Ultrasonic AG: Veröffentlichung des Neunmonatsberichts auf unbestimmte Zeit verschoben

Donnerstag, 27.11.2014 15:40 von DGAP - Aufrufe: 632

DGAP-News: Ultrasonic AG / Schlagwort(e): 9-Monatszahlen Ultrasonic AG: Veröffentlichung des Neunmonatsberichts auf unbestimmte Zeit verschoben 27.11.2014 / 15:35
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Corporate News Ultrasonic AG: Veröffentlichung des Neunmonatsberichts auf unbestimmte Zeit verschoben Köln, 27. November 2014 - Die Ultrasonic AG (Prime Standard, ISIN DE000A1KREX3, US5) gibt bekannt, dass aufgrund der weiterhin unklaren Informationslage bezüglich des Vermögens und des Geschäftsverlaufs der operativen chinesischen Gesellschaften derzeit kein konsolidierter Zwischenabschluss für die ersten neun Monate 2014 erstellt werden kann. Die ursprünglich für den 28. November 2014 vorgesehene Veröffentlichung des Neunmonatsberichts verschiebt sich deshalb auf unbestimmte Zeit. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten weiterhin daran Informationen zu erhalten, um die Situation aufzuklären. Sobald neue, verlässliche Tatbestände vorliegen, werden diese unverzüglich veröffentlicht. Für Rückfragen: Ultrasonic AG Herr Dr. Harald Zender Vorstand E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de Disclaimer: Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Ultrasonic AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur ausgerichtet auf (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder (ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die 'Verordnung'), oder (iii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen zusammen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet werden). Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln.
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27.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Ultrasonic AG c/o BPG mbH, Graf-Adolf-Platz 12 40213 Düsseldorf Deutschland Telefon: +86 1525 947 9902 (China); +852 966 227 40 (Hong Kong) Fax: +49 (0)211 172 9829 E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de Internet: www.ultrasonic-ag.de ISIN: DE000A1KREX3 WKN: A1KREX Indizes: CDAX, Classic All Share, DAXsector All Consumer, DAXsector Consumer, DAXsubsector All Clothing & Footwear, DAXsubsector Clothing & Footwear, Prime All Share Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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300259 27.11.2014
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