Anleger erreichen Vergleich
Von Renate Daum
In den Schadensersatzverfahren wegen umstrittener Aktientipps in Börsenbriefen von Markus Frick ist ein Teilerfolg erzielt worden. Die Süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, Firmen aus dem Einflussbereich des Ex-Moderators einer TV-Börsenshow hätten einem Vergleich mit der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte aus Grünwald bei München zugestimmt. Es gehe dabei jedoch nur um eine geringe Teilsumme des jeweils geltend gemachten Schadens, heißt es in dem Artikel. In dem der Zeitung vorliegenden Fall werde ein knappes Fünftel des dokumentierten Schadens zurückgezahlt.
Im Sommer 2007 hatten BÖRSE ONLINE und andere Medien aufgedeckt, dass in den kostenpflichtigen Informationsdiensten des Moderators und früheren Bäckers Aktien von Rohstoff-Unternehmen empfohlen worden waren, bei denen es sich um weitgehend wertlose Gesellschaften handelte. Die Kurse der Papiere waren da schon abgestürzt. Etliche Privatanleger, die auf die Tipps vertraut hatten, erlitten hohe Verluste. Die Berliner Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kursmanipulation gegen Markus Frick auf.
Kanzlei warnt vor Insolvenzrisiko bei den Firmen
Viele Geschädigte ergriffen zivilrechtliche Schritte gegen Markus Frick und Unternehmen aus seinem Einflussbereich. Im Februar 2008 erstritt die Kanzlei PPR & Partner Schadensersatz von ihm für einen Abonnenten seiner Email-Hotline vor dem Landgericht Heidelberg.
Die Kanzlei Rotter, die ebenfalls eine Schadensersatzklage eingereicht hatte, hat ihren Mandanten nach Angaben der Süddeutschen empfohlen, dem Vergleich zuzustimmen. Sie zitiert aus einem Schreiben der Kanzlei an die Anleger. Darin heiße es, es bestehe „das erhebliche Risiko“, dass die Anspruchgegner bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung insolvent seien und Fricks Firmen „durch alle Instanzen“ gehen wollten. Keine der beiden Parteien habe sich zu dem Vergleich äußern wollen, berichtet die Zeitung weiter. Auch gegenüber www.graumarktinfo.de gab die Kanzlei keine Stellungnahme ab.
Mehrere Schadensersatzklagen sind derzeit anhängig
spezialisierte Kanzlei Nieding + Barth aus Frankfurt hat bereits mehrere Schadensersatzklagen eingereicht, weitere sollen folgen. "Wir haben noch keine Vergleichsgespräche geführt", sagt der Anwalt Andreas M. Lang aus der Kanzlei. Einen Vergleich schließt er nicht grundsätzlich aus. "Nach der Sach- und Rechtslage rechnen wir uns gute Chancen in den Prozessen aus. Dies muss sich dann natürlich auch in etwaigen Vergleichen widerspiegeln." Ihm sei kein Fall bekannt, in dem nicht auch Markus Frick als Beklagter in Frage komme. Selbst bei einer Insolvenz der betroffenen Firmen sei es nicht so einfach für Frick, sich selbst zu entziehen.
Frick ist nach wie vor gut im Geschäft. Er hält weiterhin Vorträge, über seine Webseite wird nach wie vor eine Email-Hotline angeboten. Vor einigen Monaten wurde bekannt, dass Frick Beziehungen zu Personen hatte, die für die drei empfohlenen Unternehmen tätig waren. Das Netzwerk ist umfangreich. Er selbst habe Kontakt zu Vorständen gehabt, hieß es in den Börsenbriefen.
Von Renate Daum
In den Schadensersatzverfahren wegen umstrittener Aktientipps in Börsenbriefen von Markus Frick ist ein Teilerfolg erzielt worden. Die Süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, Firmen aus dem Einflussbereich des Ex-Moderators einer TV-Börsenshow hätten einem Vergleich mit der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte aus Grünwald bei München zugestimmt. Es gehe dabei jedoch nur um eine geringe Teilsumme des jeweils geltend gemachten Schadens, heißt es in dem Artikel. In dem der Zeitung vorliegenden Fall werde ein knappes Fünftel des dokumentierten Schadens zurückgezahlt.
Im Sommer 2007 hatten BÖRSE ONLINE und andere Medien aufgedeckt, dass in den kostenpflichtigen Informationsdiensten des Moderators und früheren Bäckers Aktien von Rohstoff-Unternehmen empfohlen worden waren, bei denen es sich um weitgehend wertlose Gesellschaften handelte. Die Kurse der Papiere waren da schon abgestürzt. Etliche Privatanleger, die auf die Tipps vertraut hatten, erlitten hohe Verluste. Die Berliner Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kursmanipulation gegen Markus Frick auf.
Kanzlei warnt vor Insolvenzrisiko bei den Firmen
Viele Geschädigte ergriffen zivilrechtliche Schritte gegen Markus Frick und Unternehmen aus seinem Einflussbereich. Im Februar 2008 erstritt die Kanzlei PPR & Partner Schadensersatz von ihm für einen Abonnenten seiner Email-Hotline vor dem Landgericht Heidelberg.
Die Kanzlei Rotter, die ebenfalls eine Schadensersatzklage eingereicht hatte, hat ihren Mandanten nach Angaben der Süddeutschen empfohlen, dem Vergleich zuzustimmen. Sie zitiert aus einem Schreiben der Kanzlei an die Anleger. Darin heiße es, es bestehe „das erhebliche Risiko“, dass die Anspruchgegner bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung insolvent seien und Fricks Firmen „durch alle Instanzen“ gehen wollten. Keine der beiden Parteien habe sich zu dem Vergleich äußern wollen, berichtet die Zeitung weiter. Auch gegenüber www.graumarktinfo.de gab die Kanzlei keine Stellungnahme ab.
Mehrere Schadensersatzklagen sind derzeit anhängig
spezialisierte Kanzlei Nieding + Barth aus Frankfurt hat bereits mehrere Schadensersatzklagen eingereicht, weitere sollen folgen. "Wir haben noch keine Vergleichsgespräche geführt", sagt der Anwalt Andreas M. Lang aus der Kanzlei. Einen Vergleich schließt er nicht grundsätzlich aus. "Nach der Sach- und Rechtslage rechnen wir uns gute Chancen in den Prozessen aus. Dies muss sich dann natürlich auch in etwaigen Vergleichen widerspiegeln." Ihm sei kein Fall bekannt, in dem nicht auch Markus Frick als Beklagter in Frage komme. Selbst bei einer Insolvenz der betroffenen Firmen sei es nicht so einfach für Frick, sich selbst zu entziehen.
Frick ist nach wie vor gut im Geschäft. Er hält weiterhin Vorträge, über seine Webseite wird nach wie vor eine Email-Hotline angeboten. Vor einigen Monaten wurde bekannt, dass Frick Beziehungen zu Personen hatte, die für die drei empfohlenen Unternehmen tätig waren. Das Netzwerk ist umfangreich. Er selbst habe Kontakt zu Vorständen gehabt, hieß es in den Börsenbriefen.