18.04.2001 16:15
US-Anwälte reichen Klage gegen BroadVision ein
FRANKFURT (dpa-AFX) - Dem E-Commerce-Softwareunternehmen BroadVision steht eine neue Klage ins Haus. Die amerikanische Anwaltskanzlei Milberg Weiss sucht seit Dienstagabend über seine Internet-Seite Anleger, die die Aktie des NEMAX 50 Wertes zwischen dem 26. Januar und 2. April diesen Jahres gekauft haben. Diese sollen sich nach Vorstellung der US-Anwälte der gerade beim District Court for the Northern District of California eingereichten Klage anschließen. Den Verantwortlichen von BroadVision wird in der Klageschrift vorgeworfen, gegen den "Securities Exchange Act von 1934" verstoßen zu haben. Den Anwälten zufolge habe BroadVision dem Management bekannte Details nicht veröffentlicht, die für die Aktionäre aber von großer Bedeutung gewesen wären. Bei der Bekanntgabe der Zahlen für das vierte Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres am 25. Januar hätten die Verantwortlichen um die "entsetzliche Kombination" einer nachlassenden Nachfrage bei "außer Kontrolle geratenen Kosten" gewusst, so die Anwälte in der Klagebegründung. Zudem habe das neue Software-Produkt der Version 6.0 wesentlichen Standarts nicht entsprochen. Erst am 4. April, als BroadVision eine Gewinnwarnung für das erste Quartal 2001 heraus gab, sei den Anlegern die eigentliche Situation des Unternehmens bewusst geworden./ts/cb/av
Quelle: dpa-AFX
was kommt da auf uns zu ?
US-Anwälte reichen Klage gegen BroadVision ein
FRANKFURT (dpa-AFX) - Dem E-Commerce-Softwareunternehmen BroadVision steht eine neue Klage ins Haus. Die amerikanische Anwaltskanzlei Milberg Weiss sucht seit Dienstagabend über seine Internet-Seite Anleger, die die Aktie des NEMAX 50 Wertes zwischen dem 26. Januar und 2. April diesen Jahres gekauft haben. Diese sollen sich nach Vorstellung der US-Anwälte der gerade beim District Court for the Northern District of California eingereichten Klage anschließen. Den Verantwortlichen von BroadVision wird in der Klageschrift vorgeworfen, gegen den "Securities Exchange Act von 1934" verstoßen zu haben. Den Anwälten zufolge habe BroadVision dem Management bekannte Details nicht veröffentlicht, die für die Aktionäre aber von großer Bedeutung gewesen wären. Bei der Bekanntgabe der Zahlen für das vierte Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres am 25. Januar hätten die Verantwortlichen um die "entsetzliche Kombination" einer nachlassenden Nachfrage bei "außer Kontrolle geratenen Kosten" gewusst, so die Anwälte in der Klagebegründung. Zudem habe das neue Software-Produkt der Version 6.0 wesentlichen Standarts nicht entsprochen. Erst am 4. April, als BroadVision eine Gewinnwarnung für das erste Quartal 2001 heraus gab, sei den Anlegern die eigentliche Situation des Unternehmens bewusst geworden./ts/cb/av
Quelle: dpa-AFX
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