Der steuerliche Untergang des Abendlandes
++ Allgemeine Verwirrung ++
Von Bernd Niquet
Überall, wo man derzeit hinschaut, findet man Verbitterung über die steuerpolitischen Entscheidungen der neuen Regierung. Eine Diskussion findet freilich nicht statt, es wird vielmehr nur laut geschrieen und „Frechheit“ beziehungsweise „Abzocke“ gebrüllt. Das Maß der Enttäuschung wie Verwirrung ist dabei so groß, dass es angebracht scheint, einmal ein paar Grundbegriffe eines rationalen Steuersystems in den Ring zu werfen, wie es die Finanzwissenschaft schon immer vertreten hat:
(1) Ein vernünftiges Steuersystem sollte so konzipiert sein, dass jeder nach seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Das ist die materielle Fähigkeit, Steuern zu bezahlen.
(2) Die steuerliche Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem zugeflossenen Einkommen. „Einkommen“ ist eine Stromgröße, die der Bestandsgröße „Vermögen“ etwas hinzufügt.
(3) Man kann daher auch sagen, und die Finanzwissenschaftler tun dies, dass sich die steuerliche Leistungsfähigkeit am „Reinvermögenszugang“ bemisst.
(4) Ein vernünftiges Steuersystem sollte also den Reinvermögenszugang jedes Wirtschaftssubjekts in einer Periode besteuern, und zwar alle Einkommensarten mit dem gleichen Steuersatz, weil es ansonsten zu Verzerrungen kommen würde.
Man sieht sofort, dass es eine Vermögenssteuer in diesem System nicht geben muss, da jegliches Vermögen aus versteuertem Einkommen gebildet worden ist. Es kann sie jedoch geben, wenn man der Meinung ist, dass alleine der Besitz von Vermögen, ohne dass dieses anwächst, die steuerliche Leistungsfähigkeit steigert.
Nicht realisierte Kursgewinne auf Aktien bleiben in diesem System folglich (außer bei der Vermögensteuer-Variante) unbesteuert, realisierte Kursgewinne müssen jedoch, wie alle anderen Einkommen auch, besteuert werden. Gleiches gilt für Immobilien und alle anderen Anlagegüter
++ Allgemeine Verwirrung ++
Von Bernd Niquet
Überall, wo man derzeit hinschaut, findet man Verbitterung über die steuerpolitischen Entscheidungen der neuen Regierung. Eine Diskussion findet freilich nicht statt, es wird vielmehr nur laut geschrieen und „Frechheit“ beziehungsweise „Abzocke“ gebrüllt. Das Maß der Enttäuschung wie Verwirrung ist dabei so groß, dass es angebracht scheint, einmal ein paar Grundbegriffe eines rationalen Steuersystems in den Ring zu werfen, wie es die Finanzwissenschaft schon immer vertreten hat:
(1) Ein vernünftiges Steuersystem sollte so konzipiert sein, dass jeder nach seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Das ist die materielle Fähigkeit, Steuern zu bezahlen.
(2) Die steuerliche Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem zugeflossenen Einkommen. „Einkommen“ ist eine Stromgröße, die der Bestandsgröße „Vermögen“ etwas hinzufügt.
(3) Man kann daher auch sagen, und die Finanzwissenschaftler tun dies, dass sich die steuerliche Leistungsfähigkeit am „Reinvermögenszugang“ bemisst.
(4) Ein vernünftiges Steuersystem sollte also den Reinvermögenszugang jedes Wirtschaftssubjekts in einer Periode besteuern, und zwar alle Einkommensarten mit dem gleichen Steuersatz, weil es ansonsten zu Verzerrungen kommen würde.
Man sieht sofort, dass es eine Vermögenssteuer in diesem System nicht geben muss, da jegliches Vermögen aus versteuertem Einkommen gebildet worden ist. Es kann sie jedoch geben, wenn man der Meinung ist, dass alleine der Besitz von Vermögen, ohne dass dieses anwächst, die steuerliche Leistungsfähigkeit steigert.
Nicht realisierte Kursgewinne auf Aktien bleiben in diesem System folglich (außer bei der Vermögensteuer-Variante) unbesteuert, realisierte Kursgewinne müssen jedoch, wie alle anderen Einkommen auch, besteuert werden. Gleiches gilt für Immobilien und alle anderen Anlagegüter