Hallo Arivaner,
nach laaaanger Pause mal wieder was von mir :-)
Die titelgebende Formel "Anlegerschutz = Anlagebetrug?" darf ich so natürlich nicht stehen lassen. Selbstverständlich bin ich der Meinung, daß wir einen verbandsmäßig organisierten Privat- oder besser Kleinanlegerschutz brauchen. Ich gehe sogar so weit, zu behauopten, daß dieser manchmal, wenn auch leider nur gefühlte ein mal pro Jahrhundert gute Arbeit leistet, wie z.B. beim Fall Thielert.
Doch der aktuelle Fall "Wirecard gegen SdK" könnte sich zu einem echten Skandal entwickeln. "Könnte", weil mir bislang naturgemäß nur Mutmaßungen und Verdachtsmomente bekannt sind, aber die haben es in sich:
1. Der Vorstand (dessen Viza gerade eben zurückgetreten ist, was allerdings kein Schuldeingeständnis sein muß) der SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger) soll angeblich auf fallende Kurse bei Wirecard spekuliert haben. Das allein ist kein Problem, war sogar zuminest kurzzeitig vernünftig.
2. Die SdK warf in Ihrer Funktion als Anlegerschützer der Wirecard AG Unkorrektheiten in der Bilanz vor. Wenn die SdK dafür stichhaltige Beweise hat, ist auch dies kein Problem, sondern sogar lobenswert (wie gesagt, falls stichhaltige Beweise vorliegen).
3. Das Prolem: Die Short-Spekulation wurde VOR der Mitteilung über die mutmaßlich zweifelhafte Bilanz initiiert, wobei es sich nicht um Vorständen einer Schutzanlegergemeinschaft übliche Spekulationssumme handelte, sondern gerüchteweise vernehmbar hohe Millionensummen im Raum stehen. Somit läge der Verdacht des "Insiderhandels" sowie der organisierten und hochkriminellen Marktmanipulation nahe.
Wie gesagt, all dies sind bislang Mutmaßungen. Ob nun dem VdK in Sachen Wirecard irgendein illegales Verhalten nachgewiesen wird oder nicht, ist mir insofern egal, daß ich kein Wirecard-Aktionär war oder bin.
Was ich mir aber für alle Privat- oder Kleinanleger wünschen würde, wären Schutzanlegerinteressenverbände, die wesentlich professioneller arbeiten als in den letzten 10 Jahren. Ein wichtigerer Wunsch ist der reflexartige Schrei nach Transparenz, den ich sonst eigentlich immer kritisiere: Wenn nicht der Vorstand einer Aktionärsinteressengemeinschaft zum Offenlegen seiner privaten Wertpapiergeschäfte, zumindest sofern das einzelne ein Volumen von z.B. mehr als 500.000 Euro aufweist, gezwungen werden darf, wer denn dann?
Doch der allerwichtigste Punkt ist der: Ein echter Kleinanlegerschutz kann nur darin bestehen, Kleinanleger zu bilden und zu informieren, z.B. über Moneymanagement, Risikomanagement, Diversifikation nach Branchen, Ländern, Streuung der Kaufzeitpunkte, etc. Wenn das ganze Geld, daß man in den letzten Jahrzehnten per Spenden oder sonstwoher im Interessenverband versickern hat lassen für bessere Informationsbroschüren und professionellere Kleinanlegerseminare aufgewendet hätte, anstatt sich auf so mancher Hauptversammlung wie eine Mischung aus pubertierenden Teenagern und ungebildeten Proleten zu gerieren, wäre dem Aktionärsschutz weitaus mehr gedient.
nach laaaanger Pause mal wieder was von mir :-)
Die titelgebende Formel "Anlegerschutz = Anlagebetrug?" darf ich so natürlich nicht stehen lassen. Selbstverständlich bin ich der Meinung, daß wir einen verbandsmäßig organisierten Privat- oder besser Kleinanlegerschutz brauchen. Ich gehe sogar so weit, zu behauopten, daß dieser manchmal, wenn auch leider nur gefühlte ein mal pro Jahrhundert gute Arbeit leistet, wie z.B. beim Fall Thielert.
Doch der aktuelle Fall "Wirecard gegen SdK" könnte sich zu einem echten Skandal entwickeln. "Könnte", weil mir bislang naturgemäß nur Mutmaßungen und Verdachtsmomente bekannt sind, aber die haben es in sich:
1. Der Vorstand (dessen Viza gerade eben zurückgetreten ist, was allerdings kein Schuldeingeständnis sein muß) der SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger) soll angeblich auf fallende Kurse bei Wirecard spekuliert haben. Das allein ist kein Problem, war sogar zuminest kurzzeitig vernünftig.
2. Die SdK warf in Ihrer Funktion als Anlegerschützer der Wirecard AG Unkorrektheiten in der Bilanz vor. Wenn die SdK dafür stichhaltige Beweise hat, ist auch dies kein Problem, sondern sogar lobenswert (wie gesagt, falls stichhaltige Beweise vorliegen).
3. Das Prolem: Die Short-Spekulation wurde VOR der Mitteilung über die mutmaßlich zweifelhafte Bilanz initiiert, wobei es sich nicht um Vorständen einer Schutzanlegergemeinschaft übliche Spekulationssumme handelte, sondern gerüchteweise vernehmbar hohe Millionensummen im Raum stehen. Somit läge der Verdacht des "Insiderhandels" sowie der organisierten und hochkriminellen Marktmanipulation nahe.
Wie gesagt, all dies sind bislang Mutmaßungen. Ob nun dem VdK in Sachen Wirecard irgendein illegales Verhalten nachgewiesen wird oder nicht, ist mir insofern egal, daß ich kein Wirecard-Aktionär war oder bin.
Was ich mir aber für alle Privat- oder Kleinanleger wünschen würde, wären Schutzanlegerinteressenverbände, die wesentlich professioneller arbeiten als in den letzten 10 Jahren. Ein wichtigerer Wunsch ist der reflexartige Schrei nach Transparenz, den ich sonst eigentlich immer kritisiere: Wenn nicht der Vorstand einer Aktionärsinteressengemeinschaft zum Offenlegen seiner privaten Wertpapiergeschäfte, zumindest sofern das einzelne ein Volumen von z.B. mehr als 500.000 Euro aufweist, gezwungen werden darf, wer denn dann?
Doch der allerwichtigste Punkt ist der: Ein echter Kleinanlegerschutz kann nur darin bestehen, Kleinanleger zu bilden und zu informieren, z.B. über Moneymanagement, Risikomanagement, Diversifikation nach Branchen, Ländern, Streuung der Kaufzeitpunkte, etc. Wenn das ganze Geld, daß man in den letzten Jahrzehnten per Spenden oder sonstwoher im Interessenverband versickern hat lassen für bessere Informationsbroschüren und professionellere Kleinanlegerseminare aufgewendet hätte, anstatt sich auf so mancher Hauptversammlung wie eine Mischung aus pubertierenden Teenagern und ungebildeten Proleten zu gerieren, wäre dem Aktionärsschutz weitaus mehr gedient.