1*1 der Optionsscheine

Beiträge: 10
Zugriffe: 991 / Heute: 1
fosca:

1*1 der Optionsscheine

 
29.10.02 21:27

Was ist ein Optionsschein?


Bei einem Optionsschein handelt es sich um die wertpapiermäßige Verbriefung eines Rechtes. Eine einfache und doch umfassende Definition eines Optionsscheins kann folgendermaßen aussehen:

Ein Optionsschein berechtigt den Inhaber einen bestimmten Basiswert zu einem bestimmten Bezugspreis in einem bestimmten Verhältnis innerhalb einer bestimmten Zeit zu kaufen oder zu verkaufen.

Begriffserklärung:

berechtigt: Der Inhaber eines Optionsscheins hat immer das Recht, aber nie die Pflicht, einen Basiswert zu kaufen oder verkaufen.

Basiswert (engl.: underlying): Ein Basiswert kann eine Aktie sein, aber auch eine Währung, ein Zinssatz (eine Anleihe), ein Index oder eine Mischung aus verschiedenen Aktien etc..

Bezugspreis (Basispreis, Ausübungspreis; engl.: strike price): Dabei handelt es sich um den Preis, zu dem der Optionsscheinkäufer den Basiswert kaufen oder verkaufen darf.

Bezugsverhältnis: Das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele Optionsscheine notwendig sind, um das Recht ausüben zu können. Dabei ist es möglich, dass ein Optionsschein das Recht zum Kauf/Verkauf von einer oder mehreren Einheiten des Basiswertes verbrieft. Umgekehrt ist auch denkbar, dass zur Ausübung eines Rechts auf einen Basiswert mehrere Optionsscheine notwendig sind.

Zeitraum: Das Recht, welches durch den Optionsschein verbrieft wird, ist stets zeitlich begrenzt. Es wird zwischen Optionsscheinen europäischer Art (engl.: "european style") und amerikanischer Art (engl.: "american style") unterschieden. Optionsscheine europäischer Art können nur am Ende der Laufzeit des Optionsscheins ausgeübt werden. Dagegen können die "american-style"-Optionsscheine jederzeit während der Laufzeit des Optionsscheins ausgeübt werden. Unter Ausübung ist die Geltendmachung des erworbenen Rechts zu verstehen. Kauf- und Verkaufoptionsscheine (engl.: Kaufoptionsschein = "Call Warrant" oder kurz "Call"; Verkaufoptionsschein = "Put Warrant" oder kurz "Put"): Optionsscheine berechtigen zum Kauf oder Verkauf des Basiswertes. Exotische Konstruktionen verbriefen darüber hinaus noch andere Rechte. Beispiele dazu werden an späterer Stelle aufgezeigt.

Aufgrund der Tatsache, daß der Wert eines Optionsscheins vom Preis des Basiswertes abhängt, zählt man die Optionsscheine zur Gruppe der derivativen Finanzinstrumente.

Ein Beispiel für einen Optionsschein soll an dieser Stelle kurz gegeben werden. Es wird unterstellt, dass es eine "TEST-AG" gibt. Die Aktien des Unternehmens haben heute einen Kurswert an der Börse von 500 Euro.

Dann kann es zum Beispiel einen Optionsschein geben, der 150 Euro kostet und den Inhaber berechtigt

eine Aktie der TEST-AG (= Basiswert)

zum Preis von 400 Euro (= Bezugspreis)

im Verhältnis 1:1 (= Bezugsverhältnis)

bis zum 20.08.2002 (= Bezugsfrist oder Laufzeit des Optionsscheins) zu kaufen.

In einfachen Worten ausgedrückt heißt das: Der Inhaber eines solchen Optionsscheins darf bis zum Laufzeitende am 20.08.2002 eine Aktie der TEST-AG zum Preis von 400 Euro kaufen.

Eine wichtige Überlegung dabei ist: Die Aktie der TEST-AG kostet z.Z. an der Börse bereits 500 Euro, so dass niemand ein solches Recht ohne Gegenleistung abgeben wird. Daraus resultiert, dass die Optionsscheine einen gewissen Wert haben (der im Beispiel willkürlich auf 150 Euro festgesetzt worden ist) und somit auch an einem Markt, der Börse, handelbar sind.

An dieser Stelle muß festgehalten werden, dass man mit einem Optionsschein auf steigende oder auch fallende Kurse eines gewissen Basiswertes spekulieren kann und dafür nicht so viel Kapital einsetzen muss, als wenn man den Basiswert selber kauft.

Im Beispiel heißt das: Der Optionsscheinkäufer, der auf steigende TEST-Aktien spekuliert, bezahlt DM 150. Der Direkterwerber der Aktie bezahlt dagegen DM 500. Der Optionsscheinkäufer hat somit bei deutlich geringerem Kapitalaufwand die gleiche (oder sogar eine bessere) Gewinnchance als der Aktienerwerber.

Der Preis dieser Vorteilhaftigkeit ist, dass die (Total-) Verlustwahrscheinlichkeit beim Kauf eines Optionsscheins auch viel größer ist als beim Aktiendirekterwerb. Dieser Umstand des erhöhten Chance-Risiko-Profils wird häufig als Hebelwirkung oder "Leverage-Effekt" bezeichnet. Somit stehen den größeren Chancen beim Optionsschein auch stets größere Risiken gegenüber.

Auch wenn es Optionsscheine gibt, die ein faires Chance-Risiko-Verhältnis für den Anleger bieten, so muss ausdrücklich gesagt werden, dass der Käufer eines Optionsscheins immer in gewissem Maße spekulativ eingestellt sein muss, denn er weiß beim Kauf des Optionsscheins:

Im schlechtesten Fall kann der gesamte Einsatz verloren sein (Totalverlust).

Durch ein intelligentes Money-Management können auftretende Verluste aber frühzeitig begrenzt werden.

Optionsscheinpreis


Anhand des TEST-Optionsscheins lassen sich noch einige grundlegende Fachbegriffe erklären:
Der Preis eines Optionsscheins setzt sich immer aus zwei Komponenten zusammen

1*1 der Optionsscheine 833843
1*1 der Optionsscheine 833843

Optionsscheinpreis = innerer Wert + Zeitwert

Innerer Wert (engl.: intrinsic value): Bei einer Kaufoption besteht der innere Wert aus der positiven Differenz zwischen dem Kurs des Basiswertes und dem Basispreis des Optionsscheins. Im obigen Beispiel beträgt der innere Wert:

Euro 500 - Euro 400 = Euro 100

Bei einer Verkaufsoption besteht der innere Wert aus der positiven Differenz zwischen dem Basispreis des Optionsscheins und dem Kurs des Basiswertes. Im Zusammenhang mit dem inneren Wert gibt es drei Fachbegriffe:

Ein Optionsschein ist "im Geld" (engl.: in-the-money), wenn ein quantifizierbarer innerer Wert vorliegt.

Liegt dieser innere Wert rechnerisch nahe an Null, so ist der Optionsschein "am Geld" (engl.: at-the-money).

Ergibt sich bei Berechnung des inneren Wertes als Ergebnis eine negative Zahl, ist also kein innerer Wert vorhanden, dann ist der Optionsschein "aus dem Geld" (engl.: out-of-the-money).

Man kann den inneren Wert eines Optionsscheins auch als dessen risikolosen Wert definieren, d.h. als den Wert, mit diesem der Optionsschein bei sofortiger Ausübung realisierbar werden könnte. Ein risikoloser Wert existiert nur bei einem "in-the-money"- Optionsschein.

