Au weia, da kann der sich der normale EM.TV...

Beiträge: 10
Zugriffe: 1.635 / Heute: 1
Speculator:

Au weia, da kann der sich der normale EM.TV...

2
23.04.01 10:25
...aktionär noch glücklich schätzen! ;-)

(aus der HAZ von heute)

Aktien zu erben hat seine Tücken
Der Neue Markt frisst seine Kinder. Was manchen Anleger gestern noch träumen ließ, treibt ihm heute die Zornesröte ins Gesicht. Der kürzlich verstorbene Aktienpapst André Kostolany wusste es schon immer: Aktien sind als kurzfristige Anlage kaum geeignet. Sein Rat: Heute ins Depot, dann freuen sich die Erben später darüber. Doch dies gilt keineswegs immer.

Dass Aktien im Nachlass ihre Tücken haben können, mussten die Erben von Herbert Hahn erfahren. Er hatte sich nach anfänglichem Zögern auf den Ratschlag seines Enkels von altehrwürdigen Papieren wie DaimlerChrysler, Allianz und Volkswagen verabschiedet und alles - ein Vermögen von 1,2 Millionen DM - in die Neuen-Markt-Werte von EM.TV, Gigabell und Intershop gesteckt. Hahn musste nicht mehr erleben, wie diese "Werte" ins Anlage-Nirwana stürzten. Denn er starb überraschend im vergangenen Jahr, charttechnisch gesprochen: auf dem Höhepunkt seiner Kapitalanlagen.
Herbert Hahns Enkel Wolfgang und Michael, die sich nun als Erben auf der besseren Seite des Lebens wähnten, verfolgten nach seinem Tod wie gelähmt, was auf dem Aktienmarkt vor sich ging. Viel konnten die beiden ohnehin nicht machen. Denn trotz klarer Rechtslage - Hahn hatte ein Testament hinterlegt - dauerte es mit der Erteilung des Erbscheins. Ohne diesen Erbschein hatte die Bank jeder Einflussnahme der Erben auf das Depot widersprochen. Die Folgen waren gravierend: Als Wolfgang und Michael schließlich den begehrten Schein in Händen hielten und damit bei ihrer Bank vorsprachen, betrugen die gesamten Depotwerte gerade einmal noch 80 000 DM.

Was Wolfgang und Michael damals noch nicht ahnten, konkretisierte sich etwa ein Jahr nach dem Tod ihres Großvaters. Beide erhielten Post von der Erbschaftsteuerstelle des Finanzamts: Sie sollten eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Die Auskunft des eilig konsultierten Steuerberaters stürzte die beiden Erben in eine Steuer-depression. Denn die Erbschaftsteuer ist stichtagsbezogen. Was so viel heißt wie: Die Höhe der Erbschaft bemisst sich nach dem Wert am Todestag. Wie gesagt: Herbert Hahn war verstorben, als sein Depot einen Gesamtbetrag von 1,2 Mio. DM auswies.
Der Sulzbacher Steuerberater Joachim Fries rechnet nach: "Bei einem Freibetrag von jeweils 100 000 DM für jeden Enkel errechnet sich jeweils ein steuerpflichtiger Erwerb von 500 000 DM. Und hierauf liegt eine Erbschaftsteuer von 7 Prozent in der günstigsten Steuerklasse I." Macht unter dem Strich für Wolfgang und Michael eine Erbschaftsteuer von 35 000 DM. Blieben also jedem "Millionenerben" nach Abzug der Erbschaftsteuer gerade einmal 5000 DM. Wobei die Kosten für den Erbschein und die steuerliche Beratung noch nicht einmal mitgerechnet sind.
Steuerexperte Fries: "Solche Konstellationen sind keine Einzelfälle." Im Extremfall kommt es sogar so weit, dass das Erbe nicht einmal die anfallende Erbschaftsteuer deckt. Hier ist in erster Linie sogar an die Ausschlagung der Erbschaft zu denken. Doch kommen dabei viele zu spät: Eine solche Ausschlagung ist nämlich nur binnen sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls möglich. Und wer denkt schon daran, dass sich ein Vermögen so schnell verflüchtigt.
Hier hilft steuerlich nur noch ein Erlassantrag. Steuerberater Fries rät: "Ein solcher Erlassantrag sollte gleich mit der Erbschaftsteuererklärung verbunden werden. Das Finanzamt braucht dann nicht doppelt zu arbeiten. Am besten schildert man in einer Anlage die Kursentwicklung der einzelnen Aktien, um so den Wertverlust herauszustellen." Empfehlenswert auch der Hinweis, dass man selbst als Erbe keine Möglichkeit hatte, auf diese Entwicklung Einfluss zu nehmen, etwa weil der Erbschein noch nicht erteilt war.
Dass ein solcher Antrag das Finanzamt nicht zu Jubelstürmen hinreißen wird, ist nachvollziehbar. Im Gegenteil: Die Behörde steht derartigen Ansinnen erst einmal sehr reserviert gegenüber. Doch braucht man negative Entscheidungen nicht immer klaglos hinzunehmen. Für Licht im Steuerdunkel sorgt eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 23. 10. 1997, Az.: 9 K 3954/89). Im Urteilsfall hatten die Kölner Richter zwar die Klage abgewiesen, gleichzeitig aber hervorgehoben, dass in außergewöhnlichen Situationen ein Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer durchaus möglich ist.
Eine solche Situation ist etwa dann gegeben, "wenn der Erbe den Kursverfall seines ererbten Vermögens mangels fehlender tatsächlicher Verfügungsmacht weder durch Verkauf noch durch andere Maßnahmen verhindern konnte". Hinzu kommen muss, dass die Erbschaftsteuer den Erben übermäßig belastet und die ihm zustehenden Vermögenswerte grundlegend beeinträchtigt. Das Finanzgericht weist sogar die Richtung: An einen Erlass müsse dort gedacht werden, wo von dem verbleibenden Vermögen die Erbschaftsteuer mehr als die Hälfte ausmacht.
Wolfgang und Michael, die Erben von Herbert Hahn, hätten also gute Chancen, einen Teil der Erbschaftsteuer erlassen zu bekommen. Vielleicht hätte ihnen aber auch ein Rat der Saarbrücker Rechtsanwältin Margret Bilsdorfer geholfen: "Wer seinen Nachkommen etwas Gutes tun will, der sollte dafür sorgen, dass sie unmittelbar nach dem Tod sofort die Verfügungsmacht über bestimmte Anlagen haben." Zu denken ist entweder an eine postmortale Vollmacht (für den Todesfall) oder an einen Vertrag zu Gunsten Dritter, nämlich zu Gunsten des später Begünstigten.
So wird sichergestellt, dass notwendige Maßnahmen noch vor Erteilung eines Erbscheins getroffen werden können. Eine postmortale Vollmacht empfiehlt sich auch im Fall von Auslandsvermögen, wo es selbst bei wirksamem Testament lange dauern kann, bis die Erben über das ihnen überlassene Vermögen verfügen können. "Bis dahin", so Rechtsexpertin Bilsdorfer, "ist das Auslandsvermögen quasi verwaist". Für die Erben von Herbert Hahn kommen derartige Ratschläge zu spät



