Die Lüge über Nichtversteuerung von Kursgewinnen

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Libuda:

Die Lüge über Nichtversteuerung von Kursgewinnen

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19.01.07 19:07


hängt meines Erachtens ganz wesentlich mit der Dummheit der "Experten", die Steuergesetze machen zusammen. Es ist nämlich schlicht und einfach falsch, dass Kursgewinne momentan und in der Vergangenheit nach einem Jahr Haltefrist nicht versteuert würden. Hinter diesem Klein-Erna-Glaube steckt eine völlige Unkenntnis über Aktien und deren Preisbildung sowie die Kapitalmärkte, die - und das ist das Fatale - ab 2009 zu einer unsere Wirtschaft umbringenden Doppelbesteuerung für Risikokapital führen wird.

Im Preis einer Aktie spiegeln sich die Gewinnaussichten wider: Aktienkurse sind die Summe der auf den heutigen Zeitpunkt abgezinsten Gewinne, die in Zukunft zu erwarten sind. Wie hoch die Gewinne der Zukunft sind, wird entscheidend von den getätigten Investitionen bestimmt. Wird viel investiert, sind die zukünftigen Gewinne hoch - ohne Investitionen können in Zukunft auch keine Gewinne entstehen. Wird nun auf die einbehaltenen Gewinne wie momentan eine Körperschaftsteuer von 25% (in de Vergangheit bis 53%) erhoben, schmälert das die möglichen Investionen um diese 25% und damit entsprechend auch die künftigen Gewinne und die Kurssteigerungen. Damit kommen wir zum entscheidenden Punkt: Auf längere Sicht gesehen, werden auch heute Aktienkursgewinne schon besteuert, und zwar mit 25% - denn ohne die Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne wären die Investitionen höher, die Gewinne höher und auch die Aktienkursgewinne höher.

Nun wird die Körperschafssteuer zwar um 10% gesenkt, auf 15%. Aber diese 15% und die Abgeltungssteuer von 25% führen zu einer für alle Anleger gleichen Pauschalbesteuerung von Kursgewinnen in Höhe von 40% - ein weltweit einmalig hoher Satz. Ein unglaublicher Vorgang, der große volkswirtschaftliche Schäden anrichten wird - angerichtet von ahnungslosen ökonomischen Banausen.  
Libuda:

Lediglich wenn nur 40% der Kursgewinne

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20.01.07 00:38
in die Besteuerung einbezogen würden, wären Kursgewinne und Zinseinkünfte ab 2009 gleich besteuert.

Bei den Kursgewinnen wäre durch die 15%-ige Körperschaftsteuer eine Vorbelastung von 15% gegeben. Wenn die Kursgewinne nur mit 40% einfließen würden, wären das bei 25% Abgeltungssteuer 10%. Zusammen mit der Vorbelastung von 15% ergäben sich durch diese 10% meine vorher angeführten 25%.

Zugegebermaßen, das ist nicht ganz einfach zu verstehen. Da in der CDU damit Juristen betraut sind, von denen Ludwig Thoma schon sagte "durchschnittliche Menschen mit durchschnittlichem Verstand", und bei der SPD die APO-Opas, die wegen ihres Alters von Aktien in Renten úmschichten, wird wegen dieses Katastrophengebräus ab 2009 die Fianzierung über die Kapitalmärkte in Deutschland durch Unfähigkeit, Dummheit und ideologische Borniertheit niedergemetzelt.
Libuda:

Das jetzige System der Besteuerung

 
20.01.07 19:16
von Kapitalerträgen ist das mit Abstand beste, das es in der Geschichte der Bundesrepublik gab. An ihm ohne Not zu rütteln, ist schlicht und einfach ein Skandal. Wenn man die Körperschaftssteuer für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne von 25% auf 15% senken wollte, muss man deshalb nicht das ganze Steuersystem umbauen - nur weil sich dadurch die Situation der Kapitalerträge bei Aktien geringfügig verbessert hätte. Volkswirtschaftlich wäre das sogar gerechtfertigt gewesen, denn Investition entstehen nicht durch Geldern auf Sparbüchern und durch Anleihen, sondern vor allem durch die Zurverfügungstellung von Risikokapital.