Zeitwert (engl.: time value): Die positive Differenz zwischen Optionsscheinpreis und innerem Wert ist der Zeitwert. Dieser ist umso größer, je länger die Restlaufzeit des Optionsscheins ist. Im Beispiel hat der Optionsschein einen Zeitwert von:

Euro 150 - Euro 100 = Euro 50

Bezeichnet man den inneren Wert als risikolos, so ist der Zeitwert als die Risikoprämie des Optionsscheins zu sehen. Eine Beispieltabelle soll den Zusammenhang zwischen innerem Wert und Zeitwert verdeutlichen. Der Bezugspreis bleibt wie im Beispiel bei Euro 400.

1*1 der Optionsscheine 833843

Die beiden ersten Optionsscheine sind "out-of-the-money". Die Position drei ist "at-the-money" und "in-the-money" sind die drei letzten Posten. Anhand des Beispiels lässt sich aber noch etwas verdeutlichen. Der Zeitwert bei „at-the-money“-Positionen ist stets am größten. Die Einteilung nach "in-", "at-" und "out-of-the-money" wird auch als "moneyness" bezeichnet.

Zeitwert gibt es deshalb, weil die Entwicklung eines Basiswertes nicht linear und auch nicht nur in eine Richtung geht. Vielmehr kann der Kurs des Basiswertes sinken oder steigen und das Ausmaß der Kursbewegung ist nicht genau vorhersehbar. Somit ist der Zeitwert der Wert eines Optionsscheins, den sich der Emittent aufgrund der Schwankungsbreite (= Volatilität) des Basiswertes bezahlen lässt. Er ist umso größer, je höher die historische Schwankungsbreite des Basiswertes gewesen ist. Neben der Volatilität spielen auch noch andere Faktoren (z.B. der risikolose Zinssatz) eine Rolle bei der Bestimmung des Zeitwertes.

Im Zeitverlauf baut sich dieser Zeitwert ab, bis er am Laufzeitende bei Null liegt. Der Zeitwertverlust (engl.: time delay) verläuft nicht linear, sondern nimmt zum Laufzeitende hin immer mehr zu (exponentiale Entwicklung).

Die Auswahl des optimalen Optionsscheins: Qualitative Kriterien


Oft hört man den Spruch: "Ich hatte die richtige Idee im Markt. Leider hatte ich den falschen Optionsschein." Das ist sehr ärgerlich, denn wenn man eine Meinung zum Markt hat, so gibt es mittlerweile genügend Optionsscheine, um diese auch im Depot umsetzen zu können. Dieses Kapitel soll dabei behilflich sein, dass der Anleger den für sich besten Optionsschein heraussuchen kann oder zumindest die Angaben, die der Bankberater ihm gibt, richtig versteht.

Die Auswahl des optimalen Optionsscheins geschieht nach qualitativen und quantitativen Kriterien. Die bekanntesten dabei sind die quantitativen Kennzahlen, denn diese lassen sich mathematisch mehr oder weniger einfach bestimmen und haben eine feste Aussagekraft, die man nur richtig zu deuten wissen muss. Schwieriger einzuschätzen sind die qualitativen Kriterien, denn diese sind für den Marktbeobachter nicht immer sofort zu erkennen und benötigen schon etwas Markterfahrung.

Obwohl eine alte Weisheit für das Schreiben eines Fachtextes besagt: "Vom Leichten zum Schwierigen" soll an dieser Stelle mit den qualitativen Kriterien begonnen werden, denn die Angaben dazu kann der Bankberater sicherlich ohne Probleme schnell und gut geben.

Qualitative Kriterien

Ein nicht zu unterschätzendes Kriterium ist die Qualität des Emissionshauses. Dies gilt natürlich nur für die Optionsscheine, die nicht aus einer Optionsanleihe hervorgegangen sind.

Das Emissionshaus ist normalerweise eigenverantwortlich für die Pflege des Sekundärmarktes und den Handel außerhalb der Börsenzeit. Die Emissionshäuser berechnen dann entsprechende Kurse und man kann als Anleger entscheiden, ob man dazu handeln möchte oder nicht. Die Kurse sind über Computerinformationssysteme aktuell abrufbar und der Bankberater kann innerhalb kürzester Zeit sagen, zu welchem Kurs der ausgewählte Optionsschein ge- oder verkauft werden kann.

Doch das bloße Vorhandensein dieser außerbörslichen Handelsmöglichkeit sagt noch nichts über die Qualität des Emissionshauses aus. Wichtig sind auch die Überlegungen:

Sind die An- und Verkaufspreise fair gerechnet?
Ist die Spanne zwischen An- und Verkaufskursen nicht zu groß?

Welche Stückzahl kann überhaupt zu dem entsprechenden Kurs gehandelt werden? Wie groß ist das Volumen der insgesamt im Rahmen dieser Emission ausgegebenen Optionsscheine?

Quantitative Kriterien


folgende Abkürzungen werden nachfolgend verwendet:
Kurs des Kauf-Optionsscheins (Call): KOC
Kurs des Verkauf-Optionsscheins (Put): KOP
Kurs des Basiswertes an der Börse: KBW
Bezugspreis / Basispreis: BP
Bezugsverhältnis: BV
Alle Beispielrechnungen beziehen sich auf die folgenden Optionsscheineckdaten:

KOC: 70 Euro
KOP: 35 Euro
KBW: 300 Euro
BP: 250 Euro
BV: 2:1 = 0,5

Für einen Kaufoptionsschein gelten die folgenden Überlegungen:

Der Wert eines Call-Optionsscheins ist, bei Gleichheit der übrigen aufgezählten Faktoren, umso höher,

je höher der Kurs des Basiswertes ist,
je niedriger der Ausübungskurs ist,
je länger die Restlaufzeit ist,
je höher der risikolose Zinssatz ist,
je niedriger die Dividendenrendite ist,
je höher die Ausschüttungsquote ist,
je größer die Volatilität (Schwankungsbreite) der Aktie ist und
je geringer die "optierbare Quote" oder "Verwässerungsquote" ist.

Der Zusammenhang zwischen den einzelnen Faktoren ist nicht linear und die Preisentwicklung des Calls in Abhängigkeit von einem einzelnen Faktor ist wiederum davon abhängig, welches Niveau die übrigen Faktoren haben. Wichtig bei der Betrachtung ist, dass einige der genannten Faktoren von vornherein bekannt und deshalb fixe Komponenten sind. Im einzelnen sind das der Ausübungskurs und die Restlaufzeit. Die meisten Komponenten können aber während der Laufzeit schwanken und sind deshalb variabel.

Für den beispielhaft aufgeführten Call-Optionsschein bedeuten die Faktoren:

Ein Anstieg des Kurses im Basiswert führt zum Kursanstieg des Call-Optionsscheins.

Statt des Basiswertes erwirbt der Anleger einen (preiswerteren) Optionsschein und spart dadurch Geld. Dieses ersparte Geld kann er risikolos anlegen. Die Zinsen aus der Ersparnis beim Optionsscheinkauf gegenüber dem Direkterwerb sind um so höher, je höher das entsprechende Zinsniveau ist. Deshalb ist ein Optionsschein in einer Hochzinsphase auch teurer als in einer Niedrigzinsphase. Wichtig ist, dass die Anlage risikolos geschieht.

