Stimmrechtsanteile: FAST Casualwear AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Dienstag, 20.05.2014 12:07 von DGAP - Aufrufe: 345

FAST Casualwear AG 20.05.2014 12:07 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Herr Han Liang Ding, China hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FAST Casualwear AG, Hamburg, Deutschland am 15.05.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,51% (das entspricht 600000 Stimmrechten) betragen hat. 20.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: FAST Casualwear AG c/o Kirchhoff Consult AG, Herrengraben 1 20459 Hamburg Deutschland Internet: www.fast-casualwear.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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