Und wenn man schon aus purer Ideologie diese volkswirtschaftliche sinnvolle Bevorzugung von Risikokapital mit seinem marxistischen Kleinkinderglauben nicht vereinbaren kann, hätte es nur geringfügiger Korrekturen bedurft. Statt marxistischen Kleinkinderglauben dürfte es bei einigen aber auch die blanke Ahnungslosigkeit gewesen sein.

Erstens hätte man dann bei Dividendenertägen statt des Halbeinkünfteverfahren den zu versteuernden Dividendenbetrag (von dem der Staat schon vorab den gesenkten Körperschaftssteuersatz von 15% kassiert) nur von 50% auf 60% erhöhen müssen.

Da die Besteuerung der Kursgewinne unendlich kompliziert ist, hätte sich hier nur zu der Pauschalregelung durchringen sollen, dass Kursgewinne statt nach einem Jahr erst nach drei Jahren steuerfrei sind. Dass man das gegen die Provisionsschinderlobby des vereinigten Bängstertums nicht hätte durchsetzen können steht auf einem anderen Blatt. "Hin und her macht Taschen leer" wären dann mehr ins Blickfeld geragen, obwohl der auch heute gilt und schon immer galt.

Wenn einer meint, dass mein Vorschlag eine Komplizierung gebracht hätte, dann sollte er das einmal mit den Problem vergleichen, die ab 2009bei der Erfassung von Kursgewinnen auf uns zu kommen. Die sind nämlich kaum beherrschbar und werden eine gigantischen Verwaltungspopanz aufbauen - die Vereinfachungen dieser Unsinnsrefom sind aus Interessegründen erstunken und erlogen.
Libuda:

Steinbrück und CDU-Gehilfen ahnunglose Stümper

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21.01.07 11:33

Bei der Diskussion über die Besteuerung der Kursgewinne sollte allerdings nicht vergessen werden, dass auch die von börsennotierten Aktiengesellschaften ausgeschütteten Gewinne keineswegs nur mit 25% Abgeltungssteuer belegt werden, sondern auch mit zusätzlich15% Köperschaftssteuer auf ausgeschüttete Gewinne, die bei der Aktiengesellschaft erhoben werden. Das haben der Schwachkopf Steinbrück und seine nicht minder schwachsinnigen CDU-Gehilfen offensichtlich nicht kapiert bzw. in seinen Auswirkungen nicht wahrgenommen.

Wenn man beispielsweise eine Dividende von 10 Euro ausschütten will, muss man dafür 11,76 Euro Gewinn aussschütten (85% sind 10 Euro, 100% sind x Euro --> Ergebnis: 11,76 Euro). Neben den 1,76 Euro Körperschaftssteuer werden dann noch einmal 2,50 Euro Abgeltungsteuer (25% von den um 1,76 Euro gekürzten 11,76 Euro = 10 Euro), was ingesamt auf 4,26 Euro hinausläuft. Von einer Aussschüttung von 11,76 Euro werden somit 4,26 Euro besteuert, was auf eine pauschale Besteuerung von Ausschüttungen von 36,2% hinausläuft - nicht wie Lügen-Steinbrück behauptet auf eine von 25%

Damit führen Steinbrück und seine CDU-Kumpanen eine Straftsteuer für das zum Investieren wichtige Eigenkapital ein - also quasi eine Investitionsverhinderungssteuer. Wie sich das auf die Arbeitsplätze auswirkt, muss ich hier wohl nicht genauer erläutern. Die Östreicher, Schweizer, Holländer, Tschechen und Polen lassen sich sicher halbtot über den blöden Steinbrück und seine nicht minder blöden CDU-Kumpanen, die bei ihnen ein nie dagewesenes Investitionsförderungsprogramm in die Weg leiten.