Die Punkte Dividendenrendite und Ausschüttungspolitik sind in einem engen Zusammenhang zu sehen, denn bei einer aktiven Ausschüttungspolitik, d.h. wenn ein Großteil des Gewinns an die Aktionäre ausgeschüttet wird, steigt auch die Dividendenrendite an. Für den Optionsschein-Inhaber ist sein Wertpapier nicht dividendenberechtigt. Der Aktiengesellschaft wird durch die Ausschüttung Gewinn und somit letztendlich Substanz entzogen. Dadurch sinkt der Wert der einzelnen Aktie. Besonders deutlich wird dies am Tag der Ausschüttung, wenn die Aktie innerhalb eines Tages einen Kursabschlag in Höhe der Dividende erfährt.

Die Volatilität gibt an, um welchen Prozentsatz der Basiswert von seiner durchschnittlichen Kursänderung abweicht. Die Berechnung dieser Kennzahl ist mathematisch sehr aufwendig und soll nicht weiter verfolgt werden. Die Aussage der Volatilität ist jedoch eindeutig: Ein Basiswert, der häufig und in großem Maße schwankt, bringt den entsprechenden Optionsscheinen eher einmal in die Gewinnzone als ein schwankungsarmer Basiswert. Ein Optionsschein ist umso teurer, je höher die Schwankungsbreite des Basiswertes ist.

Die "optierbare Quote" oder auch "Verwässerungsquote" gibt Auskunft darüber, wie groß der Anteil am Grundkapital einer AG ist, der über Optionsscheine oder Wandelschuldverschreibungen im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung noch geschaffen werden kann. Diese Information ist interessant, weil bei einer hohen Ausübungsquote eine Vielzahl junger Aktien geschaffen wird, die dann den erwirtschafteten Gewinn optisch "verwässern" und so dafür sorgen, dass der Kurs der einzelnen Aktie nicht so stark wie erwartet steigt, weil er sich jetzt auf mehr Aktien verteilt als zuvor.

Die klassischen Kennziffern - Das Aufgeld (Agio)


Gerade im Bereich der Kennziffern gibt es einige, die seit vielen Jahren Verwendung finden und demzufolge auch sehr weit verbreitet sind. Diese Kennziffern werden als klassische Kennziffern überschrieben. Seit einiger Zeit ist man aber vermehrt dazu übergegangen, auch Kennziffern aus dem reinen Optionsgeschäft auf die Optionsscheine zu übertragen. Diese, als moderne Kennziffern bekannten mathematischen Hilfen, basieren auf dem „Black & Scholes-Modell“.

Beide Kennziffernarten haben ihre Berechtigung. Die Klassiker sind relativ leicht mittels eines handelsüblichen Taschenrechners zu berechnen und lassen sich ebenso leicht interpretieren. Deshalb finden Sie bei diesen auch die Formeln für die Calls und Puts aufgeführt und anhand von Rechenbeispielen erläutert. Die modernen Kennziffern basieren, im Verhältnis zu den klassischen, auf sehr komplizierter Mathematik und es bedarf schon eines erweiterten mathematischen Verständnis, um diese zu ermitteln.

Das Aufgeld (Agio)

Das Aufgeld ist mit Abstand das bekannteste Kriterium zur Beurteilung eines Optionsscheins. Das liegt daran, dass diese schon recht alte Kennzahl auch für den Einsteiger sofort verständlich ist und sich daraus bereits erste wichtige Rückschlüsse auf die Qualität eines Optionsscheins ziehen lassen.

Der Käufer (Verkäufer) eines Basiswertes (Aktie, Währung etc.) hat prinzipiell zwei Möglichkeiten diesen Basiswert zu erwerben (oder verkaufen):

(a) - Entweder er erwirbt (oder verkauft) ihn direkt an der Börse oder

(b) - er kauft einen Optionsschein und übt diesen dann aus und bezieht (oder veräußert) darüber den Basiswert.

Das Aufgeld besagt, um wieviel Prozent der Erwerb (Call) bzw. Verkauf (Put) des Basiswertes über den Optionsschein (Variante b) teurer ist, als der direkte Erwerb an der Börse bzw. am Kassamarkt (Variante a).

Beispiel:

Variante (a): Für den Anleger ergibt sich die Möglichkeit des Aktienkaufs (-verkaufs) über die Börse.

Kurs der TEST-Aktie: Euro 300

Variante (b): Der Anleger erwirbt erst den Optionsschein und bezieht (veräußert) darüber die Aktie:

beim Call: (2 * Euro 70) + Euro 250 = Euro 390
beim Put: Euro 250 - (2 * Euro 35) = Euro 180

Aus den Berechnungen sieht man, dass der Umweg über den Optionsschein Euro 90 (= 30%) teurer ist und der Verkauf über den Optionsschein Euro 120 (= 40%) weniger Ertrag bringt als das Direktgeschäft an der Börse. Diese Prozentzahlen lassen sich mittels der folgenden Formeln für alle Optionsscheine sehr leicht berechnen:
1*1 der Optionsscheine 833843
Für die Kennziffer Aufgeld bleibt festzuhalten, dass ein Optionsschein dann gut bewertet ist, wenn sein Aufgeld möglichst gering ist. Liegt es bei "Null", ist ein Spezialfall gegeben. Der Kurs des Optionsschein entspricht dann exakt seinem inneren Wert. In der Praxis kommt es normalerweise nur in zwei Fällen dazu, dass das Aufgeld gegen "Null" geht:
Entweder liegen diese Optionsscheine sehr weit „in-the-money“ oder die Restlaufzeit ist äußerst gering; gegen Ende der Restlaufzeit baut sich das Aufgeld immer mehr ab.
Achtung: Das Aufgeld verliert an Aussagekraft, wenn Optionsscheine mit verschiedenen Ausübungskursen miteinander verglichen werden, bzw. die Restlaufzeit der verschiedenen Optionsscheine stark unterschiedlich ist. Optionsscheine, die weit „out-of-the-money“ sind, haben immer ein hohes Aufgeld. Dies kann sogar soweit gehen, dass auch dann ein hoher Agio-Wert ermittelt wird, wenn der Optionsscheinpreis bei 0 Euro und man ihn somit geschenkt bekäme. Ein "geschenkter" Optionsschein (Preis 0 Euro) ist aber trotzdem preiswert, denn der vergängliche Zeitwert liegt ebenfalls bei 0 Euro (man kann kein Kapital verlieren).

Daraus wird klar, dass bei ausschließlichem Vergleich aller Optionsscheine mit Hilfe des Aufgeldes immer die Optionsscheine als preiswert erscheinen, die „in-the-money“ sind. Bei diesen darf man nicht übersehen, dass ihr vergänglicher Zeitwert auch deutlich größer ist.

Das jährliche Aufgeld


Möchte ein Anleger Optionsscheine mit verschiedenen Restlaufzeiten miteinander vergleichen, so wird die Berechnung eines aussagekräftigen Aufgeldes etwas komplizierter. Um diesen Vergleich mit einer halbwegs aussagefähigen Messzahl durchführen zu können, wird in einem solchen Fall das jährliche Aufgeld (Aufgeld p.a. oder Agio p.a.) ermittelt.

Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass verschiedene Optionsscheine bis auf die Laufzeit die gleichen, bereits bekannten Ausstattungsmerkmale haben. Aus Vereinfachungsgründen wird nur der Call-Optionsschein beispielhaft durchgerechnet, denn die Formel für den Put-Optionsschein ist identisch. Verglichen werden die folgenden Restlaufzeiten:

a - ein Jahr;
b - drei Jahre;
c - fünf Jahre.
Formel zur Berechnung des jährlichen Aufgeldes bei call- und put-Optionsscheinen:
Jährliches Aufgeld = XY – 1
X=1+Aufgeld
Y=1:Restlaufzeit in Jahren

Fall a: =(1+30%)x(1:1)-1
=(1+0,3)x1-1
=1,3x1-1
=0,3=30%

Fall b: =(1+0,3)x(1:3)-1
=1,3x(1:3)-1
=0,09139=9,14%

Fall c: =1,3x(1:5)-1
=0,05387 = 5,39%

Das jährliche Aufgeld wird folgendermaßen interpretiert: Der Optionsschein muss im jährlichen Durchschnitt mindestens um 5,39 % (für den Fall c) steigen, damit am Ende der Laufzeit der innere Wert des Optionsscheins seinem momentanen Börsenkurs entspricht. Oder anders ausgedrückt: Geht der Anleger nicht davon aus, dass die zugrundeliegende Aktie mindestens 5,39 % durchschnittlich p.a. steigt, sollte er den Optionsschein nicht erwerben. Hätte man beim Vergleich dieser Optionsscheine nur das absolute Aufgeld betrachtet (was bei den drei Optionsscheinen identisch ist), so wäre die Ergebnisbetrachtung offensichtlich irreführend gewesen.

Der Hebel


Der Optionsscheinkäufer verfolgt in der Regel das Ziel, im Rahmen seiner Spekulation weniger Kapital einzusetzen als beim direkten Handel des Basiswertes über den Kassamarkt. Im Umkehrschluss hat dies zur Folge, dass die auf den Kapitaleinsatz bezogenen Schwankungen prozentual deutlich höher ausfallen als die vergleichbaren prozentualen Schwankungen des Basiswertes. Somit kommt es beim Optionsschein zu einer überproportional starken Gewinn- und Verlustteilnahme an Kursschwankungen des Basiswertes. Dieses Phänomen soll der Hebel beschreiben. Mittlerweile gibt es verschiedene Formeln für den Hebel, die auch unterschiedlich gedeutet werden.

Der "alte" Hebel

Zur Einleitung wird auf die alte Formel eingegangen, deren Schwachpunkte im folgenden auch aufgezeigt werden sollen. Die Formel für den alten Hebel lautet:
1*1 der Optionsscheine 833843
Beim Hebel handelt es sich um eine einheitslose Kennziffer. Angaben wie etwa: "Der Hebel beträgt 2,785%." oder gar "Der Hebel beträgt 2,785 Euro." sind falsch. Es gibt keine andere Kennziffer, die so verschieden und teilweise leider auch falsch gedeutet wird, wie der Hebel. Die häufigste Deutung findet folgenden Ansatz:

Der Hebel besagt, um wieviel Prozent sich der Kurs des Optionsscheins ändert, wenn sich der Kurs des Basiswertes um 1% ändert.

Diese Aussage ist, wenn sie einfach so und ohne weitere Einschränkungen getroffen wird, falsch!

Eine wichtige Einschränkung besteht darin, dass man bei allen Betrachtungen davon ausgehen muss, dass das Aufgeld konstant bleibt, egal wie stark sich der Kurs des Basiswertes ändert. Für den bekannten Call-Optionsschein soll dies beispielhaft verdeutlicht werden.

Aufgrund der vorliegenden Daten hat der Call gemäß der bereits durchgeführten Rechnung einen Hebel von 2,785.

Simulation: Der Aktienkurs steigt um 10% = Euro 30 auf Euro 330. Der Interpretation zufolge müsste der Optionsscheinkurs jetzt, bei konstantem Aufgeld, auch um 10% x 2,785 = 27,85% steigen. Die Berechnung dafür sieht folgendermaßen aus:

Soll für den Optionsscheinkäufer bei einem Aktienkurs von Euro 330 der Optionsschein das gleiche Aufgeld (30%) wie zuvor haben, so müsste sein Gesamtausübungspreis bei Euro 330 + (30% von Euro 330) = Euro 429 liegen. In der Rückrechnung ergibt sich für den einzelnen Optionsschein der folgende Wert:

Euro 429 - Euro 250 (Bezugspreis) = Euro 179

Da es sich in der Betrachtung stets um zwei Optionsscheine handelt, wird dieser Wert halbiert und somit hat jeder Optionsschein nach der Rechnung den Wert von Euro 89,50.

Betrachtet man die Wertentwicklung von Euro 70 auf Euro 89,50, so kommt man zu dem Ergebnis, dass der Kurs des Optionsscheins um Euro 19,50 = 27,85% gestiegen ist. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Aufgeld konstant bleibt.

Dies ist jedoch eine rein theoretische Annahme, denn das Aufgeld ändert sich mit einer Änderung des Basiswertes.

Insofern würde es in der Praxis Abweichungen vom theoretisch ermittelten Optionsscheinkurs von Euro 89,50 geben.

Der "neue" Hebel (gearing)

Die Formeln für den "neuen" Hebel lauten:

gearing Call = KBW x BV : KOC

gearing Put = KBW x BV : KOP

Im Beispiel:

gearing Call = 300 Euro x 0,5 : 70 Euro = 2,14

gearing Put = 300 Euro x 0,5 : 35 Euro = 4.28

Somit ist das „gearing“ gleichzusetzen mit der Elastizität des jeweiligen Optionsscheins auf Kursbewegungen des Basiswertes. Das Ergebnis dieser Rechnung ist relativ leicht zu interpretieren:
Der Wert von 2,14 beim Call- bzw. 4,28 beim Put-Optionsschein besagt, dass der Anleger anstelle eines Basiswertes Stück 2,14 Call- bzw. Stück 4,28 Put-Optionsscheine erwerben kann. Somit wird sein Engagement bei Kauf von Optionsscheinen um den entsprechenden Faktor heraufgehebelt (engl.: gearing = Beschleunigung). Der Anleger "beschleunigt" seine Position also entsprechend dem Faktor. Je größer der Hebel ist, desto risikoreicher ist seine Position, denn durch den niedrigeren Kapitaleinsatz hat der Anleger hier eine viel stärkere Reagibilität des Optionsscheins als beim Direkterwerb des Basiswertes.

Aus dieser Überlegung abgeleitet nutzen einige Anleger diesen Hebel auch nur als Risikoprofilmesszahl. Je höher die Messzahl, desto größer ist das Risiko des einzelnen Optionsscheins. Jeder Anleger muss, gemäß seiner individuellen Risikobereitschaft, für sich selber festlegen, welcher Hebel noch akzeptabel ist und welcher nicht mehr.

Die hohe Bedeutung, die dem Hebel in zahlreichen Broschüren und Informationsschriften zukommt, kann nicht so recht nachvollzogen werden. Kritisch ist auch Werbung zu betrachten, wenn diese ausschließlich über einen hohen Hebel aufgemacht wird ("Neuer Optionsschein mit Hebel von 40 am Markt."). Die alleinige Kennzahl Hebel ist nicht sehr aussagekräftig. Dazu kommt noch, dass die Kennzahl „gearing“ auf der realitätsfernen Annahme beruht, dass das Agio des Optionsscheins im Zeitverlauf konstant bleibt.