mfG: Speculator
ecki:

Au weia. Und selbst die Ratschläge gegeben. Naja o.T.

 
23.04.01 10:30
1Mio.€:

Interessant !! Gruss Mio. o.T.

 
23.04.01 10:31
luiza:

EM.TV interessante Spekulation

 
23.04.01 10:49
EM.TV interessante Spekulation
Geldbrief  


Nach Meinung der Analysten von „Geldbrief“ bietet die EM.TV-Aktie (WKN 568480) Gelegenheit zu einer hochinteressanten Spekulation.

Immerhin halte das Unternehmen doch zusammen mit der Kirch-Gruppe mittlerweile 75% an den lukrativen Formel 1-Rechten. Schaffen es Haffa und Kirch die Autoindustrie mit ins Boot zu holen, könnte sich ein echter Turnaround anbahnen. Zudem gewinne der Konzern mit Bernd Thiemann, bisher Chef der DG-Bank, einen renommierten neuen Aufsichtsratvorsitzenden.

Jüngste Berichte vom „Spiegel“, wonach für 2000 ein Verlust von ca. 300 Mio. Euro zu verkraften sei, würden den Aktienkurs kurzfristig belasten. Äußerst Risikobewusste Anleger könnten die damit verbundene Kursschwäche nutzen, sich einige Stücke bei derzeitigen Kursen unter 6 Euro ins Depot zu legen, so die Analysten.




Aragon:

Wichtige Warnung für Erben und ältere Anleger

 
23.04.01 11:23
So wollte der Großvater seinen Nachlass sicher nicht vergeudet sehen. Dabei war ja eigentlich genug Geld für eine gute Risikostreuung da. Gerade in einem wirklich fortgeschrittenem Alter empfiehlt es sich wohl, den Löwenanteil des überschüssigen Vermögens in Mischfonds oder AS-Fonds anzulegen und den direkten Handel mit Aktien nur als teures Hobby zu betrachten.
ecki:

Auf des Enkels Mist gewachsen!

 
23.04.01 11:28
Der Opa hätte wohl nicht umgeschichtet.
Und so müssen die Enkel wohl ihr Vermögen selbst aufbauen.
Daimler Allianz, VW war halt nicht gut genug für die Erben. Bitte Opa schichte doch um. Wir kriegens ja eh bald von Dir.....
Ein klassisches Beispiel der Folgen der Gier!
Aragon:

... oder gewöhnlicher Selbstüberschätzung

 
23.04.01 12:11
Geht doch den meisten so: Sobald mal etwas gelingt halten sich die meisten für ein Naturtalent. Zehn Prozent Kursgewinn - Mensch die Börse ist ja ein Kinderspiel. Plötzlich hat irgendein unbeleckter junger Mensch Aussicht auf einen Haufen Geld und es erscheint ihm fast kriminell es nicht zu vermehren. Gemeiner Teufelskreis.
Kicky:

Aktien zu erben hat seine Tücken -up! o.T.

 
23.04.01 13:10
major:

re

 
23.04.01 13:18
lief vorigen dienstag:
www.ndrtv.de/plusminus/20010417/6.html

die ganze sendung : u.a aktien auf pump, gesundsgefaehrdung durch handys ..
www.ndrtv.de/plusminus/index_20010417.html
Speculator:

Timing wird immer wichtiger...

 
23.04.01 13:58
...nicht nur beim Kauf/Verkauf einer Aktie sondern auch beim ableben! (ist ironisch gemeint)

mfG: Speculator
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--