Malko07:

Eine Spekulationssteuer

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21.01.07 12:00
bei Aktien ist international nicht unüblich. Bei Privatanleger schlägt z.B. in den USA bei einem Verkauf innerhalb von 12 Monaten der persönliche Steuersatz zu. Mit der Haltedauer verringert sich der Steuersatz. In Großbritannien gilt ebenfalls der persönliche Steuersatz. Der zu versteuernde Gewinn reduziert sich jedoch je nach Haltefrist für Kleinanleger auf bis zu 60 % (nach 10 Jahren). In Japan zahlen Anleger 20 % Steuer auf den Verkaufsgewinn.

Das bürokratische Monster könnte man sicherlich erheblich reduzieren. Wie in den USA könnten die Banken z.B. alle Vorgänge automatisch melden. Die Weiterverarbeitung wäre zu Zeiten der EDV kein Problem.  Bei uns wird allerdings in Zukunft eine individuelle Berechnung der Spekulationssteuer weiterhin möglich bleiben. Damit wird ersichtlich, dass die Möglichkeit, die Abgeltungssteuer in Anspruch zu nehmen, nur einem Zweck dient. Man will nicht ein Großteil der Bevölkerung nachträglich als Steuerhinterzieher erwischen. Es würde an Gefängnissen mangeln.  
Libuda:

Ihr erwartetet einen Aufschrei von "kompetenter"

 
21.01.07 19:34
Seite? Vom dem Wichtigtuer Gehrke vielleicht? Oder gar vom Bundesverband Deutscher Banken?

Da liegt Ihr ganz schon daneben. Denen ist nämlich das Wohlergehen der deutschen Volkswirtschaft scheissegal, wenn sie sich bei schlechten Lösungen die Taschen mehr vollmachen können als bei guten.

Denn die Topverdiener schneiden bei dieser "Reform", die nichts anderes ist als eine der unanständigsten Umverteilungen von unten nach oben nach dem Zweiten Weltkrieg, glänzend ab. Ein "Zinsscheinschneider" mit Zinserträgen von einer Million Euro spart im Jahr 170.000 Euro. Leider scheint es in Deutschland auch keine anständigen Millionäre zu geben, denn als der Bush so etwas in den USA vorhatte, bekam er von Warren Buffet ob derartiger unanständiger Schweinereien ordentlich die Leviten gelesen.

Ein Azubi mit einem Monatseinkommen von 500 Euro und 1801,- Zinseinkünften im Jahr, die aus dem Erbe der Großmutter stammen, muss in Zukunft statt 0 Euro Steuern 250,- Euro Steuern zahlen. 680 derartiger Azubis reichen gerade aus, um dem obigen Zinsscheinschneider seinen Vorteil zu finanzieren.

Dass ausgerechnet ein sozialdemokratischer Finanzminister dieses Schurkentück in Sachen Umverteilung von unten nach oben ausführt schlägt dem Fass den Boden aus.

Und warum der Schreihals und Oberwichtigtuer Gehrke und der Bundesverband der Deutschen Banken nicht laut schreien, dürfte Euch klar sein - obwohl sich dadurch die Finanzierungsbedingungen für deutsche Unternehmen rapide verschlechtern dürfte auch klar sein. Geradezu unanständig ist es, das es auch noch als Vereinfachung zu verkaufen - denn die Besteuerung der Kursgewinne wird einen gigantischen Bürokratiepopanz schaffen, wenn man z.B. an die Berücksichtigung von Kapitalerhöhungen und Gratisaktien (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) denkt.
Malko07:

Chancen der Abgeltungssteuer nutzen

 
21.01.07 20:27
Chancen der Abgeltungssteuer nutzen

Die Altersvorsorge über Fonds darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Pläne des Bundesfinanzministers für eine Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus
Kapitalvermögen sorgen schon jetzt für heftige Reaktionen, auch wenn eine mögliche
Reform nicht vor Anfang 2008 in Kraft treten soll. Noch besteht indes die Chance, die
Weichen richtig zu stellen, denn eine Abgeltungssteuer für Einkünfte aus
Kapitalvermögen kann große Vorteile bringen: Eine erhebliche Entlastung von
bürokratischem Aufwand für alle Beteiligten, also Bürger, Steuerverwaltung, Banken und
Fondsgesellschaften; mehr Steuergerechtigkeit durch lückenlose Erfassung der Erträge
an der Quelle; vor allem höhere Akzeptanz und damit insgesamt höhere
Steuereinnahmen für den Fiskus, denn Kapital ist mobil und bleibt nur in Deutschland,
wenn die Steuerbelastung als fair und im internationalen Vergleich als angemessen
empfunden wird.
Welcher Steuersatz aber wäre dafür angemessen? Die Verbände der Kreditwirtschaft
treten für einen Steuersatz von maximal 20 Prozent ein. Soweit bekannt, liegen die
aktuellen Vorstellungen des BMF mit 31,65 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag)
deutlich darüber. Klar ist, dass der Steuersatz einer Abgeltungssteuer erheblich unter
dem Spitzensteuersatz liegen muss, sollen die gewünschten Wirkungen erzielt werden.
Nach einer Untersuchung des BVI aus dem Jahr 2004 hatten von damals 15 EULändern
zehn eine Zinsabgeltungssteuer bei Steuersätzen zwischen 12,5 und 30
Prozent. Dieser Steuersatz lag im Durchschnitt bei 44,2 Prozent des jeweiligen
Spitzensteuersatzes. Wendet man diesen Durchschnitt auf den deutschen

