Die 18750 E Gesamtkosten in der Beispielrechnung von Bigmac sind korrekt - 10000 E für die alten Aktien plus 8750 E für die KE (= 25000 x 0.35 E). Falsch ist der "negative Wert" der Bezugsrechte.
Die Bezugsrechte sind natürlich erst handelbar, wenn sie im Depot sind. Ihr Börsenwert steht daher in Relation zum Alstom-Kurs "nach Zuteilung", der in etwa so hoch sein wird wie der nach erfolgter KE.
Ich rechne Ex-Zuteilung bzw. Ex-KE mit einem Aktienkurs von mindestens 0,55 E (eher 0,60 bis 0,70). Da die Ausübung eines Bezugsrechtes dazu führt, dass man hinterher dafür je eine Alstom-Aktie (ex-KE) im Depot hat, ergibt sich für die Bezugsrechte ein POSITIVER Börsenwert: Er entspricht der Differenz von 0,55 E (niedrigster Schätzpreis der Aktie Ex-KE) minus 0,35 E (fester Basispreis des Bezugsrecht) = 0,20 Euro. Dafür müsste man die Rechte auch verkaufen können. Da der Kurs der Aktie Ex-KE schwankt, wird auch der des Bezugsrecht-Börsenwertes schwanken, und zwar mit knapp dreifach höherem "Hebel". Drücken Shortseller die Aktie Ex-KE auf 0,35 E, wird der Bezugsrechte-Börsenwert Null.
Wer jetzt eine alte Alstom-Aktie für 1 Euro kauft und seine 2,5 Bezugsrechte für 2,5 * 0,20 E verkauft, erlöst mit dem Verkauf 0,50 E. Er hätte dann für die Aktie de facto nur 1 E - 0,50 E = 0,50 E bezahlt. Er macht einen Schnitt, wenn die Aktie ex-KE höher als 0,50 E notiert (bei 0,60 E ca. 20 %). Ein Kurs über 0,50 E ist zu erwarten, da Alstom nach der KE fast schuldenfrei sein wird. Daher ist die Macht der Shortseller auch begrenzt. Auch die vielen Späteinsteiger nach der KE dürften den Shortern das Leben schwer machen.
Alle diese Berechnungen basieren auf einem angenommenen Bezugspreis für junge Aktien von 0,35 E und einem Bezugsverhältnis (BV) von 1 : 2,5 - was aber noch nicht feststeht. Er könnte ebensogut z. B. bei 0,50 E liegen (mit einem BV von 1 : 1,8) oder bei 0,60 (mit einem BV von 1 : 1,5).
Die Bezugsrechte sind natürlich erst handelbar, wenn sie im Depot sind. Ihr Börsenwert steht daher in Relation zum Alstom-Kurs "nach Zuteilung", der in etwa so hoch sein wird wie der nach erfolgter KE.
Ich rechne Ex-Zuteilung bzw. Ex-KE mit einem Aktienkurs von mindestens 0,55 E (eher 0,60 bis 0,70). Da die Ausübung eines Bezugsrechtes dazu führt, dass man hinterher dafür je eine Alstom-Aktie (ex-KE) im Depot hat, ergibt sich für die Bezugsrechte ein POSITIVER Börsenwert: Er entspricht der Differenz von 0,55 E (niedrigster Schätzpreis der Aktie Ex-KE) minus 0,35 E (fester Basispreis des Bezugsrecht) = 0,20 Euro. Dafür müsste man die Rechte auch verkaufen können. Da der Kurs der Aktie Ex-KE schwankt, wird auch der des Bezugsrecht-Börsenwertes schwanken, und zwar mit knapp dreifach höherem "Hebel". Drücken Shortseller die Aktie Ex-KE auf 0,35 E, wird der Bezugsrechte-Börsenwert Null.
Wer jetzt eine alte Alstom-Aktie für 1 Euro kauft und seine 2,5 Bezugsrechte für 2,5 * 0,20 E verkauft, erlöst mit dem Verkauf 0,50 E. Er hätte dann für die Aktie de facto nur 1 E - 0,50 E = 0,50 E bezahlt. Er macht einen Schnitt, wenn die Aktie ex-KE höher als 0,50 E notiert (bei 0,60 E ca. 20 %). Ein Kurs über 0,50 E ist zu erwarten, da Alstom nach der KE fast schuldenfrei sein wird. Daher ist die Macht der Shortseller auch begrenzt. Auch die vielen Späteinsteiger nach der KE dürften den Shortern das Leben schwer machen.
Alle diese Berechnungen basieren auf einem angenommenen Bezugspreis für junge Aktien von 0,35 E und einem Bezugsverhältnis (BV) von 1 : 2,5 - was aber noch nicht feststeht. Er könnte ebensogut z. B. bei 0,50 E liegen (mit einem BV von 1 : 1,8) oder bei 0,60 (mit einem BV von 1 : 1,5).