Alleinstehende).
Erhöhung dieser Grenzen für jedes Kind um 60.000 Mark.
Anspruch pro Person: „nur einmal im Leben“ (also ein Genossenschaftsbeitritt;
bei Eheleuten kann jeder einmal beitreten, bei derselben Genossenschaft oder
einer anderen).
Wird später für Neubau oder Kauf einer eigengenutzten Wohnung eine
Eigenheimzulage (nach Kapitel 2.1.1) gewährt, so wird die Förderung für
Genossenschaftsanteile angerechnet.


Also, wer noch nichts gemacht hat, der sollte sich wenigstens einmal von seinem Steuerberater informieren lassen. Einen Monat hat man noch Zeit, dem Staat ein Schnippchen zu schlagen.

Willi1:

Wenn MaMoe das liesst ...

 
10.12.02 15:31
Sportler:

Normalerweise sind mind. 12% Rendite normal.

 
10.12.02 15:58
man schlägt zudem mehrere Fliegen mit einer Klappe:
1.) man kassiert noch die Eigenheimzulage für 8 Jahre vor der Kastration eben dieser;
2.) man kann relativ sicher Geld anlegen, ohne dabei steuerliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen;
3.) die Rendite ist steuerfrei
4.) es funktioniert schon mit dem relativ geringen Betrag von 5200.-€, der dann aber für 8 Jahre fest liegt. Aber bei steuerfreien 12% ist das total in Ordnung.

Man sollte sich jedoch genau kundig machen beim Steuerberater und sich eine Wohnungsbaugenossenschaft herauspicken, die "Bonitätsstufe "AAA"" vorweisen kann, dann als "Genosse" haftet man mit dem gesamten eingezahlten Betrag.
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