Spitzensteuersatz an, ergibt sich ein Abgeltungssteuersatz von 19,59 Prozent. Durch
einen Steuersatz in dieser Größenordnung ließe sich der Kapitalflucht ins Ausland
wirksam entgegen wirken. Die gewünschten Vereinfachungen und Einsparungen ließen
sich tatsächlich erzielen, weil eine Veranlagungsoption entbehrlich wäre. Bei einem
Steuersatz von mehr als 30 Prozent dagegen wäre davon auszugehen, dass viele, wenn
nicht die Mehrzahl der Sparer sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer im Rahmen der
individuellen Veranlagung zurückholen würden.
Eine Abgeltungssteuer sollte zudem an die derzeitigen Steuertatbestände anknüpfen
und nicht neue schaffen. Derzeit werden Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren nur
dann besteuert, wenn sie innerhalb eines Jahres anfallen. Eine fristenunabhängige
Besteuerung von Wertzuwächsen wäre nicht nur eine massive Steuererhöhung, sondern
brächte eine Vielzahl von Problemen mit sich, die der Gesetzgeber sich ersparte, wenn er es bei der Jahresfrist belassen würde. Beispielsweise könnte bei einer zeitlich
unbeschränkten Abgeltungssteuer auf Wertzuwächse von Investmentfonds die jährliche
Besteuerung von thesaurierten Erträgen nicht aufrechterhalten werden, denn diese
Erträge fließen dem Fonds zu und erhöhen so den Anteilwert. Würde diese
Wertsteigerung bei Veräußerung des Fondsanteils nochmals besteuert, führte dies zu
einer unzulässigen Doppelbesteuerung.
Gelegentlich wird sogar gefordert, Veräußerungsgewinne bei Investmentfonds nicht nur
beim Anleger, sondern bereits auf der Fondsebene zu besteuern. Die Folge davon wäre,
dass in Deutschland keine Aktienfonds mehr aufgelegt werden könnten. Allein diese
Konsequenz sollte genügen, jeden Gedanken an eine Besteuerung auf der Fondsebene
sofort wieder zu verwerfen. Unabhängig davon wäre dies aber auch inhaltlich unhaltbar.
Denn anders als der Direktanleger kann der Fondsanleger nicht über
Veräußerungserlöse verfügen, solange er sein Investment hält, und
Veräußerungsgewinne auf Fondsebene können sich bei fallenden Märkten schnell
verflüchtigen. Das Wertpapier, das der Anleger hat, ist der Fondsanteil, und nur
Ausschüttungen und realisierte Wertsteigerungen des Fondsanteils dürfen, wenn
überhaupt besteuert werden.
Außerdem muss sich der Gesetzgeber die Frage stellen, ob er eine gravierende
Beeinträchtigung der privaten Altersvorsorge in Kauf nehmen will. Die Attraktivität eines
Aktien- oder Aktienfondsinvestments würde durch eine Abgeltungssteuer auf langfristige
Wertzuwächse schwer getroffen: Auf Grundlage stabiler Ablaufergebnisse der
vergangenen Jahrzehnte kann bei einem durchschnittlichen Aktienfonds-Sparplan mit
100 Euro Monatseinzahlung nach 30 Jahren mit einem Endvermögen von rund 150.000
Euro gerechnet werden, das heute steuerfrei ist. Bei einer Abgeltungssteuer in Höhe von
31,65 Prozent auf den Wertzuwachs in Höhe von 114.000 Euro würde das
Durchhaltevermögen des Anlegers dagegen mit einem Steuerbescheid über etwa 36.000
Euro „belohnt“ werden. Dass dies der Bereitschaft der Bevölkerung zur eigenständigen
Altersvorsorge nachhaltig schaden würde, ist offensichtlich. Sollten
Veräußerungsgewinne nach Ablauf der Jahresfrist tatsächlich besteuert werden, müsste
langfristiges Sparen also zumindest begünstigt werden. Aus gutem Grund bleiben
langfristige Wertzuwächse in anderen Ländern entweder steuerfrei, wie z.B. in der
Schweiz oder in Österreich (deren Bankfilialen deutsche Anleger bekanntlich nicht nur im
Urlaub rege nutzen), oder sie unterliegen einem ermäßigten Steuersatz. Dieser liegt in
Frankreich nach zwei Jahren bei nur noch 16 Prozent, nach fünf Jahren sind Gewinne
auch dort steuerfrei. In den USA sinkt der Steuersatz nach einem Jahr auf 15 Prozent.
Keine Vereinfachung, sondern nichts anderes als eine massive Steuererhöhung wäre
auch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens. Es ist daran zu erinnern, dass das
Halbeinkünfteverfahren an die Stelle des früheren Anrechnungsverfahrens getreten ist
und zum Ziel hat, die Mehrfachbelastung von Unternehmensgewinnen zu vermeiden. Es
kann nicht einfach wegfallen, nur weil beabsichtigt ist, die Steuerbelastung auf der
Unternehmensebene bei gleichzeitig verbreiteter Bemessungsgrundlage nominal zu
senken.
Daher sollte sich die Diskussion über eine Abgeltungssteuer in den nächsten Monaten
wieder auf die eigentlichen Ziele konzentrieren: Die Steuergerechtigkeit verbessern, den
Kapitalabfluss ins Ausland zu stoppen und das Verfahren zu vereinfachen. Diese Ziele
können mit einem angemessenen Abgeltungssteuersatz erreicht werden.


Artikel von
Stefan Seip
Hauptgeschäftsführer
BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
in der FAZ, Standpunkte, Seite 21 vom 28. Juli 2006

www.bvi.de/export/sites/internet/de/...6_faz/seip_0706_faz.pdf
Libuda:

Die Verbände der Kreditwirtschaft sind verlogen

 
21.01.07 23:01
weil sie aus egoistichen Günden eine negative Zielharmomie befürworten.

In meinem letzten Posting hatte ich ausgeführt, dass die Zinsabgeltungssteuer eine gigantische Umverteilung von unten nach oben ist und das Beispiel eines Besitzers von festverzinslichen Wertpapieren angeführt, der einen Zinsertrag von 1.000.000 Euro hat. Ich hatte aufgezeigt, dass der mit der Abgeltungssteuer 170.000 Euro weniger Steuer zahlt - dazu kommen noch 5.5% Soli und 8% bzw 9% Kirchensteuer als Erparnis, falls er nicht ausgetreten ist, was die meisten Geldhaie wohl sind.

