Juristisches Neuland betreten hat der Richter, der den Journalisten Sascha Opel am Stuttgarter Landgericht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt hat. Opel gilt als bundesweiter Präzedenzfall für Wirtschaftsjournalisten, die ihre Einflußmöglichkeiten über Publikationen womöglich bewußt genutzt haben, um Börsenkurse zu manipulieren und sich dabei auch noch selbst eine goldene Nase zu verdienen. Opel will sich diesen Schuh allerdings nicht anziehen und deshalb weiter vor den Bundesgerichtshof ziehen. Im Oktober 2000 hatte die Staatsanwaltschaft die Klage erhoben.
Der Richter am Landgericht sieht es jedoch als erwiesen an, dass Opel seine Funktion als stellvertretender Chefredakteur beim Magazin Der Aktionär zum Kurstreiben genutzt hat. Für sich und einige Investoren -- er war auch als Fonds-Berater tätig -- sollen Opel und sein Kompagnon, der Finanzvermittler Daniel Kaufmann, Aktien gekauft und sie als "heißen Tipp" angepriesen haben. Somit sei ein "Kurssprung" garantiert gewesen. Für Kaufmann und ihn soll in kürzester Zeit ein Profit von 115.000 Mark dabei herausgesprungen sein.
Das Wertpapierhandelsgesetz ist sehr dehnbar, deshalb war es bislang nie zu einem Urteil wegen Insiderhandels gekommen. So ist Egbert Prior, der lange die TV-Sendung "3Sat-Börse" leitete, immer wieder in den Verdacht geraten, beachtliche Gewinne per Insiderhandel eingestrichen zu haben. Nachzuweisen war ihm bislang nichts.
Beobachter gehen davon aus, dass das Urteil von Stuttgart jetzt Schule machen könnte und dubiose Geschäftemacher sich wärmer anziehen müssen als bisher. Auch Internet-Börsendienste sind immer wieder als Instrument zur möglichen Kursmanipulation durch das gezielte Streuen von Gerüchten in Verruf gerate.
Der Richter am Landgericht sieht es jedoch als erwiesen an, dass Opel seine Funktion als stellvertretender Chefredakteur beim Magazin Der Aktionär zum Kurstreiben genutzt hat. Für sich und einige Investoren -- er war auch als Fonds-Berater tätig -- sollen Opel und sein Kompagnon, der Finanzvermittler Daniel Kaufmann, Aktien gekauft und sie als "heißen Tipp" angepriesen haben. Somit sei ein "Kurssprung" garantiert gewesen. Für Kaufmann und ihn soll in kürzester Zeit ein Profit von 115.000 Mark dabei herausgesprungen sein.
Das Wertpapierhandelsgesetz ist sehr dehnbar, deshalb war es bislang nie zu einem Urteil wegen Insiderhandels gekommen. So ist Egbert Prior, der lange die TV-Sendung "3Sat-Börse" leitete, immer wieder in den Verdacht geraten, beachtliche Gewinne per Insiderhandel eingestrichen zu haben. Nachzuweisen war ihm bislang nichts.
Beobachter gehen davon aus, dass das Urteil von Stuttgart jetzt Schule machen könnte und dubiose Geschäftemacher sich wärmer anziehen müssen als bisher. Auch Internet-Börsendienste sind immer wieder als Instrument zur möglichen Kursmanipulation durch das gezielte Streuen von Gerüchten in Verruf gerate.