Die Regierungspläne zur Gemeinde-Wirtschaftsteuer im Einzelnen
Berlin (dpa) - Die Regierungspläne zur Gemeindefinanzreform 2004 bestehen aus der Umwandlung der Gewerbesteuer in eine Gemeinde- Wirtschaftsteuer und der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Beides zusammen soll die Kommunen 2004 um 4,5 Milliarden und von 2005 an jährlich um 5 Milliarden Euro entlasten.
Beides wird in verschiedenen Gesetzen geregelt. Hier geht es um die Änderungen der bisherigen Gewerbesteuer, die nach allen Verrechnungen von Einzelelementen den Städten und Gemeinden folgende Beträge zusätzlich bringen soll: 2,5 Milliarden in 2004, 3,1 Milliarden in 2007 und 2,9 Milliarden in 2008.
Im Einzelnen ist geplant:
- Die Regierung will die heutige kommunale Gewerbesteuer zu einer neuen «Gemeinde-Wirtschaftsteuer» machen: durch die grundsätzliche Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuerpflicht und durch den Verzicht auf eine Substanzbesteuerung. Die Gewerbesteuer wird so zu einer reinen Ertrags- oder Gewinnsteuer. Zinsen aus langfristigen Krediten sowie Mieten aus Wirtschaftsgütern sollen nicht länger als Element der Ertragskraft eines Unternehmens besteuert werden. Dagegen pochen die Kommunen auf die bisherige SPD-Zusage, die Substanzbesteuerung (zum Beispiel Zinsen aus langfristigen Darlehen) auf sonstige Zinsen, Mieten und Leasingraten auszuweiten.
- Freiberufler wie Ärzte und Anwälte sollen ihre Gewerbesteuerschuld bei der Einkommensteuer verrechnen können und so in den meisten Fällen unter dem Strich keine höheren Steuerlasten tragen. Nur wer in Gemeinden mit einem Hebesatz (Steuer) von mehr als 380 Punkten tätig ist, wird unter dem Strich trotz Verrechnungen bei der Einkommensteuer mit Restbeträgen belastet. Durch die Annäherung der neuen Steuer an die Einkommensteuer werden für Freiberufler keine Extra-Erklärungen beim Finanzamt nötig, für Gewerbetreibende wird das Steuerverfahren entbürokratisiert.
- Weiteres Element ist ein neuer, gestaffelter Freibetrag. Bei Einkünften bis zu 25 000 Euro muss die Steuer nicht gezahlt werden. Bis 50 000 Euro wird der Vorteil schrittweise auf Null abgeschmolzen.
- Zugleich wird die Messzahl als Teil des Steuertarifs von 5 auf 3 Prozent gesenkt. Die Kommunen behalten ihr autonomes Hebesatzrecht und können damit selbst über den Besteuerungsumfang der Kommunalsteuer entscheiden.
- Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird von 2,2 auf 3,6 Prozent erhöht: Die zusätzlichen 1,87 Milliarden Euro sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern abgegeben werden.
- Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit der Besteuerung anfallen, sollen künftig weder bei der neuen Gemeinde-Wirtschaftsteuer noch bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer belastungsmindernd abgezogen werden dürfen.
- Als Ersatz für die Substanzbesteuerung sind die Mindestbesteuerung für Unternehmen durch Begrenzung der Gewinn-Verlust-Verrechnung (Verlustvortrag) und Neuregelungen der Gesellschafter- Fremdfinanzierung vorgesehen, die Missbräuche abstellen sollen.
Berlin (dpa) - Die Regierungspläne zur Gemeindefinanzreform 2004 bestehen aus der Umwandlung der Gewerbesteuer in eine Gemeinde- Wirtschaftsteuer und der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Beides zusammen soll die Kommunen 2004 um 4,5 Milliarden und von 2005 an jährlich um 5 Milliarden Euro entlasten.
Beides wird in verschiedenen Gesetzen geregelt. Hier geht es um die Änderungen der bisherigen Gewerbesteuer, die nach allen Verrechnungen von Einzelelementen den Städten und Gemeinden folgende Beträge zusätzlich bringen soll: 2,5 Milliarden in 2004, 3,1 Milliarden in 2007 und 2,9 Milliarden in 2008.
Im Einzelnen ist geplant:
- Die Regierung will die heutige kommunale Gewerbesteuer zu einer neuen «Gemeinde-Wirtschaftsteuer» machen: durch die grundsätzliche Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuerpflicht und durch den Verzicht auf eine Substanzbesteuerung. Die Gewerbesteuer wird so zu einer reinen Ertrags- oder Gewinnsteuer. Zinsen aus langfristigen Krediten sowie Mieten aus Wirtschaftsgütern sollen nicht länger als Element der Ertragskraft eines Unternehmens besteuert werden. Dagegen pochen die Kommunen auf die bisherige SPD-Zusage, die Substanzbesteuerung (zum Beispiel Zinsen aus langfristigen Darlehen) auf sonstige Zinsen, Mieten und Leasingraten auszuweiten.
- Freiberufler wie Ärzte und Anwälte sollen ihre Gewerbesteuerschuld bei der Einkommensteuer verrechnen können und so in den meisten Fällen unter dem Strich keine höheren Steuerlasten tragen. Nur wer in Gemeinden mit einem Hebesatz (Steuer) von mehr als 380 Punkten tätig ist, wird unter dem Strich trotz Verrechnungen bei der Einkommensteuer mit Restbeträgen belastet. Durch die Annäherung der neuen Steuer an die Einkommensteuer werden für Freiberufler keine Extra-Erklärungen beim Finanzamt nötig, für Gewerbetreibende wird das Steuerverfahren entbürokratisiert.
- Weiteres Element ist ein neuer, gestaffelter Freibetrag. Bei Einkünften bis zu 25 000 Euro muss die Steuer nicht gezahlt werden. Bis 50 000 Euro wird der Vorteil schrittweise auf Null abgeschmolzen.
- Zugleich wird die Messzahl als Teil des Steuertarifs von 5 auf 3 Prozent gesenkt. Die Kommunen behalten ihr autonomes Hebesatzrecht und können damit selbst über den Besteuerungsumfang der Kommunalsteuer entscheiden.
- Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird von 2,2 auf 3,6 Prozent erhöht: Die zusätzlichen 1,87 Milliarden Euro sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern abgegeben werden.
- Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit der Besteuerung anfallen, sollen künftig weder bei der neuen Gemeinde-Wirtschaftsteuer noch bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer belastungsmindernd abgezogen werden dürfen.
- Als Ersatz für die Substanzbesteuerung sind die Mindestbesteuerung für Unternehmen durch Begrenzung der Gewinn-Verlust-Verrechnung (Verlustvortrag) und Neuregelungen der Gesellschafter- Fremdfinanzierung vorgesehen, die Missbräuche abstellen sollen.