Ich hatte außerdem das Beispiel eines Azubi angeführt, der 500 Euro im Monat verdient und von der Oma etwas Geld geerbt hat und damit Zinseinkünfte von 1.801 Euro erzielt. Dieser Azubi muss statt früherer Steuerfreiheit jetzt 250 Euro Steuer zahlen. Und ich hatte außerdem angeführt, dass 680 Azubi dieser Sorte herhalten müssen um dem oben angeführten Besitzer von festverzinslichen Wertpapieren sein abartiges und unanständiges Steinbrück-Geschenk zu finanzieren.

Dass das unanständig ist, wird auch wohl der Unanständigste nicht leugnen können. Nun gibt es allerdings in einer Marktwirtschaft Situationen, wo man so etwas hinnehmen kann bzw. sollte, wenn dadurch andere Ziele gefördert werden - z.B. eine höhere Beschäftigung. Das ist aber nun bei der Zinsabschlagsteuer nicht der Fall, denn sie verschlechtert die Eigenkapitalfinanzierung beträchtlich und verhindert somit Investitionen. Es gibt somit keinen Zielkonflikt, sondern eine Zielharmonie - allerdings eine negative, die wohl einmalig in der Wirtschaftsgeschichte der letzten 60 Jahre ist: Durch die Abgeltungssteuer werden die Investitionsbedingungen und somit die Beschäftigungsaussichten verschlechtert und gleichzeitig eine ungleichmäßige Veteilung der zur Verfügung stehenden Einkommen herbeigeführt - und das ausgrechnet unter der ahnunglosen Schirmherrschaft eines dämlichen, arroganten und ahnlosen SPD-Finanzminsiters.

Nie habe ich in Nachkriegsdeutschland Wirtschaftsfeindlicheres und Unanständigeres und von so viel verlogener Soße Begleitendes erlebt. Vielleicht sollten sich doch die Anständigen in diesem Lande aufraffen und sich ein Beispiel an Warren Buffet nehmen, der bei einer ähnlichen Bevorzugung seiner Lage in den USA laut Alarm schrie.

Leider gibt es bei uns keine Warren Buffets, sondern nur verlogene und heuchlerische Egoisten, die dumme und zum Kotzen veranlassende Sonntagsreden halten.
Libuda:

Warum die Banken schweigen, obwohl die Wirtschaft

 
25.01.07 22:57
durch diese Maßnahme kastriert wird.

Da gibt es einen wichtigen Punkt, die Banken wollen selbstverständlich immer das Beste ihrer Kunden - nämlich Ihr Geld. Und da glauben sie einen wichtigen Ansatzpunkt gefunden zu haben: Ein Bankwechsel wird nach ihrer Ansicht schwiergier, wenn man im Rahmen der Kursgewinnbesteuerung noch nach Jahren die Anschaffungskosten nachweisen muss. Diese Scheissgeschichte werden sie ihre Kunden weißmachen - und damit versuchen auch die Ober-Depot- und Provisonsgebührenhalsabschneider dann ihre Kunden zu halten.

Mein Rat: Die Kunden sollten sich ausschließlich auf sich selbst verlassen. Denn wie z.B. die Jahressteuerbescheinigungen zeigen, sind die meisten Bankbescheinigungen so mies, wie es nur geht. Da werden Kursgewinne ausgewiesen, obwohl gar keine entstanden sind, z.B. wenn man die Wertpapiere schon lange hat und die Banken nach Ablauf der Belegaufbewahrungsfristen ihre Belege gehäckselt haben. Welches unbeschreibliche und nicht beherrschbare Chaos da auf uns zurollt, wenn nicht nur die kleine Zahl von Aktiengewinnen versteuert werden müssen, die bei kurzen Haltefristen und wo selbstveratändlich auch noch die Belege bei den Banken sind, sich ergeben, verschweigt uns die vereinigte Bängsterschaft - ein Skandal, der seinesgleichen sucht. Denn da würde auch der dümmste Politiker von der Sorte Steinbrück und seine CDU-Juristen-Fraktion-Gehilfen diesen unsäglichen Scheiss, den sie fabrizieren, vielleicht doch noch einmal überdenken.
Libuda:

Die Dummbeutel von Euro am Sonntag

 
28.01.07 13:10
haben wieder zugeschlagen oder vielleicht hat bei denen auch jemand folgende Volksverdummungsbotschaft gekauft: "Die gesamte steuerliche Belastung der ausgeschütteten Gewinne verringert sich entsprechend von 53,3% auf 40,5%." Da war wohl wieder der Hausmeister, der auch gleichzeitig aus Kostengründen der Chefredakteur zu sein scheint, am Werk.

Zunächst einmal kann man zur gegenwärtigen steuerlichen Belastung gar keine Aussagen machen, wenn man die jeweiligen perönlichen Grenzsteuersätze des Anlegers nicht kennt. Nehmen wir z.B. jemand mit dem Höchststeuersatz von 42% (ohne Reichensteuer), dann werden momentan die ausgeschütteten Gewinne keinesfalls mit den oben angeführten 53,3% belastet. Gehen wir z.B. von 10 Euro Ausschüttung aus, fallen im Unternehmen zur Zeit 2,50 Euro Körperschaftssteuer an, die daraus resultiereden Bruttodividene ist 7,50. Von diesen 7,50 Euro müssen nach dem Halbeinkünfteverfahren 3,75 Euro mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, das sind beim Höchstsatz von 42% = 1,58 Euro. Somit fallen auf die 10 Euro ausgeschüttem Gewinn 2,50 Euro plus 1,58 Euro = 4,08 Euro Steuer an. Die Aussage, dass bisher 53,3% bei ausgeschütteten Gewinnen anfallen, ist also glatt gelogen - es sind selbst beim Höchstverdiener "nur" 41%. Nach der Neuregelung sinkt die steuerliche Belastung auf 36,25%, und zwar weil sich folgendes ergibt: Von den 10 Euro fallen 1,50 Euro Körperschaftssteuer an und von den verbleibenden 8,50 Bruttodividende 25% Abgeltngssteuer = 2,13. Somit ergeben sich Steuern von 1,50 Euro plus 2,13 Euro = 3,63 Euro.

Soweit so gut für unseren Besserverdienenden, dessen Situation bei den Aktien sich aber bei weitem sich nicht so stark verbessert wie Euro am Sonntag lügt. Das Fatale ist jetzt aber, dass sich seine Situation bei Zinszahlungen sehr viel stärker verbessert. Auf 10 Euro Zinsen kam bisher sein Grenzsteuersatz von 42% zur Anwendung, was auf eine steuerliche Belastung von 4,20 Euro hinauslief und geringfügig schlechter war als die 4,08 Euro bei Aktien. Mit der Zinsabgeltungssteuer sinkt jetzt ab seine Belastung dramatisch von 4,20 Euro auf 2,50 Euro, während sie bei Aktien nur unwesentlich auf 3,63 Euro sinkt.

Damit produziert man eine der unsinnigsten vorstellbaren ökonomischen Effekte: Eigenkapital - also Risikokapital - wird gegenüber den Fremdkapitalfinanzirung  steuerlich benachteiligt. Die daraus resultierenden Langzeitschäden werden enorm sein. Warum sollte man investieren, wenn mich mit dem Kauf von Anleihen besser fahren würde. Im Ergebnis wirkt diese Steuerpolitik wie eine Erhöhung der Kapitalmarktzinsen um ca. 2% (wenn man von den momentan Renditestrukturen ausgeht). Das heisst nichts anderes, dass ab 2009 Investitionen eine um 2% höhere Rendite abwerfen müssen, damit auf sie nicht zu gunsten vom Kauf von Anleihen verzichten wird. Im Ergebnis ist also die jetzige Form der Abgeltungssteuer eine Investitions- und Arbeitsplatzvernichtungsprogramm, wie es seit dem 2. Weltkrieg in Deutschland wohl einmalig ist.

