ArtStor AG stellt Insolvenzantrag Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ArtStor AG stellt Insolvenzantrag Hamburg/München - Die ArtStor AG, Hamburg, stellt heute wegen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft bei dem Amtsgericht Hamburg - Insolvenzgericht - einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Geschäftsbetrieb des Tochterunternehmens Zeta AG, München, ist davon unberührt; ihr Geschäft läuft uneingeschränkt weiter. Gemeinsam mit dem noch zu benennenden Insolvenzverwalter wird der Vorstand der ArtStor AG die intensiven Verhandlungen mit strategischen Investoren zur Sicherung des Unternehmens fortsetzen.