Delisting: Heiler erwirkt einstweilige Verfügung

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Hartkore_Diab.:

Delisting: Heiler erwirkt einstweilige Verfügung

 
28.09.01 19:08
ftd.de, Fr, 28.9.2001, 14:37, aktualisiert: Fr, 28.9.2001, 17:36  
Delisting: Heiler erwirkt einstweilige Verfügung gegen Deutsche Börse

Heiler Software hat nach den Worten des Vorstandsvorsitzenden Rolf Heiler beim Landgericht Frankfurt eine Einstweilige Verfügung gegen die Ausschlussregeln der Deutschen Börse für den Neuen Markt erwirkt. Auch GFN kündigte rechtliche Schritte an.


Die verschärften Regelungen dürften nun erst mit Verzögerung auf sein Unternehmen angewendet werden, sagte Heiler am Freitag in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters. Zuvor seien Bemühungen seines Unternehmens erfolglos geblieben, mit der Börse eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Heiler bezeichnete die neuen Ausschlussregeln außerdem als willkürlich.

Das Ziel des Antrages war es früheren Angaben zufolge, die Erweiterungen des Regelwerkes erst zum 1. April 2002 auf Heiler Software anwenden zu lassen. Damit wäre ein Ausschluss frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2002 möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt wolle das Unternehmen die Gewinnzone erreichen. Bei Gericht war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.


Rolf Heiler bekräftigte in diesem Zusammenhang die Prognosen für das kommende Geschäftsjahr (zum 30. September). Sein Unternehmen werde in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres die Gewinnzone erreichen. Der Umsatz steige voraussichtlich um 60 Prozent auf zehn Mio. Euro.



Schutz der Aktionäre


Der Antrag auf Einstweilige Verfügung sei zum Schutz der Aktionäre gestellt worden, sagte Heiler weiter. Bislang haben Foris, Advanced Medien und Abacho im Rahmen einer einstweiligen Verfügung eine Fristverlängerung erreicht. Neben Heiler hat auch die insolvente Teamwork Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht.


Der Stuttgarter Software-Hersteller hat dem Unternehmenschef zufolge der Deutschen Börse ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung in der Frage des Ausschlusses (Delisting) vom Neuen Markt vorgelegt. Die Börse habe darauf jedoch nicht reagiert. Eine Sprecherin der Deutschen Börse wollte dazu keine Stellungnahmen abgeben.


Den zum 1. Oktober 2001 in Kraft tretenden verschärften Regeln zufolge sind insolvente Firmen sowie solche Gesellschaften von einem Ausschluss vom Neuen Markt bedroht, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen im Tagesdurchschnitt unter einem Euro liegt sowie deren Marktkapitalisierung 20 Mio. Euro unterschreitet. Schaffen es dieses Firmen nicht, in den folgenden 90 Handelstagen 15-mal in Folge beide Grenzwerte zu übertreffen, können sie aus dem Wachstumssegment verbannt werden. Nach einer weiteren Frist von einem Monat bleibt ihnen dann nur der Wechsel in den Geregelten Markt oder in den Freiverkehr.



Auch GFN beantragt einstweilige Verfügung


Am Freitag hat auch GFN Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse gestellt. Wie der Sprecher des IT-Schulungsunternehmens Peter Schmidt sagte, verspricht sich GFN davon eine Fristverlängerung bis April 2002.

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