4. Finanzmarktförderungsges etz endgültig beschloss

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ribald:

4. Finanzmarktförderungsgesetz endgültig beschloss

 
31.05.02 10:28
4. Finanzmarktförderungsgesetz endgültig beschlossen
 
Berlin (vwd) - Der Bundesrat hat am Freitag das 4.
Finanzmarktförderungsgesetz endgültig gebilligt, nachdem zuvor schon der
Deutsche Bundestag am 17. Mai mit breiter Mehrheit dem Vermittlungsergebnis
beider Häuser zu dem Gesetz zugestimmt hatte. Damit kann das Gesetz zum 1.
Juli in Kraft treten, auch wenn einige Einzelregelungen erst später gelten.
Es bringt eine umfassende Finanzmarktreform auf den Weg. Unter anderem wird
den Börsen eine Flexibilisierung der Marktsegmente gestattet. Außerdem
erfolgt eine Novellierung des Verbots der Kurs- und Marktmanipulation.

Das Gesetz sieht auch eine Schadensersatzpflicht für Emittenten vor, die
Ad-hoc-Mitteilungen über kursrelevante Tatsachen unterlassen, verspätet
veröffentlichen oder darin falsche Angaben machen. Analysten müssen sich
künftig an eine "Wohlverhaltensregel" halten und können bei einem Verstoß
hiergegen mit einem Bußgeld belegt werden. Geschäfte von
Unternehmensinsidern und ihnen nahe stehenden Personen in Wertpapieren des
eigenen Unternehmens müssen ab einer Grenze von 25.000 EUR unverzüglich
gemeldet werden. Öffentliche Banken erhalten die nun Möglichkeit, Derivate
als ordentliche Deckungswerte im Pfandbriefgeschäft zu verwenden.


Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September ist ein
automatisiertes Verfahren zum Abruf von Kontoinformationen vorgesehen, in
dessen Rahmen die Finanzdienstleistungsaufsicht ab 1. April kommenden Jahres
jederzeit unmittelbar auf personenbezogene Daten der Kunden bei den Banken
zugreifen darf. Die Abfrage soll sich auf Namen und Geburtsdatum des
Kontoinhabers beschränken; die ursprünglich vorgesehene Aufnahme des
Geburtsortes war im Vermittlungsverfahren gestrichen worden. Dort war auf
Druck der Länder auch ein geplantes Verbot von Leerverkäufen bei erheblichen
Marktbeeinträchtigungen aus dem Gesetzentwurf genommen worden.
+++ Andreas Kißler
vwd/31.5.2002/ak/ptr


31.05.2002 - 09:56 Uhr  

TD714788:

Informativ. o.T.

 
31.05.02 10:30
ribald:

Hat jemand vielleicht detailliertere Infos? Ich

 
31.05.02 12:38
finde im Inet nur wenig Aktuelles

Vermittler erfüllten einige Forderungen der Länder


Bundesrat billigt Finanzmarktförderungsgesetz


Das Finanzmarktförderungsgesetz für stärkeren Anlegerschutz und effektivere Geldwäschebekämpfung kann in Kraft treten.


wiwo ap BERLIN. Nach Überarbeitung im Vermittlungsausschuss billigte neben dem Bundestag am Freitag in Berlin auch der Bundesrat das Gesetz. Der Kompromiss sieht vor, dass Leerverkäufe doch nicht untersagt werden dürfen. Zu den Kundendaten, die künftig abgerufen werden können, gehört nicht der Geburtsort des Kontoinhabers.

Mit dem Gesetz sollte ursprünglich die neue Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermächtigt werden, Leerverkäufe mit inländischen Akten zu untersagen, wenn eine erhebliche Marktstörung droht, die schwerwiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft oder das Finanzsystem erwarten lässt.

Die Regelung war Teil des Maßnahmepakets der Bundesregierung zum Schutz gegen terroristische Eingriffe in den Finanzmarkt. Die Länder setzten sich aber mit ihrer Ansicht durch, Leerverkäufe seien ein handelsübliches Instrument. Sollten sie verboten werden, sei zu befürchten, dass Termingeschäfte, insbesondere an der Terminbörse Eurex, aus Deutschland an andere Handelsplätze verlagert werden.

Einen Teilerfolg hatten die Länder mit ihrem Widerspruch gegen das geplante Datenabrufsystem. Die Vorschrift räumt der neuen Bundesanstalt die Befugnis ein, von den Kreditinstituten gespeicherte persönliche Daten der Bankkunden abzurufen. Der Kompromiss sieht nun vor, dass auf die Aufnahme des Geburtsorts des Kontoinhabers in bankinternen Dateien im Rahmen des neu geregelten Datenabrufsystems zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche verzichtet wird.

Nicht durchsetzen konnten sich die Länder mit ihren Bedenken gegen das so genannte Kontenscreening. Damit werden Banken künftig nach Ansicht des Bundesrats "zu einer bedenklichen permanenten und umfassenden 'Rasterung' aller Kundendaten allein auf Grund von einer Abweichung vom bisherigen Normalverhalten" verpflichtet.


HANDELSBLATT, Freitag, 31. Mai 2002, 10:20 Uhr

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