Ad hoc: Neschen AG: Kein wirksamer Erwerb von Kreditforderung und Sicherheiten: Neschen erhebt Feststellungklage gegen Sandton Financing III (Luxemburg) S.à r.l.

Mittwoch, 08.04.2015 14:40 von DGAP - Aufrufe: 642

Neschen AG / Schlagwort(e): Rechtssache 08.04.2015 14:35 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Kein wirksamer Erwerb von Kreditforderung und Sicherheiten: Neschen erhebt Feststellungklage gegen Sandton Financing III (Luxemburg) S.à r.l. Bückeburg, den 08. April 2015. Die Neschen AG (ISIN: DE0005021307) hat heute beim Landgericht Bückeburg Klage auf Feststellung eingereicht, dass Sandton Financing III (Luxemburg) S.à r.l. - "Sandton III" - nicht Gläubiger des 24,3 Mio. Euro-Kredits nebst Sicherheiten geworden ist und hat zudem beantragt, Sandton III als Grundpfandgläubiger aus dem Grundbuch zu löschen. Wie Ermittlungen erst vor einigen Tagen ergeben haben, verfügt Sandton III entgegen den Behauptungen J.P. Morgans und Sandton Capital Partners, LLP vom Mai 2014 über keinerlei aufsichtsrechtliche Genehmigungen, um Bank- oder sonstige Finanzgeschäfte zu betreiben und hat die Durchführung solcher Geschäfte in seiner Satzung auch ausdrücklich ausgeschlossen. Nach dem Kreditvertrag und der zugehörigen Sicherheitendokumentation hätten Kredit und Sicherheiten ohne die Zustimmung Neschens aber nur an andere Banken oder an Investmentfonds, Versicherungen, Pensionskassen oder ähnliche regulierte bzw. einer Finanzaufsichtsbehörde unterliegende Rechtsträger mit einem guten Ruf auf dem Finanzmarkt abgetreten werden können. Neschen hatte der Kreditübertragung seinerzeit ausdrücklich widersprochen, von der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe aber abgesehen, weil die Vertragsparteien den Eindruck erweckten , dass es sich bei Sandton III um eine Fondsgesellschaft handele. Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass die Übertragung der vorgenannten Rechte infolge der fehlenden Zustimmung unwirksam ist. Weiterhin geht die Gesellschaft geht davon aus, dass J.P. Morgan Dublin plc und Aldermanbury Investment Ltd. weiterhin Rechteinhaber der Kredite sind und wird zeitnah mit ihnen in Kontakt treten. 08.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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