Beispiel:

Von November 1992 bis April 1994 hat die VW-Aktie einen starken Kursanstieg auf ca. DM 540 vollzogen. Somit beträgt die prozentuale Kurssteigerung der Aktie + 116%. Der Optionsschein ist im gleichen Zeitraum von DM 45 auf ca. DM 200 gestiegen und sein prozentualer Zuwachs beträgt somit +344,44%. Eine Neuberechnung des Optionsscheinagios zeigt, dass es keineswegs auf dem Niveau von November 1992 geblieben ist, sondern im April 1994 nur noch 4,6% betragen hat. Damit ist eindeutig widerlegt, dass das Aufgeld konstant bleibt. Der überproportional starke Zuwachs des Optionsscheins in Relation zum Aktienzuwachs verdeutlicht aber sehr schön, was mit Hebelwirkung gemeint ist.

Parität oder innerer Wert


Diese Kennzahl ermittelt den Wert eines Optionsscheins, den ein Anleger bei sofortiger Ausübung als tatsächliches geldliches Ergebnis erzielt. Dadurch, dass nur der innere Wert berechnet wird, bleibt der Zeitwert, d.h. der spekulative und zunächst wertlose Einsatz des Anlegers, selbstverständlich ohne Ansatz. Die Formeln für die Parität lauten:

Parität Call = (KBW – BP) x BV

Parität Put = (BP – KBW) x BV

Im Beispiel:

Parität Call = (300 Euro – 250 Euro) x 0,5 = 25 Euro
Parität Put = (250 Euro – 300 Euro) x 0,5 = -25 Euro

Die so ermittelten Ergebnisse besagen, dass bei sofortiger Ausübung des Call-Optionsscheins dieser dem Anleger einen Mittelzufluss von Euro 25 erbringt. Der restliche Teil des Optionsscheins ist Zeitwert und wäre bei sofortiger Ausübung nicht realisierbar.

Das negative Vorzeichen beim Put-Optionsschein ist verwirrend. Es besagt zunächst, dass der Preis des Put-Optionsschein nur aus Zeitwert besteht und kein innerer Wert vorhanden ist. Ein innerer Wert kann bei einem Put-Optionsschein nur dann vorhanden sein, wenn der Basispreis über dem Kurs des Basiswertes an der Börse liegt.

Doch man darf sich von dem negativen Vorzeichen auch nicht irritieren lassen. Es besagt nicht, dass in dem Fall wie eine Nachschusspflicht besteht, denn die gibt es bei Optionsscheinen nicht. Der innere Wert kann nur mathematisch unter Null sinken, faktisch ist das nicht möglich.

Optionsscheine sind also "out-of-the-money", wenn sie nur aus Zeitwert bestehen. Sie sind "in-the-money", wenn sie einen inneren Wert haben.


Demnächst mehr ...

fosca:

Break-Even oder Gewinnschwelle

 
30.10.02 08:19

Es ist für jeden Anleger interessant zu wissen, welchen Kurs der Basiswert erreichen muss, damit er bei Ausübung seines Optionsscheins mathematisch keine Verluste mehr macht.

Die Formeln zur Berechnung lauten:

Break-Even Call = BP + (KOC : BV)

Break-Even Put: = BP – (KOP : BV)

Im Beispiel heißt das:

Break-Even Call: 250 Euro + (70 Euro : 0,5) = 390 Euro
Break-Even Put: 250 Euro – (35 Euro : 0,5) = 180 Euro

Beim Call-Optionsschein müsste der Basiswert also über Euro 390 notieren, damit sich die Ausübung lohnt. Beim Put-Optionsschein muss der Kurs des Basiswertes unter Euro 180 sinken.

Diese Kennzahl sollte der Anleger immer ausrechnen, denn sie veranschaulicht sehr schön, ob die erwartete Kursentwicklung auch mit Gewinn von dem ausgesuchten Optionsschein umgesetzt werden kann. Hat der Anleger im Beispiel nur eine Kurserwartung für die Aktie von Euro 350 per Laufzeitende des Calls, so ist dieser Optionsschein nicht ungünstig, denn: Erreicht der Basiswert die Euro 350 erst am Ende der Laufzeit, so verfällt der Schein wertlos.

fosca:

Arten von Optionsscheinen:KlassischeOptionsscheine

 
30.10.02 08:22

Klassische Optionsscheine


Die traditionelle Form der Optionsscheine geht aus Optionsschuldverschreibungen hervor, bei denen neben den üblichen Gläubigerrechten (Rückzahlung und Verzinsung des Anlagebetrages) dem Inhaber Sonderrechte eingeräumt werden. Diese besagen, dass er Aktien zu einem vorab festgelegten Kurs innerhalb einer gewissen Frist beziehen kann.

Eine Eigenschaft der Optionsanleihe ist, dass durch die Ausübung des Optionsrechts das Gläubigerrecht (Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung des Anlagebetrages) bestehen bleibt. Die wertpapiermäßige Verbriefung des Optionsrechtes erfolgt über den der Schuldverschreibung angehängten Optionsschein, der nach einiger Zeit von der Optionsanleihe getrennt und separat gehandelt werden kann.

Dies führt dazu, dass an der Börse im Laufe der Zeit drei Notierungen erscheinen:

Kurs der Anleihe inkl. Optionsschein (= cum-Notiz)
Kurs der Anleihe ohne Optionsschein (= ex-Notiz)
nur der Optionsschein (Warrant-Notiz)

Bei Optionsanleihen auf Aktien wird das Eigenkapital der Gesellschaft unter gewissen Voraussetzungen in einem von der Hauptversammlung (HV) der AG festgelegten Rahmen erhöht. Bei allen Kapitalmaßnahmen innerhalb einer AG regelt das Börsengesetz, dass den Altaktionären ein Bezugsrecht auf die Optionsanleihe eingeräumt werden muss (§ 221 AktG). Durch die eventuelle Optionierung tritt ein Effekt auf, den man gemeinhin als Verwässerungseffekt bezeichnet, denn bei jeder Ausübung kommt es zu einer kleinen Kapitalerhöhung. Um den Anleger zu schützen, gibt es Verwässerungsschutzklauseln. Diese sind z.T. sehr verschieden, was daran liegt, dass die Ausstattung der Optionsscheine in der Privatautonomie des jeweiligen Emittenten liegt.

Der klassische Optionsschein wird manchmal auch als gedeckter Optionsschein bezeichnet, weil bei Optionierung die abgerufenen Wertpapiere beim Emittenten des Optionsscheins im Rahmen des bedingten Kapitals vorhanden sind. Bei der Bezeichnung "gedeckter Optionsschein" ist zu beachten, dass es auch unter den „naked warrants“ eine Gruppe von Optionsscheinen gibt, die man als „covered“ (engl.: gedeckt) bezeichnet, die aber von den klassischen Optionsscheinen zu trennen ist.

Die klassischen Optionsscheine werden überwiegend im „Amtlichen Handel“ oder dem „Geregelten Markt“ gehandelt.
fosca:

Naked Warrants - Covered Warrants

 
30.10.02 08:25

Die Bezeichung "nackte Optionsscheine" rührt daher, dass der Emittent diese Optionsscheine begibt, ohne eine direkte Deckung in Form von bedingtem Kapital zu haben. Ein wichtiges Unterscheidungskriterium zu den klassischen Optionsscheinen ist, dass bei Ausübung von "Naked Warrants" normalerweise nicht effektiv geliefert wird, sondern ein Barausgleich des Anspruches vorgenommen wird (engl.: cash settlement).

