Telekom-Urteil schafft mehr Wettbewerb im Ortsnetz
Im Kampf um die Vorherrschaft im Ortsnetz hat die Deutsche Telekom am Mittwoch eine juristische Niederlage erlitten. Die "letzte Meile" fällt.
In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch, dass der frühere Staatsbetrieb der Konkurrenz den direkten Zugriff auf die Anschlussleitung der Kunden als "blanken Draht" ohne technische Extras oder Zusätze gewähren muss. Nur so könne für nicht marktbeherrschende Mitbewerber Chancengleichheit im Wettbewerb hergestellt werden, urteilten die Richter. Die Telekom wollte ihren Wettbewerbern nicht nur die blanken Leitungen auf der "letzten Meile" zum Endkunden vermieten, sondern auch die Vermittlungstechnik. Dies hätte die Mietkosten nach Ansicht der Konkurrenz deutlich nach oben getrieben und die Möglichkeiten für technische Änderungen eingeschränkt. Es gehöre zu den "Pflichten" des Bonner Konzerns, den Wettbewerbern akzeptablen Zugang zu den Teilnehmeranschlussleitungen zu gewähren, hieß es. (AZ: BverwG 6 C 6.00 und 7.00)
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hatte vor drei Jahren das Unternehmen verpflichtet, die letzte Verbindungsstelle zwischen Ortsvermittlungsstelle und Endkunden Mitbewerbern zur Verfügung zu stellen. Die Telekom wollte die Vermietung aber an Bedingungen knüpfen und nicht nur die Leitung zur Verfügung stellen. Durch bisherige Gerichtsentscheidungen ist dieser entbündelte Zugang bereits möglich. Die Telekom wollte das nicht hinnehmen und wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht.
"Flaschenhals"
Nach Angaben der Regulierungsbehörde ist der Wettbewerb im Ortsnetz der "eigentliche Flaschenhals" der Telekommunikation. Im Vorjahr entfiel erst ein Marktanteil von 1,5 Prozent auf Wettbewerber des Bonner Konzerns. Bis Ende 2000 hatten laut Telekom 95 Unternehmen mit ihr Verträge über die letzte Meile geschlossen.
Das ehemalige Monopolunternehmen ist seither der Aufforderung der Regulierungsbehörde nicht gefolgt. Es bietet zwar den Zugang für Teilnehmeranschlüsse an. Bedingung ist jedoch, dass die Anbieter zusätzliche Leistungen - etwa die Nutzung der Übertragungstechnik der Telekom - zu entsprechenden Kosten mit in Anspruch nehmen. Im Revisionsverfahren beigeladen wurden die betroffenen Wettbewerber Mannesmann Arcor und die Netcologne, ein Kölner Regionalanbieter.
Konkurrenten wollen Wettbewerb
Die Telekom-Konkurrenten verlangten die vollständige Umsetzung der Entscheidung des Regulierers. Für eine Chancengleichheit sei eine der "blanke" Zugang zu den Ortsnetzen unabdingbar. Nur dadurch sei auch bei den Wettbewerbern die volle unternehmerische Dispositionsfreiheit gewährleistet.
Die Anwälte der Telekom sahen bereits in ihrer bisherigen Vorgehensweise die Chancengleichheit gewährt. Mehr müssten sie dem Telekommunikationsgesetz zufolge nicht hergeben. Die Entscheidung der Regulierer lenke die Wettbewerber davon ab, eigene Netzstrukturen zu entwickeln und fördere somit nicht die Infrastrukturentwicklung.
© 2001 Financial Times Deutschland
Im Kampf um die Vorherrschaft im Ortsnetz hat die Deutsche Telekom am Mittwoch eine juristische Niederlage erlitten. Die "letzte Meile" fällt.
In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch, dass der frühere Staatsbetrieb der Konkurrenz den direkten Zugriff auf die Anschlussleitung der Kunden als "blanken Draht" ohne technische Extras oder Zusätze gewähren muss. Nur so könne für nicht marktbeherrschende Mitbewerber Chancengleichheit im Wettbewerb hergestellt werden, urteilten die Richter. Die Telekom wollte ihren Wettbewerbern nicht nur die blanken Leitungen auf der "letzten Meile" zum Endkunden vermieten, sondern auch die Vermittlungstechnik. Dies hätte die Mietkosten nach Ansicht der Konkurrenz deutlich nach oben getrieben und die Möglichkeiten für technische Änderungen eingeschränkt. Es gehöre zu den "Pflichten" des Bonner Konzerns, den Wettbewerbern akzeptablen Zugang zu den Teilnehmeranschlussleitungen zu gewähren, hieß es. (AZ: BverwG 6 C 6.00 und 7.00)
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hatte vor drei Jahren das Unternehmen verpflichtet, die letzte Verbindungsstelle zwischen Ortsvermittlungsstelle und Endkunden Mitbewerbern zur Verfügung zu stellen. Die Telekom wollte die Vermietung aber an Bedingungen knüpfen und nicht nur die Leitung zur Verfügung stellen. Durch bisherige Gerichtsentscheidungen ist dieser entbündelte Zugang bereits möglich. Die Telekom wollte das nicht hinnehmen und wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht.
"Flaschenhals"
Nach Angaben der Regulierungsbehörde ist der Wettbewerb im Ortsnetz der "eigentliche Flaschenhals" der Telekommunikation. Im Vorjahr entfiel erst ein Marktanteil von 1,5 Prozent auf Wettbewerber des Bonner Konzerns. Bis Ende 2000 hatten laut Telekom 95 Unternehmen mit ihr Verträge über die letzte Meile geschlossen.
Das ehemalige Monopolunternehmen ist seither der Aufforderung der Regulierungsbehörde nicht gefolgt. Es bietet zwar den Zugang für Teilnehmeranschlüsse an. Bedingung ist jedoch, dass die Anbieter zusätzliche Leistungen - etwa die Nutzung der Übertragungstechnik der Telekom - zu entsprechenden Kosten mit in Anspruch nehmen. Im Revisionsverfahren beigeladen wurden die betroffenen Wettbewerber Mannesmann Arcor und die Netcologne, ein Kölner Regionalanbieter.
Konkurrenten wollen Wettbewerb
Die Telekom-Konkurrenten verlangten die vollständige Umsetzung der Entscheidung des Regulierers. Für eine Chancengleichheit sei eine der "blanke" Zugang zu den Ortsnetzen unabdingbar. Nur dadurch sei auch bei den Wettbewerbern die volle unternehmerische Dispositionsfreiheit gewährleistet.
Die Anwälte der Telekom sahen bereits in ihrer bisherigen Vorgehensweise die Chancengleichheit gewährt. Mehr müssten sie dem Telekommunikationsgesetz zufolge nicht hergeben. Die Entscheidung der Regulierer lenke die Wettbewerber davon ab, eigene Netzstrukturen zu entwickeln und fördere somit nicht die Infrastrukturentwicklung.
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