Warum kommt aber jetzt kein Aufschrei von viele Professoren, Vorständen von Banken usw.? Des Rätsels Lösung ist simpel - im Gegensatz zur breiten Massen, die sich mit der Zinsabgeltungssteuer wesentlich schlechter steht, profitieren die oben genannten - und das ist denen völlig egal ob die Auswirkungen ökonomisch schädlich sind oder nicht. Dafür sind sie vermutlich momentan in Davos und heucheln. Ich hatte ja schon in einem der letzten Postings geschrieben, dass es in Deutschland nur unanständige Reiche zu geben scheint. Denn in den USA hat vor einiger Zeit Warren Buffet energisch dagegen protestiert als der Bush einen ähnlichen Unfug zu Waren Buffets Gunsten verbrechen wollte. Und die Abgeltungssteuer ist ein ökonomisches Verbrechen. Ob man diejenigen, die sie auch als Verbrecher oder zum Erbrechen ansehen sollte, überlasse ich Euren sonntäglichen Gedanken.
Libuda:

Sind Deutschland Ökonomie-Professoren

 
28.01.07 20:10
auch Dummbeutel oder einfach nur korrupt oder noch einfacher, verhalten sich so, wie Adam Smith das Individuum beschrieben hat?

Schwer zu sagen, was von den obigen Gründen zutrifft - allerdings steht fest, dass sie alle hätten laut schreien müssen, wenn sie wirklich Wirtschaftswissenschaftler wären. Nehmen wir an, der Marktzins für eine Staatsanleihe sei 5% und für Investitionen, die unsicher sind, werde eine Risikoprämie von ebenfalls 5% verlangt. Investoren schätzen dann eine sichere Anlage von 5% und eine unsichere Anlage, die 10% bringt, gleich ein. Wenn nun aber die sichere Anlage nur mit 25% besteuert wird, die unsichere wie aufgrund der Abgeltungsteuer für Aktien vorgesehen mit 36,15%, verschiebt sich die Vorteilhaftigkeit zugunsten der Anleihe. Die Investitionen müsste jetzt eine Rendite von mindestens 12% bringen, damit sie dem Kauf einer Anleihe vorgezogen wird.

Nach diesen Vorüberlegung müsste jetzt sogar der dümmste deutsche Ökonomieprofessor zu der Erkennntis kommen, dass die ohne die Abgeltungssteuer vorgenommenen Investitionen mit Renditen zwischen 10% und 12% unterbleiben - was jährlich Hunderttausende von Arbeitsplätzen vernichten bzw. erst gar nicht entstehen lassen wird.

Fragen wir also einmal den deutschen Oberschreihals in Sachen Aktienkultur: Lieber Herr Wenger, sind ein Dummbeutel oder einfach nur korrupt oder noch einfacher, verhalten sich so wie Adam Smith das Individuum beschreibt, nämlich Einsacken, wenn es einem selbst zum Vorteil gereicht (was bei einem Professor mit so vielen Nebeneinkommen sicher der Fall ist)?

Nun werden manche sagen, dass der Wenger nichts sagt, weil er mit vielen Bängstern verbandelt ist, haben wir vermutet. Aber, so werden sie fragen: Es gibt doch auch linke Ökonomie-Professoren, wo sind denn die? Nun, das scheinen noch "linkere" Vögel als der Wenger zu sein, denn hoffen dass ihnen niemand auf die Schliche kommen, wenn sie für ihre hohe Einkommensklasse schweigen. Und ihr unverschämte Art und grenzenlos schweigende Heuchelei scheint ja auch weitgehend aufzugehen.

Und die allergrößten Pflaumen sitzen in den volkswirtschaftlichen Abteilungen der Gewerkschaften, die vor lauter ideologischen Bretter vorm Kopf nichts gegen eine Schlechterstellung der Aktien unternehmen, obwohl das die Arbeitsplätze ihrer Clientel kostet. Aber vermutlich haben sie auch zusätzlich noch die gleichen Problemen wie die "linken" Professoren.

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