Der Markt der Naked Warrants teilt sich in verschiedene Bereiche:

Covered Warrants
Währungsoptionsscheine
Zinsoptionsscheine
IndexoptionsscheineBasket-Optionsscheine
exotische Optionsscheine
Rohstoffoptionsscheine

Covered Warrants

Die Geschichte der „Covered Warrants“ (cw) beginnt in Deutschland erst im Jahr 1989. Damals emittierte das Düsseldorfer Bankhaus Trinkaus & Burkhardt cw’s auf eigene Aktien. Danach kam es zu massiven Emissionen von allen Seiten. Diese Entwicklung kann keineswegs verwundern, gab es vorher doch nur die „klassischen“ Optionsscheine.

Die Begeisterung für diese Optionsscheinart war anfangs enorm. Fast in jedem Börsendienst wurden ausgesuchte cw’s zum Kauf empfohlen. Anfänglich klappte auch alles vorzüglich. Die Börse lief nach oben und die Gewinne waren zum Teil beträchtlich. Doch nach Kursrückschlägen und damit einhergehenden Ernüchterungen platzte die Anfangseuphorie wie eine Seifenblase. Viele Anleger verloren ihre Gewinne beim Rückschlag des Aktienmarktes 1990 wieder völlig. Die Fachpresse durchleuchtete die cw’s jetzt genauer und stellte fest, dass sie meistens teurer waren als die klassischen Optionsscheine und nur deshalb für das breite Publikum interessant waren, weil sie optisch billig gestaltet wurden. In diesem Fahrwasser flaute auch die Emissionswelle stark ab. Mittlerweile ist der cw-Markt aber zu einem konkurrenzfähigen Teilmarkt geworden, denn die Bewertungen haben sich deutlich verbessert. Trotz allem liegen die Preise durchschnittlich immer noch etwas über dem Preisniveau der klassischen Optionsscheine und die Laufzeiten bei cws sind häufig äußerst kurz. Cw’s bieten sich vor allem immer dann an, wenn man via Optionsschein spekulieren möchte, die betreffende AG selber aber keine Optionsscheine anbietet bzw. die betreffende Aktie leicht an der Eurex gehandelt wird.

Cw’s sind von der Funktionsweise her identisch mit den klassischen Optionsscheinen auf Aktien. Die grundlegende Unterscheidung ist, dass sie nicht vom Unternehmen selbst, sondern i.d.R. von einer Bank oder einem Brokerhaus emittiert werden. Diese Optionsscheine werden als covered (engl.: gedeckt) bezeichnet, weil der jeweilige Emittent bei Begebung der cw’s die entsprechenden Aktien entweder selber im Depot haben muss oder ihm die Möglichkeit eingeräumt sein muss, durch ein entsprechendes Zugriffsrecht die Aktien bei einem Dritten jederzeit abrufen zu können. Da der Emittent i.d.R. nicht weiß, ob und in welchem Umfang er überhaupt Aktien liefern muss und er bis dahin nichts weiter tun kann als abzuwarten, bezeichnet man ihn als Stillhalter.

Auch wenn es vordergründig nur einen geringen Unterschied zwischen dem Kauf eines klassischen Optionsscheins und eines cw’s gibt, so sind es gerade die feinen Unterschiede, auf die der Privatanleger besonders achten sollte:

Ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung von Optionsscheinen ist die Laufzeit. Diese ist bei cw’s normalerweise kürzer als bei klassischen Optionsscheinen. Cw’s haben bei Emission oft eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren. Der klassische Optionsschein läuft deutlich länger. Ausnahmen gibt es in beiden Teilmärkten, sie sind aber äußerst selten.

Weiter ist für den Anleger wichtig, dass er seine Optionsscheine auch jederzeit wieder zu einem fairen Preis am Markt verkauft bekommt. Je höher der Umsatz der gehandelten Optionsscheine, desto besser ist dies für den Anleger. So kann weitestgehend ausgeschlossen werden, dass Kleinstaufträge den Kurs stark in die eine oder andere Richtung beeinflussen. Eine Kennzahl zur Einschätzung der Handelbarkeit ist die Marktbreite bzw. -kapitalisierung. Die Marktkapitalisierung berechnet sich als einfaches Produkt aus:

Optionsscheinanzahl x Optionsscheinkurs

Je größer der Wert ist, desto besser für den Anleger.

Der Anleger sollte noch beachten, welchen Aktientyp er bei Ausübung erhält. Cw’s berechtigen in aller Regel zum Bezug von Altaktien. Dies hat den Vorteil, dass diese Aktien auch für das gesamte Geschäftsjahr dividendenberechtigt sind. Anders ist es da bei den klassischen Optionsscheinen, denn diese berechtigen normalerweise nur vom Zeitpunkt nach der HV bis zum Ende des Geschäftsjahres zum Bezug von Altaktien. Ab dem neuen Geschäftsjahr gibt es sogenannte "junge Aktien". Diese sind nur z.T. dividendenberechtigt und an der Börse auch schwerer handelbar, da sie den Dividendennachteil aufweisen und auch nur in geringer Stückzahl umgehen. Nach der nächsten Dividendenzahlung werden dann aus den jungen Aktien Altaktien. Es ist auch wichtig zu wissen, ob der Optionsschein zum Bezug von Stamm- oder Vorzugsaktien berechtigt.

Letztlich muss der Anleger wissen, dass die klassischen Optionsscheine eine rechtliche Verankerung in Form des Aktiengesetzes haben. Dies ist bei den cw’s nicht der Fall. Hier sind alle Vereinbarungen frei wählbar und es gibt keine rechtlichen Absicherungen.

Gehandelt werden die cw’s überwiegend im Freiverkehr, was auf die höheren Emissionskosten im „Amtlichen Handel“ zurückzuführen ist.



fosca:

Währungsoptionsscheine (currency warrants)

 
30.10.02 08:27

Währungsoptionsscheine sind Optionsscheine, die den Inhaber berechtigen, eine ausgesuchte Währung während einer gewissen Zeit zu einem vorher vereinbarten Preis in einem bestimmten Verhältnis zu kaufen oder zu verkaufen. Sie funktionieren somit genau wie Aktienoptionsscheine oder cws, nur berechtigen sie zum Bezug von Währungen. In Deutschland beginnt die Geschichte der Währungsoptionsscheine erst in den späten 80er Jahren. Zuvor gab es diese Form der Optionsscheine nicht und somit hatte der Anleger keine Möglichkeit, mit kleinem Kapitaleinsatz an den z.T. heftigen Währungsschwankungen teilzunehmen.

Dieses Marktsegment ist stückzahlenmäßig das größte am deutschen Optionsscheinmarkt. Allein die Kursnotierungen für Währungsoptionsscheine nehmen in den Tageszeitungen oftmals mehr als eine halbe Seite ein.

Der Anleger, der Währungsoptionsscheine kauft, ist meistens Spekulant. Er glaubt eine temporäre Über- oder Unterbewertung einer Währung zu erkennen und hofft durch den entsprechenden Optionsscheinkauf mit kleinem Einsatz auf großen Gewinn. Doch es gibt durchaus auch andere Gründe für den Erwerb von Währungsoptionsscheinen.

Kleinunternehmen und mittelständische Betriebe mit ausländischen Geschäftspartnern haben manchmal ein Interesse daran, sich einen Devisenkurs für eine gewisse Zeit zu sichern, da das Geschäft bereits heute abgewickelt wird, die Bezahlung aber erst in einiger Zeit erfolgt.

