Anleger hoffen auf BGH

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Anleger hoffen auf BGH

 
20.02.05 12:57
Einem Urteil gegen das Schweizer Bankhaus Julius Bär könnten Hunderte Ersatzansprüche folgen
von Heino Reents

Die Fondsbranche in Deutschland schaut am Dienstag mit Spannung nach Karlsruhe. Dort wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) die Prospekthaftungsklage gegen den Investmentfonds Creativ-Fonds der schweizerischen Gesellschaft Julius Bär verhandelt. Es geht um Ersatzansprüche dreier Anleger wegen angeblich unzureichender Angaben im Verkaufsprospekt. "Das Verfahren ist das erste seiner Art und hat deshalb auch Pilotcharakter für eine Reihe von weiteren Klagen gegen andere Fonds", sagt Rechtsanwalt Franz Braun von der Münchener Kanzlei CLLB, der die drei Kläger vertritt.


In erster Instanz hatte die auf Bank- und Börsenrecht spezialisierte 21. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts 2002 entschieden, daß der Verkaufsprospekt die Anlageziele nur unzureichend deutlich gemacht habe. Der Creativ-Fonds investiere in "erfolgversprechende Unternehmen", hatte es im Prospekt geheißen. Tatsächlich aber legte der - mittlerweile geschaßte - Fondsmanager Kurt Ochner die ihm anvertrauten Anlegergelder zu über 70 Prozent am Neuen Markt, vorwiegend in junge Start-up-Unternehmen, an. Der Begriff Neuer Markt tauchte im Prospekt jedoch nicht auf.


Der Einschätzung des Landgerichts wurde allerdings im November 2003 von der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt widersprochen. Das OLG sah es nicht als erwiesen an, daß Julius Bär, "von vornherein eine dauerhafte und überwiegende Investition am Neuen Markt beabsichtigt habe". Der beanstandete Prospekt enthalte zudem eine Vielzahl von Formulierungen, die auf ein sehr riskantes Management schließen ließen. Der umstrittene Prospekt genüge somit den Anforderungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Da es zur Frage der Prospektvollständigkeit im Bereich des KAGG bislang aber noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu.


Rechtsanwalt Braun zeigt sich trotz der Niederlage in der 2. Instanz siegessicher: "Es sieht ziemlich gut für uns aus", sagt er und rechnet fest mit einer höchstrichterlichen Entscheidung zugunsten seiner drei Mandanten. Sie bekommen im Erfolgsfalle das Geld für die Fondsanteile erstattet - zusammen rund 160 000 Euro.


Erwartungsgemäß anderer Ansicht ist Julius Bär. "Der Prospekt des Creativ-Fonds' entspricht den bekannten Branchen-Standards und ist absolut vollständig und korrekt", sagt Sprecher Jürg Stähelin. Die Schweizer meinen zudem, daß eine mögliche Haftung nur geltend gemacht werden könne, wenn der Prospekt tatsächlich als Entscheidungsgrundlage gedient habe. "Der Kauf ist aber wohl in den meisten Fällen auf Grund der allgemeinen Börseneuphorie erfolgt. Und deshalb sehen wir keine Grundlage für irgendwelche Ansprüche", so Stähelin.


Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Frankfurter Kanzlei Nieding & Barth geht dagegen davon aus, daß Julius Bär zahlen muß: "Ich bin guter Dinge, denn wir haben die besseren Argumente", sagt er. Der Anwalt, gleichzeitig Präsident des Deutschen Anlegerschutzbundes (DASB) und Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW, vertritt rund 350 Anleger, bei denen es insgesamt um eine Summe von rund fünf Millionen Euro geht. Allein 3,5 Millionen Euro fordert der wohl bekannteste Mandant Niedings: der Schlagerproduzent Jack White.


"Sein Verfahren ist aber noch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt anhängig", sagt Nieding. Denn White hatte nicht nur gegen einen unvollständigen Prospekt geklagt, sondern macht zudem eine fehlerhafte Anlageberatung geltend. Fondsmanager Ochner persönlich habe ihn beraten, aber nicht ausreichend über die Risiken informiert, beklagt White.


Für den Münchener Anwalt Klaus Rotter ist der Fall eindeutig: "Die mündliche BGH-Verhandlung wird - unabhängig vom späteren Urteilsspruch - eine klare Präzedenzwirkung für künftige Fondsprospekte haben."


Der Anwalt, dessen Kanzlei mit der Erstellung der Musterklagen und der Berufungsschrift das Verfahren geführt hat, vertritt 103 Kläger, die alle in den Creativ-Fonds von Julius Bär sowie den Metzler Wachstum International und VMR Fund Strategie Quadrat investiert haben. Dabei geht es um eine Schadenssumme von rund 3,3 Millionen Euro.


Betroffen sein könnte auch die Fondsgesellschaft Universal Investment. Erst im Dezember vergangenen Jahres hatte die 21. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts Prospekthaftungsansprüche wegen des DAC-Kontrast-Universal-Fonds festgestellt.


Entscheidet der BGH am Dienstag für die Kläger, dann haben die Anleger dieser Fonds sehr gute Aussichten, daß sie ihre Investitionen endlich zurückbekommen. "Bei einer positiven BGH-Entscheidung hätten alle Klagen Aussicht auf Erfolg", sagt DASB-Präsident Klaus Nieding.


"Die Anleger, die bislang noch nicht geklagt haben, haben aber schlechte Karten", erläutert sein Rechtsanwaltskollege Braun. Investoren, die kurz vor dem Platzen der Spekulationsblase im Jahr 2000 noch investiert haben und meinen, dabei falsch informiert worden zu sein, können also heute keine rechtlichen Schritte mehr einleiten. Denn die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.


Artikel erschienen am 20. Februar 2005
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