Beispiel: Ein Schiffsmotorenhersteller liefert eine große Maschine an eine japanische Reederei. Er erhält dafür 100 Mio. Yen, aber erst dann, wenn der Motor in Osaka vom Schiff geladen worden ist. Um sich den heutigen Yen-Kurs gegen Euro zu sichern, kauft der Schiffsmotorenhersteller Verkaufsoptionsscheine auf den Yen. Damit sichert er sich das Recht, die 100 Mio. Yen zu einem heute festgelegten Kurs jederzeit während der Laufzeit des Optionsscheins verkaufen zu dürfen. Selbstverständlich muss er dafür den Optionsscheinpreis bezahlen. Er muss für sich selber entscheiden, ob er das Währungsrisiko tragen will oder ob er sich über den Optionsschein "versichert".

Privatleute, die im Ausland Urlaub machen wollen, können sich schon heute den evtl. gerade günstigen Kurs der entsprechenden Landeswährung, z.B. US-Dollar, sichern. Dies geschieht dann über den Kauf einer Kaufoption, die während der Laufzeit des Optionsscheins das Recht garantiert, die entsprechende Währung zum vorher vereinbarten Kurs zu kaufen. Dies wird man natürlich nur dann tun, wenn man von einem Kursanstieg der entsprechenden Währung bis zum Reisebeginn erwartet wird. Rechnet man dagegen mit gleichbleibenden oder fallenden Devisenkursen, wird der Urlauber nichts unternehmen.

Eine Beispielrechnung soll die Vorteilhaftigkeit des Optionsscheins verdeutlichen.

Ein Privatanleger möchte in seinen USA-Urlaub US-$ 10.000 Bargeld mitnehmen. Der Urlaubsbeginn ist in exakt sechs Monaten, der US-$ steht z.Z. bei Euro 1,14. Der Anleger hat zwei Möglichkeiten:

Variante A:
Er wartet das halbe Jahr ab und kauft dann die US-$.

Variante B:
Er kauft heute Optionsscheine. Jeder Optionsschein berechtigt ihn zum Bezug von 100 US-$. Der Bezugskurs liegt bei Euro 1,14 und die Laufzeit ist genau 6 Monate. Jeder Optionsschein kostet Euro 4. Er wendet insgesamt Euro 450 auf (Kurswert für 100 Optionsscheine = 400 Euro zzgl. 50 Euro Bankspesen / Provision).

Nach sechs Monaten gibt es drei denkbare Situationen:

1. Der US-$ steht deutlich unter Euro 1,14 (z.B. bei Euro 1,04).
2. Der US-$ steht bei ca. Euro 1,14.
3. Der US-$ steht deutlich über Euro 1,14 (=z.B. bei Euro 1,24).

Bei Ausführung der Möglichkeit A (Erwerb der Währung nach sechs Monaten) ergeben sich folgende Szenarien:

1. Kundenrechnung: Euro 10.400
2. Kundenrechnung: Euro 11.400
3. Kundenrechnung: Euro 12.400

Bei Möglichkeit B (Kauf der US-$-Optionsscheine) ergeben sich folgende Szenarien:

1. Kundenrechnung: (die Rechte verfallen wertlos)
Kaufkosten: Euro 10.400
Verlust aus den Optionsscheinen: Euro 450
Gesamtaufwand: Euro 10.850
Verlust gegenüber Direkterwerb: Euro 450

2. Kundenrechnung: (die Rechte verfallen wertlos)
Kaufkosten: Euro 11.400
Verlust aus den Optionsscheinen: Euro 450
Gesamtaufwand: Euro 11.850
Verlust gegenüber Möglichkeit A: Euro 450

3. Kundenrechnung: (die Rechte aus den Optionsscheinen werden ausgeübt)
Kaufkosten: Euro 11.400
Einsatz für die Optionsscheine: Euro 450
Gesamtaufwand: Euro 11.850
Gewinn gegenüber Möglichkeit A: Euro 550

Die Beispiele zeigen, dass der Kauf von Optionsscheinen nicht immer die bessere Alternative ist. Im vorliegenden Musterfall kauft der Kunde auch nur dann den Optionsschein, wenn er von einem gestiegenen US-$-Kurs nach sechs Monaten ausgeht. Sein Maximalverlust gegenüber dem abwartenden US-$-Käufer liegt bei maximal Euro 450 (= Kaufkosten für die Optionsscheine). Das kommt daher, dass er seine Rechte ausüben kann, aber nicht ausüben muss.

fosca:

Zinsoptionsscheine (engl.: bond warrants)

 
30.10.02 08:29

Zinsoptionsscheine werden von Anlegern erworben, die entweder auf eine zukünftige Entwicklung am Rentenmarkt spekulieren oder die ein vorhandenes Portfolio absichern wollen. Als Basiswerte für Zinsoptionsscheine kommen vor allem Emissionen des Bundes und dessen Sondervermögen vor. Daneben werden solche Optionsscheine auch auf den REX, den Deutschen Rentenindex, und diverse Geldmarktsätze (LIBOR oder FIBOR) emittiert.

Ein Denkansatz muss dem Zinsoptionsscheinkäufer bekannt sein. Spekuliert er auf steigende Zinsen, muss er eine Verkaufsoption kaufen. Eine Kaufoption macht nur Sinn bei einer Spekulation auf fallende Zinsen. Bei näherer Betrachtung wird diese zunächst unsinnige Konstellation leicht verständlich.

Steigen die Zinsen allgemein an, so sinkt der Kurs einer Anleihe. Im umgekehrten Fall steigt der Anleihenkurs, wenn das Renditeniveau absinkt. Der Basispreis eines Zinsoptionsscheins bezieht sich immer auf den Kurs des Basiswertes, also der Anleihe. In Erwartung steigender Zinsen werden voraussichtlich die Anleihekurse fallen und deshalb muss ein Put erworben werden. Geht der Anleger von einem Absinken des Zinsniveaus aus, so steigt der Kurs der Anleihe und ein Call ist für den Anleger die richtige Alternative.

fosca:

Index-Optionsscheine

 
30.10.02 15:21

Bei der Marktbetrachtung kommt es schon einmal vor, dass man für einen speziellen Markt, z.B. deutsche oder französische Aktien, eine gewisse Meinung hat, ohne diese an Einzelwerten festmachen zu können. Man geht also davon aus, dass beispielsweise der deutsche Aktienmarkt in der nächsten Zeit stark steigen wird, kann sich dabei aber nicht auf Einzelwerte festlegen. In einem solchen Fall kann man als Anleger einen Indexoptionsschein erwerben. Dieser hat als Basiswert einen Index und somit eine Messzahl, die einen gesamten Marktbereich widerspiegelt. Die Spekulation auf Einzelwerte kann somit vermieden werden. Der Kauf von Indexoptionsscheinen kann auch dann sinnvoll sein, wenn man in einen "exotischen" Markt einsteigen möchte. Gute Informationen über Einzelwerte sind z.B. bei südamerikanischen oder asiatischen Aktien oftmals nur sehr schwer erhältlich und deshalb ersetzt man den Kauf des Einzeltitels durch den Erwerb eines Indexoptionsscheins.

Wichtig bei einem Indexoptionsschein ist stets zu wissen, aus welchen Werten sich der Index zusammensetzt. Die Ausübung eines solchen Optionsscheins wird über „Barausgleich“ vorgenommen, da eine physische Lieferung nicht möglich ist.

Ein Beispiel soll die Funktionsweise eines solchen Indexoptionsscheins verdeutlichen.

Ein DAX-Call-Optionsschein hat die folgenden Ausstattungsmerkmale:

Basispreis: 5900
Bezugsverhältnis: 1:100
Optionsscheinkurs: 2,-- Euro
Laufzeit: 1 Jahr

Optionsscheinbedingung: Für jeden Punkt, den der DAX am Laufzeitende den Basispreis übersteigt, bekommt der Inhaber eines Optionsscheins 0,01 Euro. Die Mindesthandelsmenge wird auf 100 Optionsscheine und ein Vielfaches davon festgelegt, so daß die Mindestzahlung pro DAX-Punkt bei 1 Euro liegt. Im Beispiel wird unterstellt, daß der Anleger 100 Optionsscheine zum Gesamtpreis von 200 Euro erwirbt. Beim Ankauf der Optionsscheine und auch Ausübung werden die Spesen nicht berücksichtigt. Nach Ablauf des Laufzeitjahres sind drei Fälle denkbar.

1. Der DAX steht unter der Marke von 5900 Punkten.

Konsequenz: Der Anleger hat seinen Einsatz komplett verloren, da die Optionsscheine wertlos verfallen.

2. Der DAX steht zwischen 5900 und 6100 Punkten.

Konsequenz: Der Anleger hat einen Teil seines Einsatzes verloren. Steht der DAX z.B. bei 6000 Punkten, so erhält er eine Zahlung in Höhe von 100 Euro. Bei 6100 DAX-Punkten beträgt die Rückzahlung 200 Euro und deckt gerade erst den Einsatz.

3. Der DAX steht über 6100 Punkten, z.B. bei 6500 Punkten.

Konsequenz: Der Anleger macht Gewinn, in diesem Fall 400 Euro, denn von der Gesamtrückzahlung in Höhe von 600 Euro muss noch der Einsatz von 200 Euro abgezogen werden.


fosca:

Keiner Interesse daran?

 
30.10.02 20:05
Oder wisst Ihr schon alles ueber Optionsscheine?
fosca:

Basket-Optionsscheine (engl.: basket warrant)

 
30.10.02 20:59

Ein Basket-Optionsschein bezieht sich auf eine Mischung verschiedener Aktien. Ein Basket wird normalerweise aus Aktien der gleichen Branche zusammengestellt. Für die deutsche Automobil-Branche könnte somit ein Basket folgendermaßen aussehen:

Beispiel:
Der Automobilbasket umfasst folgende Aktien:
1 DaimlerChrysler
1 BMW
2 Volkswagen Stammaktien

Börsenkurse der einzelnen Aktien:
DaimlerChrysler: 70 Euro
BMW: 80 Euro
VW Stammaktien: 40 Euro

Ausstattung des Baskets:
Bezugskurs: 200 Euro
Bezugsverhältnis: 1:1, d.h.: für einen Optionsschein erhält der Anleger ein Aktienpaket
Laufzeit: 1 Jahr
Preis des Baskets: 50 Euro

Der Anleger, der sich für die Automobilbranche interessiert, hat jetzt zwei Möglichkeiten: Er analysiert die einzelnen Werte und findet dort für sich den Wert, den er ganz klar bevorzugt und deshalb auch als Einzelwert an der Börse kauft. Ein anderer Anleger analysiert ebenfalls die Automobilbranche, hat dazu auch eine positive Meinung, kann sich aber nicht festlegen, welchen Wert er bevorzugen soll. Deshalb erwirbt er den Basket. Der Käufer des Baskets zahlt zunächst einmal relativ gesehen mehr als der Erwerber des Einzeltitels, denn er bezahlt Euro 50 für den Optionsschein und kalkuliert auch, dass er noch Euro 200 bei Ausübung zahlen muss. Somit rechnet er für den Fall der Ausübung mit einer Gesamtbelastung von Euro 250 pro Aktienpaket. Beim Direkterwerb des Paketes an der Börse müssten z.Z. nur Euro 230 aufgewendet werden. Somit wird klar, dass sich der Kauf des Baskets nur dann vorteilhaft auswirkt, wenn man keine Meinung zu Einzelwerten, wohl aber zu einzelnen Branchen hat.

Baskets sind immer dann ein beliebtes Mittel, wenn in bestimmten Branchen (beispielsweise Optionsscheinen auf Telekommunikationsaktien), bestimmten Regionen (bspw. Mittelamerika) oder einer Mischung aus diesen Komponenten (bspw mittelamerikanischen Telekommunikationsaktien) spekuliert werden soll und die Analyse der Einzelwerte nicht aussagekräftig genug ist oder aufgrund mangelnder Daten gar nicht präzise genug vorgenommen werden kann.

fosca:

Exotische Optionsscheine: Chooser-Optionsscheine

 
30.10.02 21:05

"Ich halte viel von exotischen Optionen. Doch der Anleger muss Chancen und Risiken kennen."
(Professor Mark Rubinstein, Universität von Kalifornien)

Seit ungefähr 1993 gibt es am deutschen Optionsscheinmarkt eine wahre Flut von exotischen Finanzinnovationen. Die Produkte sind dabei oftmals sehr kompliziert. Für den privaten Anleger, der die genauen Optionsscheinbedingungen nicht kennt, ist es oft unmöglich, eine genaue Bewertung der Optionsscheine vorzunehmen. Aus diesem Grund werden im folgenden auch nur Beispiele aufgezeigt.

Chooser-Optionsscheine

Der Anleger kann bei diesem Optionsschein während der Laufzeit festlegen, ob es sich dabei vom Charakter her um einen Call- oder einen Put-Optionsschein handeln soll. Für dieses zusätzliche Wahlrecht muss der Optionsscheinkäufer einen höheren Preis bezahlen, als wenn er sich von vornherein auf einen Call oder Put festlegt. Somit wird ein solcher Optionsschein nur dann interessant, wenn mit einer starken Kursschwankung gerechnet wird, deren Richtung aber noch nicht vorhersehbar ist. Erwartet der Optionsscheinkäufer zum Entscheidungsstichtag dann einen steigenden Kurs des Basiswertes, so wird er seinen Optionsschein in einen Call verwandeln, anderenfalls in einen Put.

Beispiel:
Ein Anleger erwirbt einen Chooser auf den US-Dollar. Als Basispreis ist DM 1,45 festgelegt, der US-Dollar steht zur Zeit bei DM 1,50. Der Optionsschein hat noch eine Laufzeit von einem Jahr und der Anleger muss sich bis einen Monat vor Laufzeitende festlegen, welcher Typus für seinen Optionsschein gelten soll. Liegt der US-Dollar in elf Monaten bei DM 1,65, so wird jeder Anleger seinen Chooser in einen Call umwandeln, denn so erhält er die positive Differenz zwischen dem aktuellen Dollarkurs und dem Basispreis (= DM 20). Bei einem US-Dollar unter DM 1,45 wird der Anleger die Wahl auf einen Put legen. Steht der Dollar in elf Monaten bei ca. DM 1,45, so wird die Entscheidung nur von der persönlichen Kurserwartung für den letzten Laufzeitmonat abhängen.
Ein Auszahlungsprofil dieses Beispiels zeigt die folgende Abbildung .

1*1 der Optionsscheine 835684
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--